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Der Statistische Beirat – das nach § 4 Bundesstatistikgesetz berufene Gremium der Nutzer, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik – hat die Aufgabe, das Statistische Bundesamt zu beraten. Im Statistischen Beirat sind verschiedene Nutzergruppen vertreten, in der Regel über ihre jeweiligen Spitzenverbände. Das ist zunächst die gewerbliche Wirtschaft einschließlich der Landwirtschaft und der freien Berufe und der Tarifparteien. Hinzu kommen Umweltverbände, Kommunen, Bildung und Wissenschaft. Für den Bund nehmen die Deutsche Bundesbank, die Bundesministerien, der Bundesrechnungshof und der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an den Sitzungen teil. Für die Datenproduzenten sind die Statistischen Landesämter und das statistische Amt der EU (Eurostat) vertreten. Vertreter der Landesregierungen sind zu den Sitzungen einzuladen.
Die Zusammensetzung des Beirats ist in seiner Geschäftsordnung geregelt, der das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit den übrigen Bundesministerien zustimmen muss. Mitglieder werden entweder von den entsendenden Institutionen benannt oder vorgeschlagen und durch den Präsidenten des Statistischen Bundesamtes berufen. Die Geschäftsstelle ist beim Statistischen Bundesamt (Referat B101) angesiedelt. Der Vorsitz wird durch Wahl unter den Beiratsmitgliedern bestimmt. Der Statistische Beirat tagt in der Regel einmal im Jahr.
Die detaillierte Beratung einzelner Statistiken und die Erörterung spezieller methodisch-technischer Fragen finden in den vom Statistischen Beirat eingesetzten Fachausschüssen und Facharbeitskreisen statt. Sie sind in der Regel fachlich genauso abgegrenzt wie die entsprechenden Referentenbesprechungen (die als Arbeitsgremien der statistischen Ämter keine Beiratsgremien sind). In den Fachausschüssen führt das Statistische Bundesamt den Vorsitz
Die Digitalisierung der modernen Gesellschaft wirkt sich stark auf die Art und Weise des Wirtschaftens sowie den öffentlichen Sektor und damit auch auf das Statistische Bundesamt (Destatis) aus. So sieht es der Statistische Beirat - das Gremium der Nutzer, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik. Für die Zukunft hat der Beirat 26 Empfehlungen ausgesprochen und sieht drei Handlungsfelder von herausragender Bedeutung: die Schaffung einer modernen Infrastruktur für eine registerbasierte Statistik, der Übergang auf einen integrierten Registerzensus in der Zeit nach dem Zensus 2021 und die Nutzung neuer digitaler Daten für die amtliche Statistik.
Geschäftsstelle des Statistischen Beirats beim Statistischen Bundesamt
Gustav- Stresemann-Ring 11
D-65 189 Wiesbaden
Statistischer Beirat
Telfon: +49 (0) 611 75 4551
Fax: + 49 611 75 3950