Zu den Sozialversicherungen gehören die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Die Statistiken der Ministerien weisen Einnahmen und Ausgaben der Versicherungsträger sowie Angaben über die Versicherten nach.
Die Sozialleistungen umfassen alle Geld- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen vom Staat beziehungsweise von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen zur Deckung bestimmter sozialer Risiken und Bedürfnisse gewährt werden. Sie dienen der sozialen Absicherung gegenüber Risiken, dem Familienleistungsausgleich sowie anderen sozialpolitischen Aufgaben wie der Jugendhilfe oder der Unterstützung behinderter Menschen. Finanziert werden sie im wesentlichen durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Zuweisungen des Staates. Die Statistik liefert detaillierte Angaben über sechs Leistungsarten.
Sozialbudget
Am deutlichsten werden die Strukturen und Zusammenhänge des Systems der sozialen Sicherung im Sozialbudget der Bundesregierung. Diese jährliche Zusammenstellung bietet in einer Gliederung nach Institutionen einen Überblick über die sozialen Leistungen der staatlichen Einrichtungen, der öffentlichen Körperschaften und der Arbeitgeber. Außerdem ist die Höhe der jeweiligen Finanzierung durch öffentliche Zuweisungen sowie durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber ablesbar. Die Leistungen der Sozialversicherungsträger haben den höchsten Anteil am Sozialbudget.
Die "Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" beruht auf zwei Säulen: Die erste Säule besteht aus der Veröffentlichung von Berichten zur sozialen Mindestsicherung in Deutschland. Die zweite Säule bildet die Bereitstellung von Indikatoren zur Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf Ebene von Bund und Ländern.