Qualität der Arbeit
- Beschäftigungssicherheit
und Sozialleistungen
Dimension 4: Beschäftigungssicherheit und Sozialleistungen
- Information zur Dimension 4
- Dauer der Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber
- Befristet Beschäftigte
- Unfreiwillig befristet Beschäftigte
- Zeitarbeit
- Solo-Selbstständige
- Beschäftigte mit Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Gesetzlich Rentenversicherte
Information zur Dimension 4
Beschäftigungssicherheit und soziale Sicherung
Neben der Höhe des Erwerbseinkommens ist die Stabilität eines Beschäftigungsverhältnisses von großer Bedeutung. Nur so lässt sich die Finanzierung des Lebensunterhaltes längerfristig sicherstellen und Planungen für die Zukunft machen, die oft mit finanziellen Verbindlichkeiten verknüpft sind. Gerade Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag verfügen hier über wenig Planungssicherheit - etwa für die Familiengründung. Hinzu kommt, dass der Verlust des Arbeitsplatzes als psychisch belastend wahrgenommen werden kann und das Finden einer neuen Stelle problematisch und langwierig sein kann.
Bei Arbeitsplatzverlust oder bei Eintritt in den Ruhestand bedarf es einer sozialen Sicherung, die die Finanzierung des Lebensunterhaltes weiterhin gewährleistet. Hier spielen der Zugang zur Arbeitslosen- und die Rentenversicherung eine wichtige Rolle. Die Absicherung im Krankheitsfall oder betriebliche Altersvorsorge werden in Dimension 2 berücksichtigt.
Dauer der Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber
Wie lange sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland bei ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt?
Die Dauer der Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber kann als wichtiger Indikator für die Stabilität der Beschäftigung angesehen werden, die sich auch auf die Zufriedenheit der Beschäftigten auswirken kann. So ist es wahrscheinlich, dass Beschäftigte, die sich in ihrem Beruf und beim Arbeitgeber wohlfühlen, auch seltener den Arbeitsplatz wechseln. Berücksichtigt werden muss allerdings, dass immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Damit wird es immer wahrscheinlicher, dass ein Wechsel des Arbeitsplatzes trotz (hoher) Zufriedenheit mit dem aktuellen Arbeitsplatz auch ungewollt stattfindet. Betrachtet werden folgend alle Arbeitnehmer ab 25 Jahren.
Knapp die Hälfte der Beschäftigten arbeitet mindestens zehn Jahre beim aktuellen Arbeitgeber
Gut 46 % der befragten Erwerbstätigen waren 2015 seit mindestens zehn Jahren bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Fast 19 % arbeiteten seit fünf bis zehn Jahren am gleichen Arbeitsplatz und ein Drittel gab eine Beschäftigungsdauer von weniger als fünf Jahren an. Diese Verteilung der Beschäftigungsdauer hat sich während der letzten 10 Jahre nicht wesentlich verändert.
Kurze Beschäftigungsdauer durch Befristung
Von den Beschäftigten, die seit zehn Jahren und länger bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren, hatten nur 4,1 % einen befristeten Arbeitsvertrag. Der Anteil der Befristungen steigt bei abnehmender Beschäftigungsdauer kontinuierlich an: 51,2 % derjenigen mit einer Beschäftigungsdauer von unter einem Jahr und 27,7 %, die zwischen einem und drei Jahren beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt waren, besaßen 2015 einen befristeten Arbeitsvertrag.
Männer häufig länger beschäftigt
Während sich die Anteile zwischen Männern und Frauen, die weniger als zehn Jahre in ihrem derzeitigen Betrieb arbeiteten, kaum unterscheiden, sind Männer mit 47,7 % etwas häufiger zehn Jahre und länger beschäftigt als Frauen mit 44,6 %.
| Beschäftigungsverhältnis | Unter 1 Jahr | 1 bis unter 3 Jahr | 3 bis unter 5 Jahre | 5 bis unter 10 Jahre | 10 Jahre und mehr |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Erwerbstätige über 25 Jahre. Quelle: Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung. | |||||
| Insgesamt | 11,3 | 12,3 | 11,3 | 18,8 | 46,2 |
| mit einem festen Arbeitsvertrag | 7,7 | 10,9 | 11,4 | 19,9 | 50,1 |
| mit einem befristeten Arbeitsvertrag | 51,2 | 27,7 | 9,6 | 7,4 | 4,1 |
Berufseinstieg in Teilzeit?
Teilzeitbeschäftigungen sind bei kürzerer Betriebszugehörigkeit häufiger. 38,8 % der Männer und Frauen, die seit weniger als einem Jahr in ihrem Beruf tätig waren, arbeiteten in Teilzeit. Dieser Anteil verringert sich mit zunehmender Beschäftigungsdauer: Nur noch 24,9 % der Personen, die seit zehn Jahren und mehr bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sind, arbeiteten in Teilzeit.
Nach Berufsgruppen betrachtet sind Hilfsarbeitskräfte am seltensten lange bei einem Arbeitgeber beschäftigt. Nur ein Drittel von ihnen hat eine Betriebsbindung von über zehn Jahren. Auch bei Dienstleistungsberufen ist die Dauer der Beschäftigung bei einem Arbeitgeber eher kürzer.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Arbeitnehmer (ab 25 Jahre), die seit weniger als einem, einem bis unter drei, drei bis unter fünf, fünf bis unter zehn bzw. zehn Jahren oder länger beim aktuellen Arbeitgeber arbeiten an allen Arbeitnehmern (ab 25 Jahre).
Quelle
Arbeitskräfteerhebung
Hinweise zur Interpretation
Die Arbeitskräfteerhebung wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Erfassung des Erwerbsstatus kontinuierlich methodisch verbessert. Dadurch sind Zeitvergleiche teilweise eingeschränkt. Methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden insbesondere in den Jahren 2005 und aktuell für die Jahre ab 2011 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die aktuelle Veränderung berücksichtigt in der Hochrechnung die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse für die Jahre 2011 - 2013.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Qualitätsberichten und Methodeninformationen.
Befristet Beschäftigte
Wie hoch ist der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen? Bei der Berechnung der Befristungsquote werden alle abhängig Beschäftigten ab 25 Jahren berücksichtigt.
Jüngere Arbeitnehmer, die sich im Übergang vom Bildungs- zum Beschäftigungssystem befinden und häufig befristete Verträge haben, fließen nicht in die Berechnung ein. Auch die Gruppe der Auszubildenden, in der befristete Beschäftigung weit verbreitet ist, wird dadurch weitgehend nicht berücksichtigt. Der Indikator erfasst daher nicht das ganze Ausmaß befristeter Beschäftigung.
Jeder zwölfte Arbeitsvertrag hat ein Verfallsdatum
2015 waren in Deutschland 8 % der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab 25 Jahren befristet beschäftigt. Die Befristungsquote von Frauen mit 9 % und Männern mit 8 % unterscheidet sich dabei im Vergleich zu früher kaum mehr. Über zwanzig Jahre zuvor fiel der Unterschied noch etwas größer aus. 1991 waren 7 % der Frauen und 5 % der Männer in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Die meisten, nämlich 58 %, der befristet Beschäftigten besaßen 2015 einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr. Bei 20 % der Befragten betrug die Befristung ein bis unter zwei Jahre, bei weiteren 11 % zwei bis unter drei Jahre. Weitere 11 % gaben an, einen Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren zu besitzen.
Befristungen nehmen seit 2010 erstmals wieder leicht zu
Seit 1991 ist die Befristungsquote von 5,9 % auf 8,4 % angestiegen. Zu beachten ist, dass der Anstieg auf Grund methodischer Änderungen etwas überzeichnet dargestellt wird. Der Anteil legte in der Vergangenheit meist in konjunkturellen Schwächephasen stärker zu, während er in Aufschwungphasen leicht zurückging. In Folge der Finanzmarktkrise ging der Anteil befristet Beschäftigter dagegen im Jahr 2009 zunächst sogar leicht zurück, um in den Jahren 2010 bis 2012 wieder moderat anzusteigen. Nach Rückgängen in den Jahren 2012 und 2013 stieg die Befristungsquote im Jahr 2015 erneut leicht an und erreichte einen Wert von 8,4 %.
| Jahr | Alter von ... bis ... Jahren | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ins- gesamt | 25 bis 34 | 35 bis 44 | 45 bis 54 | 55 bis 64 | 65 + | |
1 Abhängig Beschäftigte ab 25 Jahre. Quelle: Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung. | ||||||
| 1991 | 5,9 | 8,4 | 5,0 | 4,4 | 4,4 | 12,8 |
| 1993 | 5,7 | 8,4 | 4,9 | 4,1 | 3,3 | 9,6 |
| 1995 | 6,2 | 9,3 | 5,3 | 4,2 | 4,0 | 5,4 |
| 1997 | 6,5 | 10,1 | 5,5 | 4,0 | 4,4 | 5,3 |
| 1999 | 7,4 | 11,9 | 6,6 | 4,7 | 4,3 | 4,6 |
| 2001 | 6,8 | 11,3 | 5,9 | 4,4 | 4,4 | 7,0 |
| 2003 | 6,5 | 12,1 | 5,4 | 3,9 | 4,2 | 7,2 |
| 2005 | 8,0 | 15,9 | 6,7 | 4,6 | 4,5 | 7,7 |
| 2007 | 8,5 | 17,0 | 7,2 | 5,1 | 4,5 | 7,1 |
| 2009 | 8,6 | 17,7 | 7,0 | 5,3 | 4,5 | 7,9 |
| 2011 | 8,9 | 18,7 | 7,4 | 5,5 | 4,4 | 6,5 |
| 2012 | 8,6 | 17,8 | 7,3 | 5,2 | 4,2 | 6,6 |
| 2013 | 8,3 | 17,7 | 7,1 | 4,9 | 3,8 | 7,0 |
| 2014 | 8,2 | 17,3 | 7,4 | 4,6 | 3,6 | 7,1 |
| 2015 | 8,4 | 17,9 | 7,6 | 4,6 | 3,6 | 7,3 |
Deutschland im europäischen Mittelfeld
Im europäischen Vergleich lag Deutschland bei der Befristungsquote unter dem EU-Durchschnitt von 11,3 % und bewegte sich im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsländern im Mittelfeld. Besonders hoch waren die Befristungsquoten in Polen mit rund 24,3 % und Spanien mit 22,8 % . Zu den sieben Ländern mit Befristungsquoten unter 5 % gehörten Bulgarien, Lettland, Estland, Litauen, das Vereinigte Königreich, Österreich sowie Rumänien, welches die niedrigste Befristungsquote hatte (1,2 %). Im internationalen Vergleich ist eine niedrigere Befristungsquote jedoch nicht immer mit höherer Beschäftigungssicherheit gleichzusetzen, da die nationalen Regelungen des Kündigungsschutzes unterschiedlich sind.
In den meisten Staaten waren die Befristungsquoten der Frauen höher. Deutschland zählte hier zu den Ländern mit den geringsten Unterschieden zwischen Männern und Frauen.
Mit jeweils etwa 12 % waren in Deutschland die Befristungsquoten für Angehörige akademischer Berufe sowie für Hilfsarbeitskräfte und 10 % in Dienstleistungsberufen am höchsten.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteile der befristeten Beschäftigten ab 25 Jahre an allen abhängig Beschäftigten ab 25 Jahre.
Quelle
Arbeitskräfteerhebung
Hinweise zur Interpretation
Die Arbeitskräfteerhebung wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Erfassung des Erwerbsstatus kontinuierlich methodisch verbessert. Dadurch sind Zeitvergleiche teilweise eingeschränkt. Methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden insbesondere in den Jahren 2005 und aktuell für die Jahre ab 2011 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die aktuelle Veränderung berücksichtigt in der Hochrechnung die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse für die Jahre 2011 - 2013.
Für die Ergebnisse zur befristeten Beschäftigung gibt es zusätzliche Hinweise:
Der Anstieg der befristetet Beschäftigten ist durch das geänderte Hochrechnungsverfahren im Jahr 2005 im Vergleich zu 2004 überzeichnet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Qualitätsberichten und Methodeninformationen.
Unfreiwillig befristet Beschäftigte
Wie hoch ist der Anteil der unfreiwillig befristet Beschäftigten? Der Indikator zeigt den Anteil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden, da sie keine Dauerstelle gefunden haben. Berücksichtigt werden befristet Beschäftigte ab 25 Jahren.
Beschäftigte können aus unterschiedlichen Gründen befristete Arbeitsverträge haben. Ausbildungs- und Probeverträge bringen automatisch eine Befristung mit sich. Im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung wird auch erfragt, ob eine Festanstellung durch den Beschäftigten gesucht, aber nicht gefunden wurde. Befragte, die angeben, eine Festanstellung gesucht, aber nicht gefunden zu haben, gelten als „unfreiwillig“ befristet Beschäftigte. Die längerfristige berufliche und persönliche Lebensplanung wird durch zeitlich befristete Arbeitsverträge erschwert.
Gut ein Drittel arbeitet unfreiwillig befristet
2015 gaben 35 % der befragten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen an, ein befristetes Arbeitsverhältnis eingegangen zu sein, weil sie keine Dauerstelle gefunden hatten. 34 % nannten einen Probevertrag als Befristungsgrund und 25 % befanden sich in Ausbildung. Rund 6 % hatten bewusst ein befristetes Beschäftigungsverhältnis gewählt.
Frauen gaben mit 37 % etwas häufiger an, unfreiwillig befristet beschäftigt zu sein, als Männer mit 33 %. Am höchsten war der Anteil unfreiwillig befristet Beschäftigter mit 46 % bei den Hilfsarbeitskräften. Wissenschaftler gaben mit 41 % ebenfalls recht häufig an befristet beschäftigt zu sein, da sie keine Dauerstelle gefunden haben.
| Alter von ... bis ... Jahren | Insgesamt | Frauen | Männer |
|---|---|---|---|
1 Befristet Beschäftigte ab 25 Jahre. Quelle: Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung. / = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. | |||
| 25 bis 34 | 27,3 | 28,8 | 25,8 |
| 35 bis 44 | 40,1 | 41,0 | 39,1 |
| 45 bis 54 | 45,2 | 46,1 | 43,9 |
| 55 bis 64 | 58,0 | 59,0 | 56,8 |
| 65 und älter | / | / | / |
| Insgesamt | 35,3 | 37,1 | 33,4 |
Ungewollte Zeitverträge seit 2011 auf dem Rückzug
Während der Anteil der Beschäftigten, die sich unfreiwillig in befristeten Arbeitsverhältnissen befinden, von 2002 bis 2007 angestiegen ist, sank in den Jahren 2008 und 2009. Nach einem Wiederanstieg in 2010 ist der Anteil der ungewollten Zeitverträge seit 2011 wieder gesunken. 2015 erreichte ihr Anteil mit 35 % den tiefsten Stand in den letzten 20 Jahren und lag 17 Prozentpunkte niedriger als beim bisherigen Höchststand im Jahr 2007 mit 52 %.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der befristet Beschäftigten ab 25 Jahre in unfreiwilliger Befristung an allen abhängig Beschäftigten ab 25 Jahren mit gültigen Angaben zur unfreiwilligen Befristung.
Unfreiwillige Befristung liegt vor, wenn der Erwerbstätige "keine Dauerstelle gefunden" hat.
Quelle
Arbeitskräfteerhebung
Hinweise zur Interpretation
Die Arbeitskräfteerhebung wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Erfassung des Erwerbsstatus kontinuierlich methodisch verbessert. Dadurch sind Zeitvergleiche teilweise eingeschränkt. Methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden insbesondere in den Jahren 2005 und aktuell für die Jahre ab 2011 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die aktuelle Veränderung berücksichtigt in der Hochrechnung die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse für die Jahre 2011 - 2013.
Für die Ergebnisse zur befristeten Beschäftigung gibt es zusätzliche Hinweise:
Der Anstieg der befristetet Beschäftigten ist durch das geänderte Hochrechnungsverfahren im Jahr 2005 im Vergleich zu 2004 überzeichnet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Qualitätsberichten und Methodeninformationen.
Zeitarbeit
Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet ein Beschäftigungsverhältnis, in dem ein Unternehmen einen Arbeitnehmer an Dritte weitervermittelt, bzw. "verleiht" (Arbeitnehmerüberlassung).
Ein derartiges Dreiecksverhältnis kann sowohl Vor- als auch Nachteile für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich bringen: Zum einen ermöglicht es möglicherweise einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit. Außerdem bietet Zeitarbeit häufig die Möglichkeit in kurzer Zeit mehrere verschiedene Unternehmen kennen zu lernen. Zum anderen ist die Dauer von Beschäftigungsverhältnissen deutlich kürzer, was auf eine geringere Stabilität der Beschäftigung und damit einhergehende größere Unsicherheit in Bezug auf Löhne der Beschäftigten hindeutet.
Der Indikator betrachtet den Anteil der Zeitarbeiter gemessen an allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 25 Jahren.
2,5 % der Beschäftigten sind Zeitarbeiter
2015 waren 2,5 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zeitarbeitsfirmen beschäftigt. Nach einem dynamischen Anstieg der Zeitarbeit in den Jahren bis 2010 von 2,2 % auf 2,7 % sank der Anteil der Zeit- und Leiharbeitnehmer im 2011 ab und stagniert seither um die 2,5 % Marke.
Zeitarbeit als Vollzeitjob
Für die meisten der befragten Zeitarbeiter und Zeitarbeiterinnen stellte diese Tätigkeit 2015 eine Vollerwerbstätigkeit dar: 84 % von ihnen gaben an, diesen Beruf als Vollzeittätigkeit auszuüben. Nur 16 % sind teilzeitbeschäftigt.
| Alter von ... bis ... Jahren | Insgesamt | Frauen | Männer |
|---|---|---|---|
|
/ = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. Quelle: Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung. | |||
| 25 bis 34 | 3,5 | 2,1 | 4,6 |
| 35 bis 44 | 2,7 | 1,7 | 3,5 |
| 45 bis 54 | 2,1 | 1,6 | 2,6 |
| 55 bis 64 | 1,8 | 1,2 | 2,4 |
| 65 und älter | / | / | / |
| Insgesamt | 2,5 | 1,6 | 3,2 |
Zeitarbeiter häufig Männer mittleren Alters
Betrachtet man Männer und Frauen getrennt voneinander, fällt auf, dass Männer beinahe doppelt so häufig als Zeitarbeiter im Einsatz sind wie Frauen. Rund zwei Drittel der in einer Zeitarbeitsfirma Angestellten sind Männer, ein Drittel sind Frauen.
Dies könnte womöglich mit den Berufsfeldern zusammenhängen, in denen Zeitarbeiter in erster Linie eingesetzt werden: Der größte Teil der befragten Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter arbeitete in Handwerks- und ähnlichen Berufen (25 %), in denen in der Regel eher Männer anzutreffen sind, oder sind als Hilfsarbeitskräfte mit 21 % erwerbstätig. In einigem Abstand folgten Anlagen- und Maschinenbediener, Montierer mit 15 % sowie Techniker und Erwerbstätige in nichttechnischen Berufen mit 11 %.
Der größte Anteil an Zeitarbeitern ist bei den 25 bis 34-jährigen Erwerbstätigen anzutreffen: In dieser Altersgruppe sind 5 % der erwerbstätigen Männer und 2 % der Frauen als Zeitarbeiter und Zeitarbeiterinnen im Einsatz.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Leih- und Zeitarbeitnehmer (ab 25 Jahre) an allen abhängig Beschäftigten (ab 25 Jahre).
Quelle
Arbeitskräfteerhebung
Hinweise zur Interpretation
Leih- und Zeitarbeiter werden in der Arbeitskräfteerhebung über eine separate Frage erfasst (Selbsteinschätzung der Befragten).
Die Arbeitskräfteerhebung wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Erfassung des Erwerbsstatus kontinuierlich methodisch verbessert. Dadurch sind Zeitvergleiche teilweise eingeschränkt. Methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden insbesondere in den Jahren 2005 und aktuell für die Jahre ab 2011 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die aktuelle Veränderung berücksichtigt in der Hochrechnung die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse für die Jahre 2011-2013.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Qualitätsberichten und Methodeninformationen.
Solo-Selbstständige
Der Indikator zeigt den Anteil der „Solo-Selbstständigen“ an allen Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren. Als Solo-Selbstständige gelten Selbstständige, die keine Mitarbeiter beschäftigen.
Solo-Selbstständige müssen nicht nur die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung eigenverantwortlich finanzieren, sie tragen auch im Vergleich zu Selbstständigen mit Mitarbeitern in der Regel ein erhöhtes unternehmerisches Risiko.
Selbstständige, die auf sich allein gestellt sind, befinden sich häufig in der Startphase ihres Unternehmens. Diese Form der Selbstständigkeit ist oft durch Instabilität und Unsicherheit gekennzeichnet, da Arbeitsausfälle nicht kompensiert werden können.
5 % der Erwerbstätigen sind Selbstständige ohne Mitarbeiter
2015 waren 5 % aller Erwerbstätigen zwischen 15 und 64 Jahren Selbstständige ohne weitere Mitarbeiter. Bei den Frauen war der Anteil geringer und lag bei 4 %, bei den Männern betrug er 6 %.
| Alter von ... bis ... Jahren | Anteil an den Erwerbstätigen | ||
|---|---|---|---|
| Insgesamt | Frauen | Männer | |
| Quelle: Ergebnis der Arbeitskräfteerhebung. | |||
| 15 bis 24 | 1,2 | 1,0 | 1,3 |
| 25 bis 34 | 3,5 | 3,0 | 4,1 |
| 35 bis 44 | 5,7 | 4,9 | 6,3 |
| 45 bis 54 | 6,4 | 5,5 | 7,2 |
| 55 bis 64 | 7,2 | 5,5 | 8,7 |
| Insgesamt | 5,3 | 4,4 | 6,0 |
Staatliche Fördermöglichkeiten beeinflussen die Entwicklung
Im Vergleich zu 1992 ist der Anteil der Selbstständigen, die auf sich allein gestellt sind, um knapp zwei Prozentpunkte gestiegen. Damals lag er bei 4 %.
Der Anteil der Solo-Selbstständigen hat von 1992 bis 2006 ziemlich kontinuierlich zugenommen. Die Wachstumsphase ab 2003 dürfte dabei eng mit dem durch die Hartz-Gesetze eingeführten Existenzgründungszuschuss, auch "Ich-AG" genannt, zusammenhängen.
Mitte 2006 wurde er durch den Gründungszuschuss ersetzt, für den es einen kleineren Kreis an Berechtigten gibt. Entsprechend ist der Anteil der Solo-Selbstständigen im Zeitraum danach wieder leicht zurückgegangen. Nach einer Phase der Stagnation von 2009 bis 2012 sinkt der Anteil der Solo-Selbstständigen weiter.
Der größte Teil der Solo-Selbstständigen war 2015 in der Land- und Forstwirtschaft anzutreffen (21 %). Auch im Bereich des Grundstücks- und Wohnungswesens (15 %) sowie im Unternehmensdienstleistungsbereich und Kommunikations- und Informationsgewerbe (11 %) gab es viele Selbstständige, die keine weiteren Mitarbeiter beschäftigten.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Solo-Selbstständigen (15 bis 64 Jahre) an allen Erwerbstätigen (15 bis 64 Jahren).
Solo-Selbstständige sind Selbstständige, die keine Mitarbeiter beschäftigen.
Quelle
Arbeitskräfteerhebung
Hinweise zur Interpretation
Bei zeitlichen Vergleichen sollten Änderungen in der arbeitsmarktpolitischen Förderung der Selbstständigkeit beachtet werden (z.B. zeigt diese einen Höchststand an Förderfällen in Jahr 2005).
Die Arbeitskräfteerhebung wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Erfassung des Erwerbsstatus kontinuierlich methodisch verbessert. Dadurch sind Zeitvergleiche teilweise eingeschränkt. Methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden insbesondere in den Jahren 2005 und aktuell für die Jahre ab 2011 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die aktuelle Veränderung berücksichtigt in der Hochrechnung die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse für die Jahre 2011 - 2013.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Qualitätsberichten und Methodeninformationen.
Beschäftigte mit Anspruch auf Arbeitslosengeld
Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf eine Lohnersatzzahlung haben?
Leistungsansprüche bestehen für abhängig Beschäftigte, die in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Bezugsgröße sind Beschäftigte im Alter zwischen 15 und 64 Jahren. Nicht eingerechnet werden Beamte, die durch ihren Beamtenstatus unkündbar sind.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung liegt derzeit bei 3 % des Bruttoentgeltes und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Das im Bedarfsfall gezahlte Arbeitslosengeld I liegt bei 60 % des Bruttogehaltes im zurückliegenden Jahr. Sind Kinder vorhanden, liegt es bei 67 %. In der Regel wird für ein Jahr gezahlt.
Danach erhalten alle erwerbsfähigen Personen Arbeitslosengeld II, das allerdings keine Versicherungsleistung darstellt und sich an der Bedürftigkeit der Betroffenen orientiert.
Die Mindestbeitragszeit zum Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wurde bei der Berechnung nicht berücksichtigt, wodurch der Anteil der Versicherten mit Ansprüchen auf Lohnersatzzahlungen in der Realität etwas niedriger liegt.
88 % der Beschäftigten sind arbeitslosenversichert
2015 hatten 88 % der Beschäftigten bei Verlust ihres Arbeitsplatzes Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld I.
Der Anteil der gegen Arbeitslosigkeit abgesicherten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hat sich seit 2000 etwas verringert. Damals lag er bei 89 % und fiel dann bis 2004 auf 86 % ab, verharrte auf diesem Niveau und ist seit 2011 wieder um 1 Prozentpunkt leicht gestiegen. Zu dieser Entwicklung hat vor allem die Ausweitung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse beigetragen, für die kein entsprechender Versicherungsschutz besteht.
Die Zahl der voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten war zwischen 2000 und 2005 rückläufig, während die Zahl geringfügig Teilzeitbeschäftigter in Folge gesetzlicher Änderungen im Jahr 2003 in diesem Zeitraum gestiegen ist.
Seit 2006 ist die Zahl der voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wieder leicht angestiegen. Da die Zahl der geringfügig Beschäftigten weniger stark zugenommen hat ist der Anteil der Beschäftigten mit Arbeitslosenversicherung seit 2011 wieder leicht von 87 % auf 88 % angestiegen.
| Geschlecht | Insgesamt | Und zwar | |
|---|---|---|---|
| Deutsche | Ausländer | ||
| Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. | |||
| 30. Juni 2015 | |||
| Frauen | 83,4 | 84,4 | 73,4 |
| Männer | 92,1 | 92,5 | 89,1 |
| Insgesamt | 87,8 | 88,5 | 82,4 |
| 30. Juni 2005 | |||
| Frauen | 79,8 | 80,5 | 69,5 |
| Männer | 91,3 | 91,6 | 87,1 |
| Insgesamt | 85,7 | 86,1 | 79,6 |
Ausländische Arbeitnehmer sind etwas seltener arbeitslosenversichert
Der Versicherungsgrad von Ausländern war etwas niedriger als der der deutschen Staatsbürger: 2015 waren 82 % der ausländischen gegenüber 88 % der deutschen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen arbeitslosenversichert. Der Unterschied hat sich seit 2005 nur leicht vergrößert: Damals betrug der Unterschied zwischen den deutschen und den ausländischen Beschäftigten sieben Prozentpunkte.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der voll-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort.
Quelle
Bundesagentur für Arbeit
Hinweise zur Interpretation
Da nur voll-sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen, werden hier diese beiden Gruppen betrachtet. Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beinhalten demgegenüber neben den voll-sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch die ausschließlich gering entlohnten Beschäftigten und die ausschließlich kurzfristig Beschäftigten.
Selbstständige, die freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen, sind nicht berücksichtigt.
Methodische Hinweise zur Beschäftigungsstatistik finden Sie unter Bundesagentur für Arbeit.
Gesetzlich Rentenversicherte
Wie hoch ist der Anteil der Erwerbspersonen, die gesetzlich rentenversichert sind? Erwerbspersonen sind alle, die arbeiten oder Arbeit suchen, also Erwerbstätige und Erwerbslose. Rentenansprüche von Personen, die keine Arbeit suchen, werden nicht berücksichtigt.
In Deutschland zahlen in 2015 alle Angestellten bis zur Beitragsbemessungsgrenze 18,7 % ihres Bruttoeinkommens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Den Beitrag übernimmt zur Hälfte der Arbeitgeber. Im Jahr 2015 lag die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Ländern bei 6 050 Euro Monatseinkommen und in den neuen Ländern bei 5 200 Euro. Auch für registrierte Arbeitslose zahlt die Arbeitsagentur einen Rentenbeitrag, so dass daraus Rentenansprüche entstehen. Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Aus der Höhe und Dauer der Einzahlung ergibt sich später die Altersrente.
Bis Ende 2011 bestand nach Vollendung des 65. Lebensjahrs Anspruch auf Rente, ohne dass es zu Abzügen gekommen ist. Dieses Renteneintrittsalter wird seit Anfang 2012 nach und nach auf 67 Jahre angehoben.
Alle Personen zwischen 15 und 64 Jahren, die noch keine Rente beziehen, wurden befragt, ob sie freiwillig oder pflichtversichert sind.
Erwerbsbevölkerung überwiegend rentenversichert
Im Jahr 2015 waren 83 % der Erwerbspersonen in Deutschland gesetzlich rentenversichert. Der Großteil der Versicherten war 2015 in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (79 %). Demgegenüber standen 4 % freiwillig Versicherte.
Diese Quoten unterschätzen allerdings das Ausmaß der sozialen Absicherung im Ruhestand, da Pensionsansprüche der Beamten hier nicht berücksichtigt werden. Auch Personen, die nur privat für das Alter vorsorgen, wurden nicht berücksichtigt.
Der Indikator sagt nichts dazu aus, in welcher Höhe sich die Rentenansprüche der Versicherten bewegen und ob diese für die Versorgung im Alter ausreichen.
Niedrige Beiträge oder viele Unterbrechungen bei der Beitragszahlung können später zu einer relativ niedrigen gesetzlichen Rente führen. Die betriebliche und private Vorsorge spielen daher im Alter eine immer größere Rolle.
| Geschlecht | Pflicht- versichert | Freiwillig versichert | Freiwillig oder pflicht- versichert |
|---|---|---|---|
| Quelle: Ergebnis des Mikrozensus. | |||
| 2015 | |||
| Frauen | 80,4 | 3,1 | 83,5 |
| Männer | 77,6 | 4,5 | 82,1 |
| Insgesamt | 78,9 | 3,8 | 82,8 |
| 2011 | |||
| Frauen | 79,2 | 3,0 | 82,2 |
| Männer | 76,1 | 4,6 | 80,7 |
| Insgesamt | 77,5 | 3,9 | 81,4 |
Jeder Fünfte nicht gesetzlich versichert
Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sind entweder Beamte oder andere Erwerbstätige, die privat oder gar nicht versichert sind.
Tatsächlich handelt es sich bei 40 % der Nicht-Versicherten um Selbstständige und bei weiteren 29 % um Beamte. Aber auch 30 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich versichert. Hierbei handelt es sich vermutlich vor allem um geringfügig Beschäftigte.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Erwerbspersonen (15 - 64 Jahre), die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind und noch keine Rente beziehen an allen Erwerbspersonen (15 - 64 Jahre).
Quelle
Mikrozensus
Hinweise zur Interpretation
Die zeitliche Vergleichbarkeit ist aufgrund von Frageänderungen teilweise eingeschränkt.
Der Mikrozensus wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Erfassung des Erwerbsstatus kontinuierlich methodisch verbessert. Dadurch sind Zeitvergleiche teilweise eingeschränkt. Methodische Veränderungen mit Auswirkungen auf die Ergebnisse wurden insbesondere in den Jahren 2005 und aktuell für die Jahre ab 2011 durchgeführt. Die Ergebnisse in diesen Jahren sind daher nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Die aktuelle Veränderung berücksichtigt in der Hochrechnung die Bevölkerungseckwerte aus der Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus und revidiert die Ergebnisse für die Jahre 2011 - 2013.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Qualitätsberichten und Methodeninformationen.



