Aufgaben und Methodik
Erfüllungsaufwand
Das relevante Maß für Bürokratie und Grundlage der Messungen ist der Erfüllungsaufwand. Er umfasst den Zeitaufwand und die Kosten, die den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung durch die Befolgung einer gesetzlichen Vorgabe entstehen. Dies können Informationspflichten, konkrete Handlungsanweisungen, die Erfüllung von Auflagen oder die Einhaltung von Grenzwerten sein.
Erfüllungsaufwand messen
Mit Hilfe der Messung des Erfüllungsaufwands werden bestehende bundesrechtliche Regelungen analysiert. Basierend auf diesen Ergebnissen werden Vorschläge zur Reduktion der Belastung entwickelt. Das Statistische Bundesamt übernimmt als neutraler Dienstleister für die Bundesregierung und den Nationalen Normenkontrollrat die Messung des Erfüllungsaufwands und bei Bedarf die Schätzung von Änderungen der Belastung aus Regelungsvorhaben. Auf Grundlage des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (§8 NKRG) ermittelt das Statistische Bundesamt die Kosten dort wo sie entstehen – bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und in den Ämtern und Behörden. Die Befragungen sind freiwillig und werden telefonisch oder persönlich durchgeführt. Die erhobenen Daten zu den Normen und ihrer Belastung werden öffentlich zugänglich gemacht und der Bestand systematisch fortgeschrieben. So können alle Interessierten die Entwicklungen beim Bürokratieabbau verfolgen und sich in den Prozess einbringen. Die Messergebnisse fließen in die Gesetzgebung ein und sind somit eine der Entscheidungsgrundlagen für bessere Rechtsetzung. Bei bestehenden Regelungen zeigen sie Ansätze für Verbesserungen auf und ermöglichen so systematischen Bürokratieabbau.
Bürokratiekosten
Bürokratiekosten sind eine Bestandteil des Erfüllungsaufwandes. Dabei handelt es sich um diejenigen Kosten, die durch die Erfüllung von Informationspflichten entstehen. Mit den Informationspflichten sind Anträge, Meldungen, Statistiken oder Nachweise gemeint, also der klassische "Papierkram". Als methodische Grundlage dient das Standardkosten-Modell. Relevant für dieses international standardisiertes Verfahren ist die für die Erfüllung der Pflicht benötigte Zeit und die dabei entstandenen Zusatzkosten der Betroffenen. Bei Unternehmen wird der ermittelte Zeitaufwand mit Hilfe der üblichen Stundenlohnsätze monetarisiert. Diese Aufwände je Fall werden mit der Gesamtzahl der jedes Jahr in Deutschland auftretenden Fälle multipliziert und ergeben die aus der Vorgabe entstehende jährliche Gesamtbelastung. Zur Messung des gesamten Erfüllungsaufwand wurde das Standardkosten-Modell erweitert.






