Karriere Sozialberatung

Die Arbeit der Sozialberatung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auszubildende, Führungskräfte und Pensionäre des Statistischen Bundesamtes sowie deren Angehörigen können Kontakt zur Sozialberatung aufnehmen, wenn sie

  • eine Information benötigen,
  • eine Beratung möchten,
  • Unterstützung brauchen,
  • Informationen, Kenntnis und Vermittlung zu anderen Institutionen und Beratungsstellen wünschen oder
  • Begleitung bei persönlichen oder beruflichen Problemen brauchen.

Themen der Beratung können sein:

  • Persönliche Krisen und Konflikte,
  • Konflikte und Probleme am Arbeitsplatz,
  • familiäre Probleme,
  • Folgen von somatischen Erkrankungen,
  • psychische Erkrankungen,
  • Suchtprobleme,
  • Coaching von Führungskräften,
  • Kriseninterventionen, z. B. bei Suizidankündigung,
  • Orientierungshilfe und Koordination in allen Fragen des Lebens,
  • Stärkung der eigenen Ressourcen und Lösungskompetenzen oder
  • Hilfestellung bei der Erstellung von Anträgen.