Das Statistische Bundesamt sieht es als seine Aufgabe, schwerbehinderten Menschen die selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Bei der Ausschreibung und Besetzung von Stellen berücksichtigt das Statistische Bundesamt die besonderen Belange schwerbehinderter Menschen, fördert ihre Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsprozess und ermöglicht ihre berufliche Weiterentwicklung. Beispiele sind eine flexible Arbeitszeitgestaltung, vielfältige Teilzeit- und Telearbeitsmodelle sowie die Förderung der beruflichen Qualifizierung von schwerbehinderten Beschäftigten im Rahmen des Fortbildungsangebotes.
Des Weiteren strebt das Statistische Bundesamt bei der Ausbildung von Nachwuchskräften einen angemessenen Anteil an schwerbehinderten (oder ihnen gleichgestellten behinderten) Menschen an und schafft die Voraussetzungen für eine im Rahmen der jeweiligen Behinderung zumutbare Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Informieren Sie sich über die Rahmenvereinbarung zur Integration schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen.