Karriere Rahmenvereinbarung zur Integration schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen

Seit dem 16. September 2010 gilt im Bundesministerium des Innern (BMI) sowie in dessen Geschäftsbereichsbehörden die "Rahmenvereinbarung zur Integration schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Bundesministerium des Innern und in den Behörden seines Geschäftsbereichs (einschließlich Bundespolizei) gemäß § 83 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch". In der Vereinbarung werden wesentliche und grundsätzliche Regelungen und Maßnahmen für die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen am beruflichen Leben zusammengefasst und getroffen sowie Möglichkeiten aufgezeigt, die die beruflichen Chancen und die konkreten Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigten weiter verbessern sollen.

Im September 2011 wurde im Statistischen Bundesamt ergänzend zur Rahmenvereinbarung des BMI eine hausinterne "Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen" zwischen Amtsleitung und Schwerbehindertenvertretung des Statistischen Bundesamtes abgeschlossen. Die hausinterne Integrationsvereinbarung geht dabei näher auf die Besonderheiten des Statistischen Bundesamtes ein und soll alle Beschäftigten, in besonderem Maße aber diejenigen mit Personalverantwortung, für die Belange schwerbehinderter Menschen im Arbeitsprozess sensibilisieren.