Erwerbstätigenrechnung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen
Was beschreibt der Indikator?
Im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) des Statistischen Bundesamtes stellt die Erwerbstätigenrechnung laufend monatliche, vierteljährliche und jährliche Ergebnisse über die Entwicklung der Erwerbstätigkeit in Deutschland bereit. Die konzeptionellen und definitorischen Vorgaben für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und die darin integrierte Erwerbstätigenrechnung sind im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) verbindlich festgelegt.
Zu den Erwerbstätigen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) zählen gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) alle Personen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben beziehungsweise in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen. Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen erfolgt dabei unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Auch ist nicht von Bedeutung, ob aus der Erwerbstätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen werden nur einmal mit ihrer Haupterwerbstätigkeit erfasst (Personenkonzept).
Die Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG)-Definition der Erwerbstätigkeit steht im Einklang mit den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für die Erstellung international vergleichbarer Arbeitsmarktstatistiken aufgestellten Normen. Daher sind die Ergebnisse der Erwerbstätigenberechnungen nicht nur ein wichtiger Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), sondern - und dies gilt insbesondere für die monatlichen Erwerbstätigenzahlen - auch ein zentraler Indikator der laufenden nationalen und international vergleichenden Arbeitsmarktberichterstattung des Statistischen Bundesamtes; sie gehören zu den Indikatoren des Verbreitungsstandards des Internationalen Währungsfonds (IWF) .
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) fließen die vierteljährlichen und jahesdurchschnittlichen Erwerbstätigenzahlen als eigenständige Größen und als Bezugszahlen beispielsweise in die Berechnung von Arbeitsproduktivitäten und Durchschnittsverdiensten ein.
Je nach Verwendungszweck wird die Zahl der Erwerbstätigen für Deutschland insgesamt und gegliedert nach Stellung im Beruf nach dem Inländerkonzept (Wohnortkonzept) oder dem Inlandskonzept (Arbeitsortkonzept) dargestellt. Für den Übergang vom Inländer- zum Inlandskonzept werden die Einpendler vom Ausland nach Deutschland hinzugezählt und die Auspendler von Deutschland in das Ausland abgezogen. Die vierteljährlichen und jährlichen Erwerbstätigenzahlen nach Wirtschaftsbereichen werden im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) stets nach dem Inlandskonzept nachgewiesen.
Wie wird der Indikator berechnet?
Um gleichermaßen die Anforderungen sowohl der Arbeitsmarktstatistik an die Bereitstellung aktueller monatlicher Erwerbstätigenzahlen als auch der vierteljährlichen und jährlichen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erfüllen zu können, sind die Erwerbstätigenberechnungen mehrstufig konzipiert. Die erste Stufe beinhaltet erste vorläufige gesamtwirtschaftliche Schätzungen für den abgelaufenen Berichtsmonat, die separat für verschiedene Erwerbstätigengruppen - voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Arbeitnehmer, geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, Personen in Arbeitsgelegenheiten, Beamte, Soldaten, Wehrdienst- oder Ersatz- bzw. Sozialdienstleistende, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige - durchgeführt werden. Alle weiteren monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Ergebnisse der Erwerbstätigenrechnung basieren grundsätzlich für jede Erwerbstätigengruppe auf einer differenzierten Berechnung nach Wirtschaftsbereichen.
Für die Berechnungen auf den verschiedenen Stufen werden derzeit ca. 60 auf unterschiedlichen Berichtswegen gewonnene Einzelstatistiken ausgewertet. Dabei handelt es sich mehrheitlich um amtliche Fachstatistiken für Teilsektoren der Wirtschaft (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen) oder um spezifische Brancheninformationen (beispielsweise für den Bereich Post/Telekommunikation, die Bahn oder das Kreditwesen), zu denen Unternehmen und ihre Betriebe monatlich, vierteljährlich oder jährlich Angaben zur Beschäftigung melden. Ergänzt werden die laufenden Meldungen für die Privatwirtschaft durch die jährlichen Personalangaben der öffentlichen Arbeitgeber (Personalstandstatistik), die monatlichen Meldungen des Bundesministeriums für Verteidigung über die Personalstärke der Bundeswehr und die Angaben über die Zahl der Zivil- beziehungsweise Sozialdienstleistenden. Wichtige wirtschaftsbereichsübergreifende Datengrundlagen sind die auf dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung beruhende Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), das Unternehmensregister der amtlichen Statistik, die vierteljährlichen Verdiensterhebungen sowie der Mikrozensus und die darin integrierte Arbeitskräfteerhebung.
In den Berechnungen werden die erwerbsstatistischen Datengrundlagen laufenden Konsistenzprüfungen unterzogen. Darüber hinaus werden die Rechenergebnisse innerhalb der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) mit den Ergebnissen anderer Teilsysteme - insbesondere Entstehungs- und Einkommensrechnung - abgestimmt.
Wann wird der Indikator veröffentlicht?
Im Rahmen der Arbeitsmarktberichterstattung für Deutschland gibt das Statistische Bundesamt die gesamtwirtschaftlichen monatlichen Erwerbstätigenzahlen nach dem Inländerkonzept, als Ursprungswerte und saisonbereinigte Werte gemeinsam mit den Erwerbslosenzahlen und -quoten aus der Arbeitskräfteerhebung jeweils etwa 30 Tage nach Ablauf des jeweiligen Berichtsmonats in einer Pressemitteilung bekannt. Die nach dem Inlandskonzept abgegrenzten Monatszahlen zur Erwerbstätigkeit sind zu diesem frühen Zeitpunkt gleichfalls abrufbar. Eine erste vierteljährliche Erwerbstätigenzahl für die Gesamtwirtschaft liegt mit der Veröffentlichung des dritten Monatsergebnisses eines Quartals - das heißt ebenfalls nach ca. 30 Tagen - vor. Nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (Wirtschaftszweige (WZ) 2008) gegliederte Quartalsergebnisse für Selbstständige einschließlich mithelfender Familienangehöriger und Arbeitnehmer nach zehn zusammengefassten Wirtschaftsabschnitten zuzüglich dem Verarbeitenden Gewerbe werden regelmäßig 45 bis spätestens 50 Tage nach Quartalsende veröffentlicht. Jeweils in der ersten Kalenderwoche eines Jahres veröffentlicht das Statistische Bundesamt zudem ein erstes vorläufiges Schätzergebnis zur Erwerbstätigkeit im abgelaufenen Berichtsjahr. Erstmals 20 Monate nach Ablauf des Berichtsjahres werden die Jahresdurchschnittsergebnisse zur Erwerbstätigkeit in ihrer tiefsten wirtschaftsfachlichen Gliederung - derzeit nach 64 Wirtschaftsbereichen der Wirtschaftszweige (WZ) 2008 - veröffentlicht.
Die tief gegliederten Erwerbstätigenzahlen im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) können kostenfrei über die Tabellen Arbeitsmarkt, Erwerbstätige aus der Erwerbstätigenrechnung (13321) und Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes (81000-001) aus der Datenbank "GENESIS-Online" abgerufen werden.
Die Pressemitteilungen und der genaue Veröffentlichungskalender sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.
Wie genau ist der Indikator?
Durch die frühe Erstveröffentlichung von Erwerbstätigenzahlen kommt das Statistische Bundesamt den Nutzeranforderungen nach aktuellen, zeitnahen Ergebnissen nach. Insbesondere die ersten monatlichen Schätzungen 30 Tage nach Ablauf des Berichtsmonats basieren auf einer zu diesem Zeitpunkt noch unvollständigen Datengrundlage. Daher werden die Rechenergebnisse laufend dem aktuellen Informationsstand angepasst. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die für die Erwerbstätigenrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) benötigten Ausgangsdaten sukzessive im Zeitablauf anfallen und kurzfristig verfügbare Ergebnisse teilweise später aufgrund eines vollständigeren Meldeeingangs korrigiert werden müssen. Daher steigen mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur jeweiligen Berichtsperiode Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Ausgangsdaten und damit die Genauigkeit der Berechnungen.
Im mehrjährlichen Vergleich können die ersten vorläufigen Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit von den später veröffentlichten, auf einer vervollständigten Datenbasis ermittelten Zahlen um durchschnittlich 0,3 Prozent nach oben oder unten abweichen. Bei einigen Monatsergebnissen oder nach Stellung im Beruf kann der durchschnittliche Revisionsbedarf auch größer ausfallen.
Neben den regelmäßigen laufenden Revisionen, die grundsätzlich zu jedem Berechnungstermin möglich sind, finden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) in mehrjährigen Abständen sogenannte "große Revisionen" beziehungsweise Generalrevisionen statt, um beispielsweise neue, auf den Vorgaben des Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) basierende Konzepte, Definitionen und Klassifikationen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und der darin integrierten Erwerbstätigenrechnung umzusetzen oder neue Berechnungsmethoden zu implementieren. Die jüngste Generalrevision der Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR) im Jahr 2014 diente in erster Linie der Umstellung der deutschen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) auf das „Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene“ (kurz: ESVG 2010), welches das bisherige ESVG 1995 ablöste. Darüber hinaus wurden - wie bei jeder großen Revision - die bisherigen Berechnungen und Datengrundlagen überprüft und neue Informationen eingearbeitet. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die erwerbsstatistischen Ergebnisse des Zensus 2011 sowie der revidierten Beschäftigungsstatistik zu nennen, die in der VGR-Revision 2014 in die Zeitreihen zur Erwerbstätigkeit eingearbeitet wurden.
Nach den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR)-Revision 2014 liegt die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland im Revisionszeitraum ab 1991 um durchschnittlich 0,8 Prozent höher als bisher ausgewiesen. Bezogen auf die Vorjahresveränderungsraten der jährlichen gesamtwirtschaftlichen Erwerbstätigenzahlen ergibt sich eine mittlere absolute Revision (MAR) von 0,1 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorrevisionsstand.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hinweise zur Neuberechnung der Erwerbstätigenzahlen für Deutschland im Rahmen der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR)-Revision 2014).












