Der Statistische Beirat – das nach § 4 Bundesstatistikgesetz berufene Gremium der Nutzer, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik – hat die Aufgabe, das Statistische Bundesamt zu beraten. Im Statistischen Beirat sind verschiedene Nutzergruppen vertreten, in der Regel über ihre jeweiligen Spitzenverbände. Das ist zunächst die gewerbliche Wirtschaft einschließlich der Landwirtschaft und der freien Berufe und der Tarifparteien. Hinzu kommen Umweltverbände, Kommunen, Bildung und Wissenschaft. Für den Bund nehmen die Deutsche Bundesbank, die Bundesministerien, der Bundesrechnungshof und der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an den Sitzungen teil. Für die Datenproduzenten sind die Statistischen Landesämter und das statistische Amt der EU (Eurostat) vertreten. Vertreter der Landesregierungen sind zu den Sitzungen einzuladen.