EVAS-Nr. | Beschreibung der Entlastung | Gesetzesgrundlage | In Kraft getreten am |
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23111 | Grunddaten der Krankenhäuser Entlastung des Gesundheitswesens durch Streichungen von Merkmalen, wie den Wegfall der Erfassung der Rechtsform des Krankenhausträgers bei öffentlichen Krankenhäusern oder den Verzicht auf die gesonderte Erfassung von Operationen im Zusammenhang mit der Hauptdiagnose. Dadurch Entlastung von ca. 2 000 befragten Krankenhäuser bzw. deren Träger. | Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) vom 10. April 1990, die zuletzt durch Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 10. Juli 2017 geändert worden ist. | 01.01.18 |
23112 | Grunddaten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen Entlastung des Gesundheitswesens durch Streichungen von Merkmalen (Entlastung bei EVAS 23111 beschrieben, s.o.). Dadurch Entlastung von ca. 1 100 befragten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. | ||
23121 | Kostennachweis der Krankenhäuser Entlastung des Gesundheitswesens durch Streichungen von Merkmalen (Entlastung bei EVAS 23111 beschrieben, s.o.). Dadurch Entlastung von ca. 2 000 befragten Krankenhäusern bzw. deren Träger. | ||
23131 | Diagnosen der Krankenhauspatienten Entlastung des Gesundheitswesens durch Streichungen von Merkmalen (Entlastung bei EVAS 23111 beschrieben, s.o.). Dadurch Entlastung von ca. 2 000 befragten Krankenhäusern bzw. deren Träger. | ||
23132 | Diagnosen der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungspatienten Entlastung des Gesundheitswesens durch Streichungen von Merkmalen (Entlastung bei EVAS 23111 beschrieben, s.o.). Dadurch Entlastung von ca. 700 befragten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 aufgestellten Betten bzw. deren Träger. |