Sozialberatung
Die Arbeit der Sozialberatung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auszubildende, Führungskräfte und Pensionäre des Statistischen Bundesamtes sowie deren Angehörigen können Kontakt zur Sozialberatung aufnehmen, wenn sie
- eine Information benötigen,
- eine Beratung möchten,
- Unterstützung brauchen,
- Informationen, Kenntnis und Vermittlung zu anderen Institutionen und Beratungsstellen wünschen oder
- Begleitung bei persönlichen oder beruflichen Problemen brauchen.
Themen der Beratung können sein:
- Persönliche Krisen und Konflikte,
- Konflikte und Probleme am Arbeitsplatz,
- familiäre Probleme,
- Folgen von somatischen Erkrankungen,
- psychische Erkrankungen,
- Suchtprobleme,
- Coaching von Führungskräften,
- Kriseninterventionen, z. B. bei Suizidankündigung,
- Orientierungshilfe und Koordination in allen Fragen des Lebens,
- Stärkung der eigenen Ressourcen und Lösungskompetenzen oder
- Hilfestellung bei der Erstellung von Anträgen.


