IM FOKUS vom 28.06.2016
Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro
Die Mindestlohnkommission hat erstmalig über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes entschieden: Zum 1. Januar 2017 soll dieser in Deutschland auf 8,84 Euro pro Stunde steigen.
In ihrer Geschäftsordnung hat die Mindestlohnkommission festgelegt, sich bei ihrer Entscheidung an dem monatlichen Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen zu orientieren: Dieser Indikator ist zwischen Dezember 2014 und Juni 2016 um 3,2 % gestiegen. Die Veränderungsrate spiegelt alle Tarifabschlüsse beziehungsweise bereits vorher festgelegten Stufenerhöhungen wider, die von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 zur Auszahlung gekommen sind.
Zusätzlich hat die Kommission bei ihrer Entscheidung auch den jüngst erfolgten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst berücksichtigt: Dieser gilt rückwirkend zum 1. März 2016, wird aber erst in der zweiten Jahreshälfte zahlungswirksam. Simulationsrechnungen haben ergeben, dass sich die Veränderungsrate von + 3,2 % durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf + 4,0 % erhöht hätte.
Im April 2015 gab es in Deutschland insgesamt 1,9 Millionen Jobs auf Mindestlohn-Basis. Weitere Informationen stehen Ihnen im Bereich Mindestlöhne zur Verfügung.












