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Arbeitsmarkt
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Mithelfende Familienangehörige sind Haushaltsmitglieder, die in einem landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen Betrieb, der von einem Verwandten als Selbstständiger geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gezahlt werden. Hierzu gehören auch Personen, die im Unternehmen eines nicht in demselben Haushalt wohnenden Familienangehörigen arbeiten.
Ein getrennter Nachweis der mithelfenden Familienangehörigen (ohne Selbstständige) ist nur im Rahmen des Mikrozensus möglich.