Veranstaltungen Kurzfassung

Einleitung

Die Daten der Energie­statistiken leisten einen wichtigen Beitrag zum Monitoring der Energie­wende und stehen aufgrund der Bedeutung der Dekarbonisierung der Energie­versorgung im Kampf gegen den Klima­wandel bereits seit längerem im Fokus von Politik und Öffent­lichkeit. Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die folgende Energie­krise haben die Nach­frage nach Energie­daten noch­mals deutlich erhöht. Im Rahmen der 3. Tagung für Nutzerinnen und Nutzer der Energie­statistiken in Wiesbaden trafen sich – in Präsenz und virtuell – 50 Personen aus Bundes- und Länder­ressorts, Branchen­verbänden, Wissen­schaft und dem statistischen Verbund, um sich aus unter­schiedlichen Pers­pektiven zu aktuellen Themen und zu dem energie­statistischen Daten­bedarf auszu­tauschen. Die eintägige Veranstaltung umfasste die drei Themen­blöcke "Heraus­forderungen für die Energie­statistiken", "Energie­statistiken für Wissen­schaft und Forschung" sowie "Energie­statistiken als Grund­lage für die Energie- und Klima­politik".

Die wesentlichen Aussagen der Vorträge sind nach­folgend kurz dargestellt. Die dazu­gehörigen Präsen­tationen sind auf der Veranstaltungsseite der Tagung 2023 aufgeführt.

Teil 1: Herausforderungen für die Energiestatistiken

Rückblick: Amtliche Energiestatistik 2018 bis heute
Jenny Neuhäuser, Statistisches Bundesamt

Der Vortrag knüpft an die 2. Nutzertagung Energiestatistiken, die in September 2018 statt­fand, an. Damals stand die Um­setzung der Novelle des Energie­statistik­gesetzes (EnStatG) im Mittelpunkt. Die Änderungen des EnStatGs sind im März 2017 in Kraft getreten und ab dem Berichtsjahr 2018 anzu­wenden.
Die Novelle des EnStatGs hat zu einer wesentlichen inhalt­lichen Aus­weitung des Daten­angebots geführt, so dass seit dem Berichtsjahr 2018 umfang­reiche neue Daten veröffentlicht werden.

Es werden die wichtigsten Neuerungen dargestellt, mit denen auch vorhandene Daten­lücken geschlossen werden konnten. Die größten Änderungen innerhalb der monat­lichen Energie­statistiken gab es bei der Monats­erhebung über die Stromein- und Strom­aus­speisung bei Netz­betreibern. Hier sind seitdem detaillierte Angaben zu allen Energie­trägern, auch erneuerbare, verfügbar. Darüber hinaus werden erstmals Angaben zu Anlagen unterhalb der Abschneide­grenze (Nettonennleistung < 1 MW) erhoben. Weitere wichtige Neuerungen gibt es bei Strom­speichern, dem Nachweis von Kraft-Wärme-Kopplung, bei den Wärme­daten und der monatlichen Gas­statistik.

Eine große Datenlücke in der amtlichen Statistik gibt es nach wie vor beim Energie-verbrauch. Verfügbar sind nur jährliche Daten zur Energie­verwendung in der Industrie. Es gibt keine entsprechenden Angaben für andere Sektoren, wie Haushalte oder den Gewerbe-, Handel- und Dienstleistungs­bereich.

Seit 2018 wurden die Kommunikation und die Veröffentlichungen im Bereich der Energiestatistiken ausgebaut. Es gibt regelmäßige Presse­mitteilungen, die auf aktuelle Themen ausgerichtet werden, z.B. vierteljährliche die Stromerzeugung nach Energieträgern und jährlich der Energieverbrauch in der Industrie. Weiterhin wird jährlich eine interaktive Karte über den Energie­verbrauch der Industrie nach Energie­trägern auf Kreisebene publiziert. Vom Destatis-Newsroom werden statistik­übergreifend und anlass­bezogen Presse­mitteilungen mit Beteiligung der Energie­statistiken erstellt. Im Dashboard Deutschland gibt es seit Herbst 2022 einen eigenen Themen­bereich Energie.

Europäische Energie­statistiken – Datenbedarf und -angebot
Dr. Michael Goll, Eurostat

Die europäischen Energie­statistiken haben das Ziel, eine Daten­grundlage für energie- und klima­politische Entscheidungen auf EU-Ebene bereit­zustellen. Sowohl länger­fristige Planungen der Energie­wende als auch kurz­fristige Ereignisse, wie die Energie­krise in Folge des russischen Angriffs­kriegs auf die Ukraine haben Aus­wirkungen auf den Umfang der euro­päischen Energie­statistiken, deren wichtigste Grund­lage die EU-Verordnung 1099/2008 über die Energie­statistiken ist.

Im Februar 2022 ist die bislang umfang­reichste Änderung der EU-Verordnung 1099/2008 in Kraft getreten. In der neuen Version der Verordnung wurde eine große Anzahl an zusätzlichen Daten­bedarfen ergänzt, um den dynamischen Energie­bereich, der sich ständig an neue Bedürfnisse und Markt­entwicklungen anpassen muss, abbilden zu können. Zu den wichtigsten neuen Daten­anforderungen zählen Daten zur dezentralen Strom­produktion nach Sektoren, umfangreiche Daten zu Wasser­stoff­produktion und Verbrauch, detaillierte Daten zum Energie­verbrauch im Verkehrs- und Dienst­leistungs­sektor, sowie Daten zu Wärme­pumpen und netzgebundenen Batterie­speichern. Außerdem ist eine Verkürzung der Liefer­frist für die jährlichen Daten­lieferungen durch die Mitglied­staaten an Eurostat um einen Monat, von Ende November auf Ende Oktober nach Ende des Berichts­jahres, Teil der neuen Version der Verordnung.

Unabhängig von der Erweiterung der EU-Verordnung 1099/2008 ergab sich in Folge des russischen Angriffs­krieges auf die Ukraine und der damit verbundenen Energie­krise in Europa kurzfristig ein Bedarf nach früheren Daten zur Erdgas­versorgung, um die Rats­verordnung zur Senkung der Erdgas­nachfrage um mindestens 15 % in allen Mitglied­staaten und die Bestände in den Gas­speichern zu überwachen. Diese Daten werden jetzt, zunächst zeitlich befristet bis März 2024, 15 Tage nach Ende des Berichts­monats von den Mitglied­staaten an Eurostat geliefert. Bisher wurden Daten zur Erdgas­versorgung erst 55 Tage nach Ende des Berichts­monats geliefert.

Eurostat veröffentlicht die Daten in einer eigenen Datenbank, in der voll­ständige Energie­bilanzen aller Mitglied­staaten, Zeitreihen zu Energie­erzeugung, Energie-verbräuchen und Energie­infrastruktur sowie Indikatoren, z.B. für die Energie-abhängigkeit von Dritt­staaten zu finden sind. Über das Visualisierungs­portal der Energie­statistiken ist es auch möglich eine große Auswahl an Energie­daten in verschiedenen Diagrammarten anzeigen zu lassen.

Nationale Umsetzung europäischer Anforderungen in den Energiestatistiken
Nicolai Klumpp, Statistisches Bundesamt

Im Februar 2022 ist die bislang umfang­reichste Änderung der EU-Verordnung 1099/2008 in Kraft getreten. In der neuen Version der Verordnung wurde eine große Anzahl an zusätzlichen Daten­bedarfen ergänzt, um den dynamischen Energie­bereich, der sich ständig an neue Bedürfnisse und Markt­entwicklungen anpassen muss, abbilden zu können. Auch wenn die Daten­bedarfe nach­voll­ziehbar sind, stellen sie die Energie­statistiken vor große Heraus­forderungen. Um diese Heraus­forderungen zu bewältigen, wurden beziehungs­weise werden verschiedene Ansätze entwickelt. So wurde beispiel­weise der Merkmalskatalog für die Strom­erzeugung der Industrie­betriebe in der jährlichen Erhebung über den Energie­verbrauch der Industrie um zusätzliche Energie­träger erweitert, um den Datenbedarf nach Informationen zur dezentralen Strom­erzeugung im Industrie-Sektor zu erfüllen. Um den gleichen Bedarf auch für den Dienst­leistungs­sektor und private Haushalte erfüllen zu können, wird derzeit die Entwicklung eines Rechen­modells auf Basis der Leistungs­daten im Marktstamm­datenregister untersucht.

Daten zur Produktion von Wasser­stoff sollen, nach derzeitigen Überlegungen, durch eine Erweiterung des Energie­statistik­gesetztes um eine neue Erhebung ab dem Berichtsjahr 2024 gedeckt werden.

Andere Anforderungen wie Daten zu netz­gebunden Batterie­speichern wurden bereits in der letzten Novelle des Energie­statistik­gesetztes berück­sichtigt und können ohne zusätzlichen Aufwand erfüllt werden.

Die Voraus­setzungen für eine Verkürzung der Liefer­fristen für die jährlichen Daten-lieferungen an Eurostat um einen Monat, von Ende November auf Ende Oktober nach Ende des Berichts­jahres, wurden im Rahmen eines EU-Grant-Projekts geschaffen.

Datenbedarfe vor dem Hintergrund von Krisen und der Transformation der Energiewirtschaft
Florentine Schenke, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Die Heraus­forderungen der letzten Jahre (zum Beispiel Covid 19-Krise oder der Angriff Russlands auf die Ukraine) haben gezeigt, wie wichtig zuverlässige Energie­daten sind. Dabei zeigte sich, dass diese Daten oftmals nicht vergleichbar oder detailliert genug sind, zu spät kommen oder gar nicht vorhanden sind. Diese Daten fehlten besonders den Entscheidern in Politik und Wirtschaft.

Die Trans­formation der Energie­wirtschaft im energiepolitischen Dreieck von Umwelt-verträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungs­sicherheit ist die Heraus­forderung der kommenden Jahre. Dabei sind beispiels­weise der Hochlauf der Wasserstoff­wirtschaft und der Eco-Mobilität, die Wärmewende, weitere Dezentralisierung und die Fachkräfte­sicherung von zentraler Bedeutung. Auch dafür werden zuverlässige Daten benötigt.

Diese Heraus­forderungen können nur durch die Zusammen­arbeit aller Beteiligten bewältigt werden. Dabei ist es wichtig gemeinsame Definitionen und Abgrenzungen zu finden, gemeinsame Daten­quellen zu finden, aufzubauen und zu nutzen und miteinander zu kommunizieren. Besonders wichtig hierbei ist, nie den Zweck der Erhebung aus den Augen zu verlieren.

Die Daten sollten schneller, agiler und breit veröffentlicht werden. Positive Beispiele für dieses Vorgehen sind die "SMARD-Daten" der Bundesnetzagentur, das "Dashboard Deutschland" des Statistischen Bundesamts oder die Publikation "Erdgasdaten aktuell" des BDEW.

Teil 2: Energiestatistiken für Wissenschaft und Forschung

Daten der Energiestatistiken im Forschungsdatenzentrum
Diane Zabel, Statistisches Landesamt Bremen

Das Forschungsdatenzentrum (FDZ) der amtlichen Statistik besteht aus dem Forschungs­datenzentrum des Statistischen Bundesamts und dem Forschungsdaten­entrum der Statistischen Ämter der Länder. Die regionalen Standorte haben eine fachliche Schwer­punkt­setzung auf bestimmte Statistik­bereiche. Zuständig für den Statistik­bereich Energie ist das Statistische Landesamt in Bremen.

Das Ziel der FDZ ist es, einen unbeschränkten Zugang zu statistischen Informationen zur Erklärung von wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zusammen­hängen zu bieten und somit der Aufgabe als Informations­dienstleister für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit gerecht zu werden. In Deutschland wird der überwiegende Teil der amtlichen Statistik­produktion dezentral in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Dort werden über 90 Prozent aller amtlichen Statistiken erhoben, aufbereitet und gespeichert. Eine fachlich zentralisierte Daten­haltung ermöglicht es, die Daten des gesamten Bundesgebiets länder­übergreifend an jedem Standort der beiden Forschungs­datenzentren bereitzustellen. Das FDZ des Bundes hat 4 Gastwissenschaftler­arbeitsplatz (GWAP) die FDZ der Statistischen Ämter der Länder haben 14 GWAP-Standorte mit Geschäfts­stellen und weitere 5 GWAP-Standorte an Universitäten.

Das Datenangebot des FDZ umfasst 90 Statistiken die in Themen­bereiche eingeteilt sind. Das Projekt "Amtliche Firmen­daten für Deutschland" (AFiD) ermöglicht die flexible und individuelle Zusammen­führung von Einzeldaten der Wirtschafts- und Umwelt­statistiken. Insbesondere können die Informationen aus verschiedenen Statistiken zusammen­geführt und ausgewertet werden. Darüber hinaus ist eine Verknüpfung mit externen Daten im gesetzlichen Rahmen möglich. Das AFiD-Angebot ist ein Baukasten­system und besteht aus unterschiedlichen Paneldaten und Modulen. Die Paneldaten und Module beinhalten Mikrodaten zu Einheiten aus bestimmten Wirtschaftszweigen. Zum Beispiel umfassen die AFiD-Panel Industriebetriebe und -unternehmen Einheiten aus dem Bergbau und dem Verarbeitenden Gewerbe (Wirtschaftsabschnitte B und C). Die Module ergänzen die Paneldaten mit Informationen zu bestimmten Themen­schwerpunkten, um spezielle Forschungs­fragen zu beantworten. Es gibt mehrere AFiD-Module zum Thema Energie (Energie­verwendung, Energiebetriebe, Energie­unternehmen). Beispielsweise beinhaltet das AFiD-Modul Energie­verwendung (Verarbeitendes Gewerbe) Daten zum Energieverbrauch der örtlichen Einheiten (Niederlassungen/Betriebe). Durch die Verknüpfung der Daten auf Betriebsebene (Panel Industriebetriebe) können die Energieverbräuche im Hinblick auf zahlreiche betriebswirtschaftliche Größen untersucht werden. Die Vielfalt des Datenangebotes erlaubt es unter anderem Quer- und Längs­schnitt­unter­suchungen durchzuführen.

Der Daten­zugang zu den Mikrodaten muss online beantragt werden. Nach Prüfung und Genehmigung des Antrags gibt es unter­schiedliche Zugangs­möglichkeiten (Off-Site/On-Site). Die Nutzung der Mikrodaten ist entgeltpflichtig.

Teil 3: Energiestatistiken als Grundlage für die Energie- und Klimapolitik

Datenquellen und Datenflüsse zur Bereitstellung der Energiedaten für die Treibhausgas-Vorjahresschätzung nach Bundesklimaschutzgesetz
Gregor Barth, Umweltbundesamt

Das Umwelt­bundesamt erstellt die Daten der Treibhausgas­emissionen in den Sektoren nach Anlage 1 des Bundes-Klima­schutzgesetzes – KSG (Emissionsdaten) für das zurück­liegende Kalenderjahr (Berichtsjahr). Das Umweltbundesamt veröffentlicht und übersendet bis zum 15. März eines jeden Jahres die Emissionsdaten des Berichts­jahres an den Expertenrat für Klimafragen nach § 10 KSG. Der Expertenrat für Klima­fragen prüft die Emissionsdaten und legt der Bundes­regierung und dem Deutschen Bundestag innerhalb von einem Monat nach Übersendung durch das Umwelt­bundesamt eine Bewertung der veröffentlichten Daten vor.

Die Daten­grundlagen für die Treibhausgas (THG)-Vorjahresschätzung sind neben Daten zu mobilen Quellen auch Daten zu Brennstoff­einsätzen in stationären Feuerungs­anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung. Die Datenquellen sind die amtlichen Energie­statistiken und die Energie­bilanzen der Arbeits­gemeinschaft Energie­bilanzen. Zur Schätzung für das Berichtsjahr noch nicht vorliegender Daten werden weitere Indikatoren und alternative Daten­quellen herangezogen.

Die technische Umsetzung des Prozesses der Berechnungen zur Bereitstellung in der Struktur nach UNFCCC-Guidelines folgt einem engen Zeitplan (Anfang Februar bis Mitte März in dem auf das Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr).

Die Schwer­punkte des Reviews durch den Expertenrat für Klima­fragen sind unter anderem Methoden­änderungen, Datenquellen und Datenstände und der Umgang mit fehlenden unterjährigen Daten. Der Review der THG-Vorjahres­schätzung 2022 durch den Expertenrat für Klima­fragen zeigte unter anderem folgende Schluss­folgerungen: Die enge Zusammen­arbeit mit den beteiligten Akteuren (BMWK, BAFA, AGEB, Destatis) sollte fortgesetzt werden und eine Novellierung des Energie­statistik Gesetzes (EnStatG) für detailliertere Daten über den Endenergie­verbrauch ist nötig.

Frühschätzung der Energiebilanz Deutschland
Hans Georg Buttermann, EEFA Forschungsinstitut

Die endgültigen Energie­bilanzen werden von der Arbeits­gemeinschaft (AG) Energie­bilanzen jährlich für das Berichtsjahr t-2 im Februar publiziert. Darüber hinaus wurde bisher eine vorläufigen Schätzenergiebilanz für das Berichts­jahr t-1 im Juni erarbeitet.
Für zwei Verwendungszwecke der Energiebilanzen liegen diese Fassungen damit zu spät vor. Zum einen für die Vorjahresschätzung der Treibhausgas (THG)-Emissionen, die das Umweltbundesamt (UBA) bis zum 15. März erstellen muss. Zum zweiten für die Evaluierung der im Klima­schutzgesetz (KSG) für jedes Berichtsjahr von 2020 bis 2030 festgelegten Ziele, aufgegliedert nach einzelnen Sektoren. Die Vorgaben des KSG sehen bis zum 15. März eines jeden Jahres die Über­mittelung belastbarer Emissions­daten für das Berichtsjahr (t-1) durch das Umwelt­bundesamt an den sogenannten Expertenrat für Klima­fragen vor (erstmals ab dem Berichtsjahr 2020).

Aus diesem Grund wurde die frühere Schätzung einer Energie­bilanz zum 15. Februar für das Berichtsjahr t-1 in einer Pilotstudie für das Berichtsjahr 2020 umgesetzt. Die Früh­schätzung der Energie­bilanz ist nur im Wege zusätzlicher Prognoseanteile und damit verbunden unter Inkauf­nahme höherer potenzieller Abweich­ungen im Vergleich zur endgültigen Energie­bilanz (auf Basis amtlicher Statistikdaten) darstellbar. Die mit Abstand wichtigste Daten­grundlage der Energie­bilanzen stellen amtliche Erhebungen dar (Statistiken Nr. 060, 064, 066, 067 u.a.), die durch Verbands­daten und andere Quellen ergänzt werden. Für die Frühschätzung wird ein Hybrid-Konzept eingesetzt, bei dem einerseits ein ökonometrisches Energie­bilanz-Prognose-Modell der EEFA zum Einsatz kommt und andererseits fehlende Monate bei den monatlichen amtlichen Statistiken geschätzt werden.

Die Pilotstudie wird als Erfolg eingestuft. Vor diesem Hinter­grund hat das UBA Anfang 2023 die AG Energie­bilanzen mit einer Folgestudie beauftragt. Ziel ist es u.a. durch eine vertiefende Modellierung einzelner Sektoren und Verbesserungen beim Dateninput eine weitere Erhöhung der Prognose­genauigkeit zu erreichen. Mit ersten Ergebnissen der neuen Studie ist Anfang 2024 zu rechnen.

Zusammenfassung

Susanne Hagenkort-Rieger, Statistisches Bundesamt

Mit einem Dank an alle Vortragenden, die mit Ihren Präsentationen dafür gesorgt haben, dass die Teilnehmenden ein breites Bild über aktuelle Entwicklungen bei den Energie­statistiken sowie das Angebot und die Nutzung amtlicher energie­statistischer Daten erhalten haben, wird die Tagung geschlossen. Die Tagung hat gezeigt, dass die amtlichen Energie­statistiken einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichts­pflichten leisten. Der Bedarf an aktuelleren und umfang­reicheren Energie­daten ist jedoch aufgrund der anstehenden energie­politischen Heraus­forderungen – bei politischen und wirtschaftlichen Entscheidern sowohl auf europäischer Ebene als auch national – nochmals deutlich gestiegen. Die amtlichen Energie­statistiken stellen im Rahmen der gesetzlich festgelegten Erhebungen Daten zur Verfügung. Für neue amtliche Erhebungen sind Änderungen des Energie­statistik­gesetzes erforderlich. Eine große Daten­lücke in der amtlichen Statistik gibt es nach wie vor beim Energie­verbrauch - derzeit gibt es nur Angaben für die Industrie.

Für eine Akzeptanz von statistischen Erhebungen ist immer ein Weg vorzusehen, der die Belastung der befragten Unternehmen so gering wie möglich hält. Die Nutzung vorhandener (Verwaltungs-)daten hat immer Priorität. Schätzungen haben sich bewährt, um Daten früher bereit­zustellen (z.B. die Frühschätzung der deutschen Energiebilanz). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sie bezüglich ihrer Genauigkeit und Detaillierung Grenzen haben. Für zuver­lässige und gute Ergebnisse ist es wichtig, für die Schätzungen die Daten­grundlage zu verbessern (z.B. um bisher fehlende Daten zum Endenergie­verbrauch fehlender Sektoren) und die Daten­bereitstellung zu beschleunigen.

Es wurde deutlich, dass zur Bewältigung der neuen Heraus­forderungen und des gestiegenen Datenbedarfs eine enge Zusammen­arbeit und intensive Kommunikation aller Institutionen, die über Energiedaten verfügen, erforderlich ist, damit gemeinsame Definitionen, Abgrenzungen und Daten­quellen gefunden und genutzt werden können. Vorhandene Energie­daten sollten schneller veröffentlicht werden. Positive Beispiele für dieses Vorgehen sind die "SMARD-Daten" der Bundes­netzagentur, das "Dashboard Deutschland" des Statistischen Bundesamts und die Publikation "Erdgasdaten aktuell" des BDEW.