Kurz erläutert
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinder- & Jugendhilfe
- Eltern- & Betreuungsgeld
- Sonstige Leistungsempfänger
- Sozialberichterstattung
- Externe Anbieter
Sozialhilfe
Die Sozialhilfe (SGB XII) erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben.
Zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII zählen neben der Hilfe zum Lebensunterhalt die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die "besonderen Leistungen der Sozialhilfe": Hilfen zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und die Hilfe in anderen Lebenslagen.
Wohngeld
Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird – gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes – einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.
Kinder- & Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfestatistiken umfassen ein breites Spektrum der im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelten Aufgaben der Jugendämter. Dazu zählen Maßnahmen zur Erzieherischen Hilfe, Maßnahmen zum Kinderschutz und zu Adoptionen.
Die Statistik der Kindertagesbetreuung bietet Daten zu den Kindern und tätigen Personen in Tageseinrichtungen, in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie zu Personen in Großtagespflegestellen und den dort betreuten Kindern.
Eltern- & Betreuungsgeld
Das zum 1. Januar 2007 eingeführte Elterngeld löste das bis dahin geltende Erziehungsgeld ab. Elterngeld steht allen Müttern und Vätern zu, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mit ihrem Kind in einem Haushalt leben. Nach der inzwischen eingestellten Statistik über beendete Leistungsbezüge (für 2008 bis 2012 geborene Kinder) wird ab dem Geburtsjahr 2013 eine sogenannte Bestandsstatistik zum Elterngeld geführt. Sie liefert vierteljährlich Daten über die aktuell laufenden Leistungsbezüge. Aussagen über beendete Leistungsbezüge nach Geburtszeiträumen lassen sich aus der neuen Bestandsstatistik ebenfalls treffen.
Die Statistik zum Betreuungsgeld liefert vierteljährlich Ergebnisse über bewilligte und im Berichtszeitraum ausgezahlte Leistungsbezüge.
Sonstige Leistungsempfänger
Seit dem 1. November 1993 erhalten Asylbewerber und sonstige nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) berechtige Personen bei Bedürftigkeit – anstelle der Sozialhilfe – Leistungen nach dem AsylbLG. Neben der Zahl der Empfänger von Regelleistungen werden auch die Ausgaben von Bund und Ländern ausgewiesen.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge und der Nachweis der Zahl behinderte Menschen sind ebenfalls Teil der Sozialstatistik.
Sozialberichterstattung
Die "Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" liefert ein umfassendes Angebot an vergleichbaren regionalen Daten aus den Bereichen der sozialen Mindestsicherung sowie Armut und sozialer Ausgrenzung. Das gemeinsame Projekt der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder wird vom Arbeitskreis Sozialberichterstattung (AK SBE) getragen.
Weitere Informationen zu den Lebensbedingungen und zur Armutsgefährdung in Deutschland bietet die Befragung LEBEN IN EUROPA.
Externe Anbieter
Daten zur Sozialversicherung stehen Ihnen bei folgenden Anbietern zur Verfügung:
- Krankenversicherung, Pflegeversicherung (BMG)
- Renten- und Unfallversicherung (BMAS und Deutsche Rentenversicherung)
- Arbeitslosenversicherung (Bundesagentur für Arbeit)
Informationen zur Beteiligung des Staates an der Sozialversicherung finden Sie im Bereich Öffentliche Finanzen.
Der Bericht der Bundesregierung zum Sozialbudget steht Ihnen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung.










