Qualität der Arbeit
- Einkommen und indirekte
Arbeitgeberleistungen
Dimension 2: Einkommen und indirekte Arbeitgeberleistungen
- Information zur Dimension 2
- Niedriglohnquote
- Genommene Urlaubstage
- Urlaubsanspruch
- Krankenstand
- Krankenversicherungsschutz
Information zur Dimension 2
Erwerbseinkommen und nicht-monetäre Gehaltsbestandteile
Die meisten Menschen in Deutschland finanzieren ihren Lebensunterhalt überwiegend über Erwerbseinkommen, sei es direkt durch eigene Arbeit oder indirekt über die Erwerbstätigkeit anderer Familienmitglieder. Dabei spielt die Höhe und die Kontinuität des Verdienstes eine zentrale Rolle für die Qualität von Arbeit.
Fällt der Verdienst im Vergleich zum durchschnittlichen Lohnniveau sehr niedrig aus, sind Lebensstandard und gesellschaftliche Teilhabe des Erwerbstätigen bzw. Haushaltes entsprechend eingeschränkt.
Wird das Gehalt auch gezahlt, wenn der Arbeitnehmer durch Krankheit ausfällt, sichert das ein dauerhaftes Einkommen. Bezahlter Urlaub bietet dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich von beruflichen Belastungen zu regenerieren, ohne dadurch finanzielle Einschränkungen zu erfahren. Arbeitgeberzahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge können schließlich wichtiger Bestandteil der Absicherung des Lebensstandards im Alter sein.
Niedriglohnquote
Die Niedriglohnquote zeigt den Anteil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Verdienst weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (Median) aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beträgt.
Für die Einstufung als Niedriglohn ist der Abstand vom allgemeinen Lohnniveau ausschlaggebend. Dabei bezieht er sich auf die Bruttostundenverdienste. Berücksichtigt wurden alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse der Abschnitte A bis S der WZ 2008 mit Verdienstzahlung im April 2014 ohne Auszubildende.
Niedriglöhne beginnen bei 10,00 Euro
Im Jahr 2014 lag die Niedriglohngrenze bei einem Bruttoverdienst von 10,00 Euro pro Stunde. Niedrigere Stundenverdienste wurden als Niedriglohn eingestuft.
Niedriglohn für jeden fünften Arbeitnehmer
2014 bekamen 21,4 % der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Niedriglöhne. Damit verdiente jeder Fünfte brutto pro Stunde weniger als 10,00 Euro. Viel weiter verbreitet als im früheren Bundesgebiet waren Niedriglöhne in den neuen Ländern, wo 34,5 % der abhängig Erwerbstätigen einen Niedriglohn bekamen, im früheren Bundesgebiet waren es 19,3 %.
Weiblich, jung, im Dienstleistungsbereich tätig
Niedriglöhne waren sehr unterschiedlich auf gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftszweige verteilt. 2014 bekamen 27,2 % der Frauen Niedriglöhne, im Vergleich zu 15,8 % der Männer. Hauptursachen dafür sind, dass Frauen oft in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten und sehr viel häufiger Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte sind.
Auch das Alter spielt eine Rolle: Junge Erwerbstätige bekamen überdurchschnittlich häufig Niedriglöhne. 45,9 % aller abhängig Erwerbstätigen von 15 bis 24 Jahren wurden niedrig entlohnt.
Besonders hoch war 2014 der Anteil von Beschäftigten mit Niedriglohn bei Taxifahrer/-innen (83,7 %), im Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten (83,7 %) und in Videotheken (80,5 %). Aber auch beim Ausschank von Getränken (79,9 %), bei Friseurinnen und Friseuren (78,5 %) und in Restaurants, Cafés und Gaststätten (77,0 %), gab es besonders viele Beschäftigte mit Niedriglohn.
| Art der Ausbildung | % |
|---|---|
| Quelle: Verdienststrukturerhebung 2014. | |
| Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss | 46,4 |
| Anerkannter Berufsabschluss | 21,5 |
| Meister/Techniker/Fachschulabschluss | 11,9 |
| Bachelor | 11,3 |
| Diplom/Magister/Master/Staatsexamen | 3,5 |
| Promotion/Habilitation | 4,7 |
| Insgesamt | 21,4 |
Qualifikation schützt vor Niedriglohn
Nur 3,5 % der Beschäftigten mit einem Hochschul-Diplom oder Masterabschluss bekamen 2014 Niedriglöhne. Von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen mit abgeschlossener Lehre oder Berufsfachschulabschluss waren 21,5 % betroffen. Bei Beschäftigten ohne berufliche Qualifikation lag der entsprechende Anteil mit 46,4 % deutlich höher.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglohn an allen abhängigen Beschäftigungsverhältnissen. Niedriglöhne sind Verdienste von weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdienstes (Median) aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse. Der Median teilt die Verdienste in genau zwei Hälften, das heißt, genau eine Hälfte der Beschäftigten verdient weniger und die andere Hälfte mehr als diesen Wert. Als Verdienst wird der Bruttoverdienst je Arbeitsstunde zugrunde gelegt.
2014 lag die Niedriglohngrenze in Deutschland bei glatt 10,00 Euro brutto je Stunde.
Quelle
Verdienststrukturerhebung 2014
Hinweise zur Interpretation
Die ausgewerteten Beschäftigungsverhältnisse umfassen nicht nur die Haupttätigkeiten, sondern auch Zweit- und weitere Nebentätigkeiten in abhängiger Beschäftigung. Abhängige Beschäftigungsverhältnisse von Personen, die in ihrer Haupttätigkeit nicht erwerbstätig oder selbstständig erwerbstätig sind, sind ebenfalls enthalten, z. B. Minijobs von Schülern und Schülerinnen und von Rentnern und Rentnerinnen.
Genommene Urlaubstage
Der Indikator gibt an, wie viele Urlaubstage jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin durchschnittlich in einem Kalenderjahr genommen hat. Als Urlaub zählen hierbei sowohl die Urlaubstage, als auch zusätzliche, vom Arbeitgeber genehmigte freie Tage und Mutterschutzzeiten. Die Zahl der tatsächlich genommenen Urlaubstage ist nicht gleichzusetzen mit dem Urlaubsanspruch.
Tatsächlich genommene Urlaubstage
Tatsächlich nahmen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Jahr 2015 31 Tage frei. Diese Zahl der genommenen Urlaubstage ist seit 1991 nahezu unverändert. Allerdings variiert die Zahl der Urlaubstage je nach Wirtschaftszweig teilweise recht deutlich.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Durchschnittliche Zahl der genommenen Urlaubstage pro Abreitnehmer und Kalenderjahr.
Quelle
IAB – Arbeitsvolumenrechnung
Hinweise zur Interpretation
Die Werte beziehen sich auf Urlaubstage, die jedem Arbeitnehmer im Mittel zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Erwerbstätigkeit, Arbeitszeit und Arbeitsvolumen nach Geschlecht und Altersgruppen
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Kompendium), Arbeitszeit und Arbeitsvolumen
Urlaubsanspruch
Der Indikator gibt an, auf wie viele Urlaubstage jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin durchschnittlich in einem Kalenderjahr Anspruch hat.
Gesetzlicher und tatsächlicher Urlaubsanspruch
Laut Bundesurlaubsgesetz besteht für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einer 6-Tagewoche in Deutschland ein Mindesturlaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr. Tarifvertraglich sind aber meist höhere Urlaubsansprüche vereinbart.
Zahlen aus dem Jahr 2006 bestätigen, dass es branchenbedingte Unterschiede von bis zu fünf Urlaubstagen gibt. In den meisten Wirtschaftszweigen hatten Vollzeitkräfte 2006 einen Urlaubsanspruch von mindestens 28 Tagen. Spitzenreiter waren Bergbau sowie Energie- und Wasserversorgung mit 30 Tagen. Einen deutlich geringeren Anspruch gab es im Gastgewerbe mit 25 Tagen und im Baugewerbe mit 27 Tagen. Allerdings wurden in diesen saisonal geprägten Branchen anfallende Sonderurlaube nicht mit erfasst. Auch im Bereich Unternehmensdienstleistungen war der Urlaubsanspruch mit 26 Tagen relativ gering.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Arithmetisches Mittel der Anzahl der jährlichen Urlaubstage (auf Basis einer 5-Tage-Woche).
Quelle
Verdienststrukturerhebung 2006
Hinweise zur Interpretation
Es empfiehlt sich die Ergebnisse nach Voll- und Teilzeiterwerbstätigen getrennt zu betrachten, da die Teilzeitquote den Durchschnitt der Urlaubstage beeinflusst.
Basis für die Berechnung sind Arbeitnehmer in allen Wirtschaftszweigen (NACE – Gruppen) mit Ausnahme der Landwirtschaft, Fischerei, öffentliche Verwaltung, private Haushalte und exterritoriale Organisationen in Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten.
Krankenstand
Der Krankenstand informiert über den Umfang der Krankmeldungen durch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. In Deutschland besteht im Krankheitsfall ein Anspruch auf Lohnfortzahlung in voller Höhe durch den Arbeitgeber. Dieser Anspruch besteht in der Regel für maximal sechs Wochen pro Jahr. Danach zahlen die Krankenkassen Krankengeld. Bei der Berechnung werden nur Krankmeldungen erfasst, die eine Abwesenheitsdauer von drei Tagen überschreiten. Die Zahl der Krankheitstage dürfte also faktisch höher liegen.
Arbeitnehmer 2015 zehn Tage krank gemeldet
2015 waren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland durchschnittlich 10,0 Arbeitstage krank gemeldet. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 9,4 Arbeitstagen. Seit dem Jahr 2008 ist wieder ein moderater Anstieg der Krankheitstage zu beobachten.
Niedrigste Anzahl der Krankheitstage im Jahr 2007
2007 gab es die niedrigsten Fehlzeiten seit 1991. Damals lag die durchschnittliche Zahl der Krankentage noch bei 12,8 Tagen, bis zum Jahr 2007 sank sie auf 8,1. Dies ist ein Rückgang um 37 %. Mögliche Ursachen können eine allgemein verbesserte Gesundheitslage oder der Rückgang gesundheitsbeeinträchtigender Arbeiten (z. B. im Produzierenden Gewerbe) sein. Aber auch die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes kann Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen veranlassen, sich seltener krank zu melden. Insbesondere in konjunkturellen Schwächephasen gehen die Krankmeldungen zurück, wie die Entwicklung seit 1991 zeigt.
| Jahr | Krankenstand der Personen in % | Krankenstand in Arbeitstagen in Tagen |
|---|---|---|
| Quelle: Arbeitsvolumenrechnung (IAB). | ||
| 1991 | 5,1 | 12,8 |
| 1992 | 5,1 | 12,8 |
| 1993 | 4,9 | 12,3 |
| 1994 | 5,0 | 12,5 |
| 1995 | 5,2 | 13,0 |
| 1996 | 4,8 | 12,0 |
| 1997 | 4,3 | 10,8 |
| 1998 | 4,3 | 10,7 |
| 1999 | 4,3 | 10,9 |
| 2000 | 4,3 | 10,8 |
| 2001 | 4,3 | 10,6 |
| 2002 | 4,1 | 10,2 |
| 2003 | 3,7 | 9,2 |
| 2004 | 3,4 | 8,7 |
| 2005 | 3,6 | 9,2 |
| 2006 | 3,3 | 8,2 |
| 2007 | 3,3 | 8,1 |
| 2008 | 3,4 | 8,6 |
| 2009 | 3,5 | 8,8 |
| 2010 | 3,7 | 9,4 |
| 2011 | 3,8 | 9,7 |
| 2012 | 3,7 | 9,3 |
| 2013 | 3,8 | 9,5 |
| 2014 | 3,8 | 9,4 |
| 2015 | 4,0 | 10,0 |
Auch Anteil der krank Gemeldeten steigt wieder leicht an
Der Anteil der Arbeitnehmer, die sich krank gemeldet haben, ergänzt die Information zur durchschnittlichen Dauer der Krankmeldung. Der durchschnittliche Anteil hat sich seit 1991 parallel zur durchschnittlichen Zahl der Krankentage entwickelt. Damals hatten sich 5,1 % der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen krank gemeldet. 2007 erreichte auch der Anteil der Krankmeldungen mit 3,3 % seinen Tiefstand. Im Jahr 2015 haben sich durchschnittlich 4,0 % der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen krank gemeldet.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Krankenstand pro Arbeitnehmer pro Jahr (in Tagen).
Der Krankenstand in Tagen gibt die durchschnittliche Anzahl der Fehltage pro Arbeitnehmer pro Jahr an.
Quelle
Arbeitsvolumenrechnung (IAB).
Hinweise zur Interpretation
Der Krankenstand bezieht sich auf die durchschnittliche Anzahl der Fehltage wegen Arbeitsunfähigkeit je Arbeitnehmer. Generell muss beim Vergleich unterschiedlicher Quellen auf die Bezugsgrößen geachtet werden. Beispielsweise werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, auf denen z.B. die Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen beruhen, in der Regel erst ab drei Tagen abgegeben.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Arbeits Arbeitszeit- und Arbeitsvolumenrechnung nach Geschlecht und Altersgruppen
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB-Kompendium), Arbeitszeit und Arbeitsvolumen
Krankenversicherungsschutz
In Deutschland gehört die Krankenversicherung zum sozialen Sicherungssystem. Grundsätzlich sind alle Personen verpflichtet, sich gesetzlich oder privat zu versichern. Die Beiträge werden (bei Arbeitnehmern) gemeinsam von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Beschäftigte (unterhalb gewisser Einkommensgrenzen), Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften, z. B. Arbeitslosengeld, Rente oder Krankengeld, Studierende, Rentner und Rentenantragsteller sowie bestimmte Familienangehörige versichert.
Für Beschäftigte oberhalb gewisser Einkommensgrenzen, Selbstständige, Künstler und andere Ausnahmen gibt es die Möglichkeit sich freiwillig in der gesetzlichen oder aber bei privaten Krankenkassen zu versichern. Beamte oder Selbstständige sind normalerweise Mitglieder privater Krankenkassen.
87 % der Erwerbstätigen sind gesetzlich versichert
Im Jahr 2015 waren fast alle Arbeitnehmer mit 95 % und 56 % der Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Von den Arbeitnehmern sind fast alle pflichtversichert, nur ein geringer Teil mit 5 % sind freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung. 5 % der Arbeitnehmer und 43 % der Selbstständigen sind in einer privaten Krankenversicherung abgesichert.
Männer eher freiwillig versichert
Männer sind zu einem höheren Anteil als Frauen privat versichert. Dies hängt vermutlich vor allem damit zusammen, dass Männer die Beitragsbemessungsgrenze öfter überschreiten als Frauen und somit wählen dürfen, ob sie sich freiwillig in einer gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung versichern.
Weniger als 1 % der Erwerbstätigen nicht versichert
Erstaunlich ist, dass trotz der Verpflichtung nicht alle Erwerbstätigen versichert sind. Auch wenn es sich um einen geringen Anteil handelt, so ist doch bemerkenswert, dass vor allem jüngere Menschen nicht versichert sind. Bei Männern im Alter von 15 bis 24 Jahren liegt der Anteil der Nicht-Krankenversicherten bei 0,7 %.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Erwerbstätigen in gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen an allen Erwerbstätigen.
Quelle
Mikrozensus
Hinweise zur Interpretation
Da sich die Fragestellung in den Erhebungsjahren jeweils (teilweise deutlich) unterscheidet ist die Vergleichbarkeit eingeschränkt. Bei zeitlichen Vergleichen sollte dies berücksichtigt werden.
Der Mikrozensus wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Erfassung des Erwerbsstatus kontinuierlich methodisch verbessert. Dadurch sind Zeitvergleiche teilweise eingeschränkt. Methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden insbesondere in den Jahren 2005 und aktuell für die Jahre ab 2011 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die aktuelle Veränderung berücksichtigt in der Hochrechnung die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse für die Jahre 2011 - 2013.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Qualitätsberichten und Methodeninformationen.



