Kurz erläutert
Öffentliche Finanzen
Die Finanzstatistiken liefern regelmäßig ein umfassendes und detailliertes Bild über die gesamte öffentliche Finanzwirtschaft. Sie zeigen, welche Einnahmen dem Öffentlichen Gesamthaushalt zugeflossen sind, welche Ausgaben er damit finanzieren konnte und in welchem Umfang er darüber hinaus auf Fremdmittel (Verschuldung am Kreditmarkt) oder Rücklagen zur Deckung des Finanzierungsdefizits zurückgreifen musste.
Die Belastung des Öffentlichen Gesamthaushalts künftiger Jahre aus den aufgenommenen Fremdmitteln lässt sich am öffentlichen Schuldenstand ablesen.
Die große Bedeutung der finanzstatistischen Daten als Grundlage für zentrale finanz-, wirtschafts- und geldpolitische Entscheidungen wird durch den hohen Anteil der öffentlichen Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt (ca. 45 %) ersichtlich.
Steuern
Steuern sind die wichtigste Einnahmenquelle des Staates. Informationen über die Entstehung der Steuern sind daher für den Gesetzgeber beispielweise für Steuerreformen und Steuerschätzungen von besonderer Bedeutung. Aber auch die Steuerpflichtigen - Privatpersonen wie Unternehmen - haben ein Interesse an quantitativen Angaben steuerlicher Zusammenhänge.
Steuerstatistiken dienen darüber hinaus der allgemeinen Wirtschaftsbeobachtung, da sie Informationen aus allen Bereichen der Volkswirtschaft liefern: Vom Einkommen junger Menschen, der versteuerten Menge an Bier oder Tabak, dem Umsatz oder Gewinn der Unternehmen bis zum Vermögensübertrag im Erbschaftsfall.
Öffentlicher Dienst
Statistische Ergebnisse zum öffentlichen Dienst liefern die Personalstand- und die Versorgungsempfängerstatistik. Sie sind Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts. Sie bilden eine wichtige Datengrundlage für Änderungen des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems und sind Basis für Vorausberechnungen über die Höhe der zukünftigen Versorgungsausgaben.
Da für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse keine Sozialversicherungspflicht besteht, ist die Personalstandstatistik darüber hinaus die einzige umfassende Datenquelle für Beamtinnen und Beamte. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte werden auch von der Bundesagentur für Arbeit statistische Angaben erhoben.
Tabellen
Öffentliche Finanzen
- Ausgaben & Einnahmen
- Fonds, Einrichtungen, Unternehmen
- Schulden, Finanzvermögen
- EU-Haushaltsrahmenrichtlinie
- Entwicklungszusammenarbeit
Steuern
- Lohn- und Einkommensteuer
- Steuereinnahmen
- Umsatzsteuer
- Unternehmenssteuern
- Verbrauchsteuern
- Weitere Steuern











