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Wegfall einzelner Erhebungsmerkmale
EVAS-Nr.Beschreibung der EntlastungGesetzesgrundlageIn Kraft getreten am
23111Grunddaten der Krankenhäuser
Entlastung des Gesundheitswesens durch Streichungen von Merkmalen, wie den Wegfall der Erfassung der Rechtsform des Krankenhausträgers bei öffentlichen Krankenhäusern oder den Verzicht auf die gesonderte Erfassung von Operationen im Zusammenhang mit der Hauptdiagnose. Dadurch Entlastung von ca. 2 000 befragten Krankenhäuser bzw. deren Träger.

Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStatV) vom 10. April 1990, die zuletzt durch Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung vom 10. Juli 2017 geändert worden ist.

01.01.18

23112Grunddaten der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Entlastung des Gesundheitswesens durch Streichungen von Merkmalen (Entlastung bei EVAS 23111 beschrieben, s.o.). Dadurch Entlastung von ca. 1 100 befragten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
23121Kostennachweis der Krankenhäuser
Entlastung des Gesundheitswesens durch Streichungen von Merkmalen (Entlastung bei EVAS 23111 beschrieben, s.o.). Dadurch Entlastung von ca. 2 000 befragten Krankenhäusern bzw. deren Träger.
23131Diagnosen der Krankenhauspatienten
Entlastung des Gesundheitswesens durch Streichungen von Merkmalen (Entlastung bei EVAS 23111 beschrieben, s.o.). Dadurch Entlastung von ca. 2 000 befragten Krankenhäusern bzw. deren Träger.
23132Diagnosen der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungspatienten
Entlastung des Gesundheitswesens durch Streichungen von Merkmalen (Entlastung bei EVAS 23111 beschrieben, s.o.). Dadurch Entlastung von ca. 700 befragten Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 aufgestellten Betten bzw. deren Träger.