Steuerstatistiken kurz erläutert
- Lohn- und Einkommensteuer
- Steuereinnahmen
- Umsatzsteuer
- Unternehmenssteuern
- Verbrauchsteuern
- Weitere Steuern
Lohn- und Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine der ergiebigsten öffentlichen Einnahmequellen. Ab dem Jahr 2001 wurden die im Rahmen des automatisierten Besteuerungsverfahrens vorhandenen Angaben zur Lohn- und Einkommensteuer jährlich durch das Statistische Bundesamt aufbereitet.
Alle drei Jahre wird darüber hinaus eine ausführliche Lohn- und Einkommensteuerstatistik über die Statistischen Landesämter durchgeführt. Hierfür werden neben den Einkommensteuerveranlagungen auch die Lohnsteuerkarten bzw. elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen statistisch ausgewertet. Im Gegensatz zur jährlichen Statistik lassen sich aus den Angaben der dreijährlichen Statistik auch regional tief gegliederte Ergebnisse und zuverlässige Ergebnisse für Freiberufler erstellen.
Steuereinnahmen
Die Statistik der kassenmäßigen Steuereinnahmen bildet das Steueraufkommen nach Steuerarten ab und zeigt die Steuereinnahmen der Gebietskörperschaften nach der Steuerverteilung. Aus der Beobachtung des Steueraufkommens ergeben sich wichtige Hinweise für Haushaltsplanungen und Steuerschätzungen sowie zur Abschätzung der Wirkungen von Steuerrechtsänderungen.
Mit dem Realsteuervergleich werden die kommunalen Steuereinnahmen erfasst. Zweck der Erhebung ist die bundeseinheitliche Berechnung von Steuerkraftzahlen, die wichtige Indikatoren für die wirtschaftliche bzw. finanzielle Lage der Gemeinden darstellen. Dies ist nicht nur von allgemeinem statistischem Interesse, sondern sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber knüpfen an die Steuerkraft finanzielle Konsequenzen, die sich im Finanzausgleich unter den Ländern bzw. im kommunalen Finanzausgleich niederschlagen.
Umsatzsteuer
Die Angaben zur Umsatzsteuer werden in zwei separaten Statistiken dargestellt: Die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) bildet dabei die Steuerpflichtigen ab, die zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet sind. Im Rahmen der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) werden dagegen alle Unternehmen erfasst, die jährlich eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben müssen. Aufgrund der langen Abgabefristen der Erklärungen liegen diese Angaben im Vergleich zu den Voranmeldungen jedoch wesentlich später vor.
Unternehmenssteuern
Die Besteuerung von Unternehmen orientiert sich vor allem nach der Rechtsform des Unternehmens. Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften.
Zusammenschlüsse natürlicher und/oder juristischer Personen - Gesellschaften oder Gemeinschaften – sind selbst nicht steuerpflichtig. Daher werden zunächst die von der Gesellschaft beziehungsweise Gemeinschaft erwirtschafteten Einkünfte auf Grundlage der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung ermittelt und anschließend anhand der Anteile auf die Beteiligten aufgeteilt. Die Gewinnanteile der einzelnen Beteiligten werden im Rahmen der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer versteuert.
Gewerbesteuerpflichtig sind stehende Gewerbebetriebe und Reisegewerbebetriebe im Inland. Ein Gewerbebetrieb ist definiert als eine auf Gewinnerzielung ausgelegte, selbständige und nachhaltige Betätigung mit der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Während Kapitalgesellschaften immer gewerbesteuerpflichtig sind gibt es zahlreiche Ausnahmen wie beispielsweise Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft oder aus freiberuflicher Tätigkeit.
Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern werden auf ausgewählte Waren erhoben, die im Inland zum Ver- oder Gebrauch in den Wirtschaftskreislauf treten. Die wichtigsten verbrauchsteuerpflichtigen Waren sind: Alkopops, Bier, Branntwein, Energieerzeugnisse (zum Beispiel Heizöl, Erdgas, Kraftstoffe, Strom), Kaffee, Schaumwein, Tabak und Zwischenerzeugnisse. Auf Wein wird in Deutschland keine Verbrauchsteuer erhoben, da der Steuersatz bei "Null" liegt. Bis auf die Biersteuereinnahmen, die den Ländern zufließen, werden diese Verbrauchsteuern als Bundessteuern erhoben. Daneben gibt es so genannte örtliche Verbrauchsteuern, die nicht bundeseinheitlich erhoben werden und deren Einnahmen den Gemeinden zustehen.
Weitere Steuern
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen Erwerb von Todes wegen, Schenkung unter Lebenden, Zweckzuwendungen und Stiftungsvermögen (steuerpflichtige Vorgänge). Es ist davon auszugehen, dass die überwiegende Zahl der steuerpflichtigen Vorgänge aufgrund der Freibeträge zu keiner Steuerfestsetzung führt und somit in der Statistik nicht enthalten ist.
Luftverkehrsteuer
Im Rahmen der Luftverkehrsteuerstatistik werden die Anzahl der inländischen und ausländischen Luftverkehrsunternehmen, die Anzahl der beförderten Fluggäste aufgrund steuerpflichtiger Rechtsvorgänge nach Steuersatz / Entfernung und Monat sowie die Anzahl der beförderten Fluggäste aufgrund steuerbefreiter Rechtsvorgänge nach Entfernung, Monat und Steuerbefreiungstatbestand erfasst.
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