Der Statistische Beirat - das nach § 4 Bundesstatistikgesetz berufene Gremium der Nutzer, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik - hat die Aufgabe, das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen zu beraten. Dem Statistischen Beirat gehören Vertreter der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe, der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der Landwirtschaft, der wirtschaftswissenschaftlichen Institute und der Hochschulen sowie der kommunalen Spitzenverbände als stimmberechtigte Mitglieder an.