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IM FOKUS vom 27.08.2014

Honorar­verhandlungen der Kassen­ärzte: Was der Rein­ertrag je Praxis­inhaber bedeutet

In der Medien­bericht­erstattung über die Honorar­verhand­lungen der Kassen­ärztlichen Bundes­vereinigung mit den Gesetz­lichen Kranken­kassen für das Jahr 2015 wird häufig der Ertrag von 166 000 Euro zitiert, den ein nieder­gelassener Arzt im Jahr 2011 durch­schnittlich erzielte. Dabei handelt es sich um den Rein­ertrag je Praxis­inhaber basierend auf Daten der Kosten­struktur­erhebung. Er wird berechnet, indem die Summe der Auf­wendungen (beispiels­weise für Sach- und Personal­kosten) von der Summe der Ein­nahmen abge­zogen wird.

Der Rein­ertrag je Praxis­inhaber ist nicht mit dem Ein­kommen zu ver­wechseln und stellt auch nicht den betriebs­wirtschaft­lichen Gewinn der Praxis dar. Von ihm müssen die Praxis­inhaber noch eine Reihe weiterer Auf­wendungen be­streiten, zum Beispiel die Aus­gaben für die Praxis­übernahme. Außerdem müssen Auf­wendungen privater Natur wie Beiträge für die Alters-, Invaliditäts-, Hinter­bliebenen- und Kranken­versicherung der Praxis­inhaber und deren Familien­angehörigen abge­zogen werden sowie die Beiträge zu Versorgungs­einrichtungen der Praxis­inhaber.

Zusatzinformationen

Auf einen Blick

Kennzahlen 2015
Wirt­schafts­be­reiche
Tätige Per­sonen
(Mill.)
Umsatz
(Mrd. €)
Verkehr und Lagerei2,2314,3
Infor­mation und Kommu­ni­kation1,2255,9
Frei­berufliche und tech­nische Dienst­leistungen2,5294,1
Sonstige wirt­schaft­liche Dienst­leistungen3,3197,4

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