1953
Mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 3. September 1953 werden erstmals das gesamte Organisations- und Verfahrensrecht sowie die Inhalte der Bundesstatistik zusammenfassend geregelt.
1961 und 1970
Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählungen in der BRD.
1983
Das "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts führt zur Aussetzung der Volkszählung von 1983, etabliert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und setzt der Statistik enge Grenzen, die daraufhin auch im Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke festgeschrieben werden.
1987
Die für 1983 geplante Volkszählung wird unter modifizierten Bedingungen nach Maßgaben des "Volkszählungsurteils" nachgeholt, stößt aber gleichwohl auf erheblichen Protest.