Häufig gestellte Fragen
- Sind alle Ausländer im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst?
- Sind die Ergebnisse des AZR auch auf Gemeindeebene verfügbar?
- Warum werden im AZR Staatsangehörigkeiten von Staaten ausgewiesen, die bereits seit Jahren nicht mehr existieren?
- Wo finde ich Daten zu Personen mit Migrationshintergrund für Kreise (Städte oder Gemeinden)?
- Enthält der Mikrozensus auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber?
- Warum werden in Publikationen des Mikrozensus Zahlen zu Personen mit Migrationshintergrund nur nach ausgewählten Herkunftsländern ausgewiesen?
- Gibt es Daten zur Qualifikation von Zugewanderten zum Zeitpunkt der erstmaligen Einreise nach Deutschland?
- Erlaubt die Datenqualität des Ausländerzentralregisters verlässliche Zahlen zu Schutzsuchenden?
- Halten sich Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus illegal in Deutschland auf?
- Warum wurde in der amtlichen Statistik der Begriff "Schutzsuchende" gewählt?
Noch Fragen?
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Sind alle Ausländer im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst?
Im Ausländerzentralregister (AZR) sind alle Ausländerinnen und Ausländer registriert, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und sich nicht nur vorübergehend (weniger als drei Monate) in Deutschland aufhalten. Dazu gehören auch Ausländer, die einen sonstigen Bezug zur Bundesrepublik Deutschland haben, beispielsweise weil sie einen Asylantrag gestellt haben. Ausländerinnen und Ausländer, die sich unregistriert, das heißt nicht legal, in Deutschland aufhalten, sind grundsätzlich nicht im AZR enthalten.
Die Meldung der Daten an das AZR erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundespolizei, vor allem aber durch die jeweiligen Ausländerbehörden, die zumeist auf Kreisebene angesiedelt sind. Unter den rechtlichen Begriff des Ausländers fallen alle in Deutschland lebenden Personen, die ausschließlich einen ausländischen Pass besitzen. Zuwanderer mit ausschließlich deutschem Pass sowie Doppelstaatler und ihre Nachkommen gelten nicht als Ausländer.