Belastungsbarometer
Untersuchungsgegenstand
Das Belastungsbarometer gibt die Entwicklung der jährlichen Bürokratiebelastung der Wirtschaft durch amtliche Statistiken wieder.
Insofern leistet das Belastungsbarometer einen wichtigen Beitrag, um die nach wie vor hohe „gefühlte“ Statistikbelastung zu objektivieren, denn nur rund 1 % der Bürokratiekosten der Unternehmen in Deutschland ist auf das Ausfüllen einer amtlichen Statistik zurückzuführen. Gegenstand des Belastungsbarometers sind alle auf bundesrechtlichen Regelungen beruhenden und mit Auskunftspflicht belegten Primärerhebungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Anteilig einbezogen sind ferner auch Belastungen der Unternehmen aufgrund weiterer Meldepflichten, soweit diese für die Zwecke einer Bundesstatistik der Statistischen Ämter ausgeweitet wurde (sogenanntes „Gold-Plating“). Das Belastungsbarometer wird einmal jährlich berechnet und veröffentlicht.
Methodische Aspekte
Primäres Ziel des Barometers ist es, die rein rechtlich induzierten Belastungsänderungen abzubilden. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht daher ein um konjunkturelle Effekte bereinigter Index. Für Aussagen über die gesamtwirtschaftliche Belastung inklusive konjunktureller oder Wachstumseffekte (wie etwa Berichtskreisänderungen durch Zu- bzw. Abnahme des Umsatzes oder der Beschäftigtenzahl), wird zusätzlich ein Index mit Sondereffekten abgebildet. Dabei kann sich die gesamtwirtschaftliche Belastung erhöhen oder verringern, ohne dass sich die Rechtsgrundlage der Statistiken geändert hat. Das Belastungsbarometer wurde erstmals für das Jahr 2006 ermittelt. Um einen Gleichlauf mit dem Bürokratiekostenindex (BKI) zu erreichen, wurde der Stichtag für das Barometer auf den 1.1.2012 gesetzt. Daher nimmt es zu diesem Zeitpunkt den zentralen Wert von 100 Indexpunkten an.
Revision der Zeitreihen
Parallel zur Veröffentlichung der Indexwerte für 2014 erfolgte eine grundlegende methodische Überarbeitung der für die Extrahandelsstatistik relevanten Berechnungsparameter. Diese Erhebung macht alleine etwa ein Drittel der Bürokratiekosten aus Statistikpflichten aus. Die statistischen Daten der Extrahandelsstatistik basieren auf der rechtlich vorgeschriebenen Zollanmeldung im Rahmen der Warenein- bzw. -ausfuhr. Deren Rechtsgrundlagen finden sich im Außenwirtschaftsrecht und im europäischen Zollkodex. Für die Zwecke der Extrahandelsstatistik nach AHStatGes müssen die Unternehmen während der Zollanmeldung zusätzliche Informationen bereitstellen („Gold-Plating“, s. o.). Aus diesem Grund werden die bei der Meldung entstehenden Zeit- und Sachaufwände (v. a. Nutzungsentgelt für ATLAS) anteilig auch der Extrahandelsstatistik zugeordnet.
Eine Überprüfung der Berechnungen war insbesondere für die Kosten der Unternehmen aus der Nutzung der ATLAS-Software notwendig, über welche die Zollanmeldung abgewickelt wird. Im Jahr 2007 war dieser Online-Meldeweg noch nicht vollständig in der Praxis etabliert, insofern mussten für die Schätzung des bürokratischen Aufwands der Unternehmen grobe Annahmen getroffen werden. Inzwischen ist das automatisierte ATLAS-Verfahren gängige Praxis. Im Rahmen der Überprüfung stellte sich heraus, dass die ursprünglich angenommenen ATLAS-Nutzungsentgelte merklich überhöht waren und es speziell für Unternehmen mit regelmäßigen, sehr umfangreichen Zollanmeldungen deutlich kostengünstigere Varianten – monatlicher Fixbetrag („Flatrate“) anstelle von Einzelabrechnung pro Meldung – gibt.
Der revidierte Aufwand der Extrahandelsstatistik wurde rückwirkend auf alle Jahreswerte der Zeitreihe übertragen, um die Konsistenz der Ergebnisse im Zeitablauf sicherzustellen.





