Lebensgemeinschaft
Unter einer nichtehelichen (gemischtgeschlechtlichen) oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft wird im Mikrozensus eine Lebenspartnerschaft verstanden, bei der zwei gemischt- oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner ohne Trauschein beziehungsweise zwei gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit Trauschein oder notarieller Beglaubigung in einem Haushalt zusammen leben und gemeinsam wirtschaften.
Bis einschließlich zum Mikrozensus 2005 war es unerheblich, ob die Partnerschaft als eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem im Jahr 2001 eingeführten Lebenspartnerschaftsgesetz (LpartG) registriert wurde. Ab dem Jahr 2006 werden im Mikrozensus auch eingetragene Lebenspartnerschaften erfragt.




