Der Abstand zwischen den höchsten und den niedrigsten Verdienstgruppen in Tarifverträgen ist zwischen Dezember 2014 – also kurz vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns – und Juni 2017 gesamtwirtschaftlich um 0,2 % gesunken. Die Spannweite ging bei ausschließlicher Berücksichtigung von Tarifverträgen, die im Dezember 2014 noch Verdienstgruppen unter dem zum Januar 2015 eingeführten Mindestlohn von 8,50 Euro hatten, im gleichen Zeitraum um 5,7 % zurück.