Karriere Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und in ihrer Funktion weisungsfrei. Sie ist unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet, woraus ein unmittelbares Vortragsrecht aber auch eine Vortragspflicht gegenüber der Amtsleitung besteht. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden für jeweils vier Jahre von den weiblichen Beschäftigten der Behörde gewählt.

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • ist an der Erstellung des Gleichstellungsplanes der Dienststelle beteiligt,
  • überwacht und fördert die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) und der Vereinbarungen im Gleichstellungsplan,
  • wirkt bereits im Vorfeld bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle zu folgenden Themenbereichen mit:

    • Gleichstellung von Frauen und Männern,
    • Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und
    • Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz,
  • berät die Dienststellenleitung bei Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer,
  • erhebt Einspruch gegenüber der Dienststelle bei Verstößen gegen den Gleichstellungsplan, das BGleiG und andere Vorschriften über die Gleichstellung von Frauen und Männern,
  • hilft beim Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung und
  • berät und unterstützt im Einzelfall Beschäftigte zu Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur beruflichen Förderung und zur Beseitigung von Benachteiligung.

Die Gleichstellungsbeauftragte und Ihr Team bieten neben der persönlichen Beratung auf ihren Seiten im hauseigenen Intranet Hilfestellungen und Informationen zu gleichstellungsrelevanten Themen an, wie beispielsweise

  • Angebote zur Kinderbetreuung sowie zum Ferienprogramm der Stadt Wiesbaden, in welches sich das Statistische Bundesamt jährlich mit einem Kontingent einkauft,
  • Hilfestellungen für Beschäftigte, die pflegebedürftige Angehörige betreuen,
  • Verfügungen und Vollmachten (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, …),
  • Bewerbungstraining,
  • … und vieles mehr.

Die Gleichstellungsbeauftragte initiiert Thementage und Kurzveranstaltungen zu aktuellen Fragestellungen. Außerdem ist ihr Bereich für die Vergabe und Verwaltung der vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten Familienparkplätze zuständig.

Unser gemeinsames Ziel:

Eine Amtskultur, in der Familie als Bereicherung empfunden wird und die von Gleichberechtigung, gegenseitiger Anerkennung und Wertschätzung geprägt ist.