Pflege Pflegestatistik

Ziel und Ablauf

Ziel der Pflege­statistik ist es, Daten zum Angebot von und der Nach­frage nach pflege­rischer Ver­sorgung zu gewinnen. Dies geschieht, um Ent­wicklun­gen in der pflege­rischen Vers­orgung und in der Nach­frage nach pflege­rischen Angeboten recht­zeitig erkennen und ange­messen reagieren zu können. Die Angaben werden ferner für die weitere Planung und Fortent­wicklung des Pflege­ver­sicherungs­gesetzes benötigt.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen die Pflege­statistik seit Dezember 1999 zwei­jährlich durch. Die Rechts­grund­lage für die Statistik bildet § 109 Abs. 1 SGB XI in Ver­bindung mit der Pflege­statistik-Ver­ordnung. Die Statistik setzt sich aus zwei Erhe­bungen zusammen: Zum einen befragen die Statistischen Landes­ämter die ambulanten und stationären Pflege­einrichtungen, zum anderen liefern die Spitzen­verbände der Pflege­kassen und der Verband der privaten Kranken­versicherung Informa­tionen über die Empfänger­innen und Empfänger von Pflege­geld­leistungen – also die meist von Angehörigen gepflegten Leistungs­empfänger­innen und -empfänger. Diese Daten­meldung erfolgt per Daten­träger oder Online-Daten­meldung an das Statistische Bundes­amt. Der Erhebungs­stich­tag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflege­einrich­tungen ist der 15.12., für die Pflege­geld­empfänger­innen und -empfänger organisa­torisch bedingt der 31.12.

Vergleichbarkeit und Qualität

Die Gesamt­zahl der Pflege­bedürftigen kann mit Hilfe der Statistiken über die Pflege­einrich­tungen sowie der Statistik über die Pflege­geld­empfänger­innen und -empfänger ermittelt werden. Vergleiche mit der Zahl der Pflegebedürftigen, die in der sozialen und privaten Pflegeversicherung festgestellt wird, werden regelmäßig in dem Bericht zur Pflegestatistik - Deutschlandergebnisse veröffentlicht. Das Statistische Bunde­samt ver­wendet die Daten zum Personal in den Pflege­einrichtun­gen als Basis für die Gesundheits­personal­rechnung. Die Ergebnisse der Pflege­statistik werden auch für Schätzungen in den Volks­wirt­schaftlichen Gesamt­rechnungen und der Gesundheits­ausgaben­rechnung genutzt.