EVAS-Nr. | Beschreibung der Entlastung | Gesetzesgrundlage | In Kraft getreten am |
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71127 | Haushaltsansätze der Gemeinden Entlastung von über 5 000 Gemeinden/Gemeindeverbänden durch die Einstellung der Statistik. | § 3 in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006. | 01.01.05 |