Über uns Masterplan/
strategische Schwerpunkteplanung im Verbund

Die Kooperation der statistischen Ämter hat deutlich zugenommen. Als Antwort auf eine Empfehlung der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder vom November 2002 vereinbarten die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Anfang 2003 einen „Masterplan zur Reform der amtlichen Statistik“.

Ziel war es, durch eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der Ämter und eine Standardisierung von Geschäftsprozessen die Wirtschaftlichkeit des statistischen Systems zu verbessern, durch Entlastung der Auskunftgebenden dessen Akzeptanz zu erhöhen sowie die Dienstleistungsfunktion der amtlichen Statistik gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken.

Entlang dieses Masterplans haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Zusammenarbeit auf die Aufbereitung der Statistiken ausgedehnt. Dabei bereitet ein Amt für andere Ämter die statistischen Daten auf. Grundlage dafür ist § 3a Bundesstatistikgesetz (BStatG). § 16 Absatz 2 Satz 2 BStatG erlaubt die hierzu erforderliche Übermittlung von Einzeldaten. Zu diesen bundesgesetzlichen Bestimmungen tritt die „Rahmenvereinbarung über eine ämterübergreifende Aufgabenerledigung in der amtlichen Statistik“, die Bund und Länder im Frühjahr 2006 geschlossen haben und die das Prinzip „Einer (oder einige) für alle“ mit Wettbewerbselementen kombiniert.

Die optimierte Kooperation hat eine fachliche Spezialisierung vieler Ämter bewirkt, die seitdem jeweils eine „Patenschaft“ für thematisch verwandte Bündel von statistischen Erhebungen übernommen haben. Eine erste Evaluierung des Masterplans erfolgte 2007 durch die Amtsleiterkonferenz mit der Bewertung des bis dahin erreichten Umsetzungsstandes.

Die statistischen Ämter haben sich Ende 2012 darauf verständigt, ihre gemeinsame Strategie durch ein abgestimmtes Bündel von Maßnahmen zu verfolgen. Die „Strategische Schwerpunkteplanung des Verbunds“ umfasst Maßnahmen, die entlang ausgewählter Handlungsfelder und damit verbundener Ziele gemeinsam im Verbund festgelegt und geplant werden. Der entsprechende Umsetzungsstand wird regelmäßig im Rahmen des Maßnahmen-Controllings durch das im Jahr 2011 geschaffene „Abteilungsleitungsgremium Fachstatistik“ sowie der Amtsleiterkonferenz gesteuert.

Im Februar 2014 haben die Amtsleitungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Umsetzung des Masterplans nach elfjähriger Laufzeit angesichts der gelungenen Umsetzung zentraler Reformprojekte sowie der umfangreichen Zusammenarbeit im Verbund als erfolgreich beendet erklärt. Die weiterhin als Daueraufgabe zu verfolgenden Ziele wurden im November 2014 in die jährlich zu aktualisierende strategische Schwerpunkteplanung des Statistischen Verbunds integriert.