Qualität der Arbeit
- Arbeitsbeziehungen
Dimension 5: Arbeitsbeziehungen
- Information zur Dimension 5
- Arbeitnehmer, die durch Betriebsräte vertreten werden
- Tarifbindung von Arbeitnehmern
- Ausfalltage durch Streiks und Aussperrungen
Information zur Dimension 5
Arbeitsbeziehungen
Die Arbeitsbeziehungen stellen das institutionalisierte Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dar und können auf mehreren Ebenen bestehen. In Deutschland sind die Arbeitsbeziehungen auf Betriebsebene zwischen Betriebsrat und -leitung und auf Branchenebene zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden maßgeblich. Dabei werden beispielsweise Vereinbarungen getroffen, die konkrete Arbeitsbedingungen regeln, oder es werden Tarifverträge geschlossen, die beispielsweise grundlegend für Gehälter oder Arbeitszeiten sind. Dabei wurden in den letzten Jahren häufiger Tarifverträge mit Öffnungsklauseln abgeschlossen, was Vereinbarungen auf Betriebsebene eine größere Bedeutung zukommen ließ. Durch die Möglichkeit von Streiks kann Arbeitnehmerinteressen mehr Nachdruck bei deren Aushandlung verliehen werden.
Die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen auf Betriebs- und Branchenebene ermöglichen beispielsweise Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen und Bezahlung sowie Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung. Sie können also wesentlich zur Qualität von Arbeit beitragen.
Arbeitnehmer, die durch Betriebsräte vertreten werden
Wie hoch ist der Anteil der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Interessen durch Arbeitnehmervertretungen geregelt ist?
Ein Indikator für die Arbeitsbeziehungen auf betrieblicher Ebene ist der Anteil der Beschäftigten mit Betriebsräten.
Betriebs- bzw. Personalräte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wirken bei Personalentscheidungen mit und treffen stellvertretend für die Beschäftigten Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber.
Arbeitnehmervertretungen im öffentlichen Dienst weiter verbreitet als in der Wirtschaft
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 41 % der Beschäftigten in der Privatwirtschaft in Deutschland durch Arbeitnehmervertretungen repräsentiert. Betriebsräte werden in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten gewählt. Im öffentlichen Dienst lag der Anteil der Beschäftigten mit Personalräten bei 91 % und damit mehr als doppelt so hoch.
| Wirtschaftszweige | Deutschland |
|---|---|
1 Privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte und Organisationen ohne Erwerbszweck. Quelle: IAB-Betriebspanel (2015) | |
| Energie/Wasser/Abfall & Bergbau | 86 |
| Verarbeitendes Gewerbe | 65 |
| Baugewerbe | 16 |
| Handel | 26 |
| Verkehr und Lagerei | 44 |
| Information und Kommunikation | 37 |
| Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 66 |
| Gastgewerbe und Sonstige Dienstleistungen | 12 |
| Gesundheit und Erziehung/Unterricht | 47 |
| Wirtschaftliche, wissenschaftliche und freiberufliche Dienstleistungen | 28 |
| Insgesamt (ab 5 Beschäftigte) | 41 |
Chance auf Betriebsrat steigt mit Betriebsgröße
Eine wichtige Rolle spielt auch die Größe des Betriebes: Sowohl im Westen als auch im Osten hatten 2015 nur 9 % der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Betrieben mit 5 bis 50 Beschäftigten einen Betriebsrat . Der Anteil wächst jedoch mit der Unternehmensgröße auf 89 % im Früheren Bundesgebiet und 87 % in den Neuen Ländern in Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern.
| Betriebsgrößenklassen | Beschäftigte mit Betriebsrat | |
|---|---|---|
| Früheres Bundesgebiet | Neue Länder | |
| Quelle: IAB-Betriebspanel (2015) | ||
| 5 bis 50 Beschäftigte | 9 | 9 |
| 51 bis 100 Beschäftigte | 35 | 36 |
| 101 bis 199 Beschäftigte | 58 | 52 |
| 200 bis 500 Beschäftigte | 74 | 69 |
| 501 und mehr Beschäftigte | 89 | 87 |
| Gesamt | 42 | 33 |
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Beschäftigten, in deren Betrieb es einen Betriebsrat gibt.
Quelle
IAB Betriebspanel
Hinweise zur Interpretation
Methodische Hinweise zum IAB - Betriebspanel.
Tarifbindung von Arbeitnehmern
Wie hoch ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis durch Tarifverträge geregelt ist?
Tarifverträge regeln die Bezahlung, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen. Sie können für Firmen oder Branchen ausgehandelt werden. Für Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag gelten Mindeststandards, allerdings gibt es in Branchentarifverträgen eine Vielfalt an Öffnungsklauseln.
Tarifbindung im Westen deutlich höher
Für 51 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den alten Bundesländern war das Beschäftigungsverhältnis 2015 durch einen Branchentarifvertrag geregelt.
Für 8 % der Beschäftigten galten Firmentarifverträge. In den neuen Ländern war die Tarifvertragsbindung deutlich niedriger. Hier galten für 37 % der Beschäftigten Branchentarifverträge. 12 % arbeiteten in Unternehmen mit Firmentarifverträgen. Für 41 % der Beschäftigten im Westen und 51 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Osten gab es keinen Tarifvertrag.
Tarifbindung rückläufig
Die Entwicklung der Tarifverträge zeigt einen Rückgang der Tarifbindung sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern. Im früheren Bundesgebiet galt 1998 für 76 % der Beschäftigten ein Tarifvertrag. Die Reichweite von Tarifverträgen ist damit im Westen zwischen 1998 und 2015 (59 %) um 22 Prozent gesunken. In Ostdeutschland galten 1998 für 63 % der Angestellten Branchentarifverträge. Bis 2015 (49 %) ist dieser Anteil ebenfalls um 22 Prozent gesunken.
| Wirtschaftsbereiche | Branchentarifvertrag | |
|---|---|---|
| Früheres Bundesgebiet | Neue Länder | |
| Quelle: IAB-Betriebspanel (2015) | ||
| Landwirtschaft u.a. | 49 | 21 |
| Energie/Wasser/Abfall und Bergbau | 75 | 58 |
| Verarbeitendes Gewerbe | 55 | 20 |
| Baugewerbe | 64 | 55 |
| Großhandel, Kfz-Handel und -reparatur | 35 | 13 |
| Einzelhandel | 38 | 26 |
| Verkehr und Lagerei | 37 | 19 |
| Information und Kommunikation | 15 | 12 |
| Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 78 | 62 |
| Gastgewerbe und Sonstige Dienstleistungen (DL) | 39 | 22 |
| Gesundheit und Erziehung/Unterricht | 52 | 35 |
| Wirtschaftl., wissenschaftl. und freiberufl. Dienstleistungen (DL) | 44 | 45 |
| Organisationen ohne Erwerbscharakter | 49 | 29 |
| Öffentliche Verwaltung/ Sozialversicherung | 89 | 87 |
| Gesamt | 51 | 37 |
Tarifbindung in den einzelnen Wirtschaftszweigen sehr unterschiedlich
Das Ausmaß der Tarifbindung differiert zwischen den Wirtschaftszweigen stark, wobei sich die Bedeutung für die einzelnen Branchen von Jahr zu Jahr wenig ändert. Seit Jahren liegt die Tarifbindung bei traditionell stark gewerkschaftlich vertretenen Wirtschaftsbereichen des Produzierenden und Verarbeitenden Gewerbes, aber auch bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 78 % im Westen und 62 % im Osten weit über dem Durchschnitt. Eine geringe Rolle spielt die Tarifbindung vor allem im Bereich der Information und Kommunikation mit 15 % in den alten Bundesländern, bzw. 12 % in den neuen Ländern.
Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben steigt mit der Betriebsgröße
Eine wichtige Rolle spielt auch die Größe des Betriebes. In kleinen Betrieben mit 1 bis 9 Mitarbeitern sind nur 25 % in den alten Bundesländern, bzw. 16 % in den neuen Ländern der Beschäftigten durch einen Branchentarifvertrag abgedeckt. Der Anteil wächst jedoch parallel mit der Unternehmensgröße. In Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern arbeiten dagegen 75 % der Beschäftigten im Westen bzw. 61 % im Osten unter Branchentarifvertrag.
| Betriebe mit ... bis .... Beschäftigte | Branchentarifvertrag | |
|---|---|---|
| Früheres Bundesgebiet | Neue Länder | |
| Quelle: IAB-Betriebspanel (2015). | ||
| 1 bis 9 Beschäftigte | 25 | 16 |
| 10 bis 49 Beschäftigte | 42 | 29 |
| 50 bis 199 Beschäftigte | 50 | 41 |
| 200 bis 499 Beschäftigte | 62 | 52 |
| 500 und mehr Beschäftigte | 75 | 61 |
| Gesamt | 51 | 37 |
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Beschäftigten, deren Betriebe Tarifverträgen unterliegen oder eigene Tarifverträge haben.
Quelle
IAB-Betriebspanel
Hinweise zur Interpretation
Methodische Hinweise zum IAB - Betriebspanel.
Ausfalltage durch Streiks und Aussperrungen
Der Indikator gibt die jährliche Zahl der verlorenen Arbeitstage durch Streiks oder Aussperrungen bezogen auf 1 000 Arbeitnehmer an.
Betrachtet man Streiks und Aussperrungen, so muss man immer auch die nationalen Ausgestaltungen der Arbeitsbeziehungen berücksichtigen. In Deutschland wird meist nach gescheiterten Verhandlungen für neue Tarifverträge gestreikt. Da in der deutschen Wirtschaft Flächentarifverträge dominieren, die für alle Unternehmen einer Branche und Region bindend sind und auch für nicht gewerkschaftlich organisierte Angestellte gelten, sind Streiks eher selten. Oft werden Tarifverträge einer Region später von anderen Regionen (Pilottarifvertrag) übernommen. Dies zeigt, dass die Arbeitsbeziehungen in Deutschland vergleichsweise konsensorientiert sind, auch wenn die Zahl der Streiks im vergangenen Jahr in einigen Branchen zugenommen hat.
Das Streikrecht ist ein grundlegendes Recht der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, um ihren Anliegen Nachdruck zu verleihen. Häufige Streiks können jedoch auch Ausdruck schlechter Arbeitsbedingungen sein.
Die hier verwendeten Ergebnisse beziehen sich auf von Arbeitgebern bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Streiks und Aussperrungen.
Anzahl der Streiktage abhängig von der Branche
In Deutschland fielen 2015 je 1 000 Beschäftigte 28,3 Arbeitstage durch Streiks aus. 2006 lag der Durchschnitt bei 12,3 Streiktagen und im Jahr 2000 bei weniger als einem Streiktag (0,3). Die durchschnittliche Zahl der Streiktage ist abhängig von der Zahl und Größe der streikenden Branchen.
| Wirtschaftsbereiche | Anzahl der Ausfalltage |
|---|---|
| Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Ergebnis der Erwerbstätigenrechnung des Bundes. | |
| Verarbeitendes Gewerbe | 16,0 |
| Produzierendes Gewerbe | 0,0 |
| Handel, Verkehr und Gastgewerbe | 74,4 |
| Information und Kommunikation | 0,1 |
| Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 9,0 |
| Unternehmensdienstleister | 0,0 |
| Öffentliche und sonstige private Dienstleister | 24,7 |
| Insgesamt | 28,3 |
2015 gab es viele Streiks, die von der Bevölkerung bemerkt wurden
Im Jahr 2015 fanden mehrere große Streiks statt. Die Bevölkerung spürte dies vor allem beim Streik an Schulen, Kindertagesstätten und in der Pflege, meist Beschäftigte im öffentlichen Dienst (24,7 Ausfalltage je 1 000 Arbeitnehmer). Aber auch die Bahn war von mehreren Streiks betroffen und es gab weitere Ausfalltage durch die Arbeitsniederlegungen durch Piloten und Flugbegleiter. Ein ebenfalls spürbarer Anteil wurde durch die Beschäftigten der Post und des Versandhandels erreicht. Dadurch erzielt der Bereich "Handel, Verkehr und Gastgewerbe" den höchsten Wert von 74,4 Ausfalltagen. Weniger auffallend waren die Streiks in der Metall- und Elektroindustrie mit 16 Tagen im Verarbeiteten Gewerbe oder im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 9 Tagen.
In den meisten Branchen wird kurz und selten gestreikt
In den meisten Wirtschaftszweigen traten Streiks nur temporär auf, während in vielen Jahren gar keine Arbeitsausfälle zu verzeichnen waren. Häufig sind sie für die Öffentlichkeit kaum zu spüren. Wiederkehrende Tarifverhandlungen erregen normalerweise die Aufmerksamkeit durch Streiks im produzierenden Gewerbe, im Verkehrsbereich oder im öffentlichen Dienst. Im Jahr 2015 kam es allerdings zu höheren streikbedingten Ausfällen, die zudem mehr Wirtschaftsbereiche als in früheren Jahren betrafen.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Durchschnittliche Zahl der Tage, die wegen Streiks und Aussetzungen nicht gearbeitet wurde.
Quelle
Streiks und Aussperrungen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitnehmer: Ergebnisse der Erwerbstätigenrechnung in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR)
Hinweise zur Interpretation
Die von der BA ausgewiesenen Zahlen u.a. zu den ausgefallenen Arbeitstagen sind untererfasst. Nähere Informationen finden Sie in der Publikation „Arbeitsmarkt in Zahlen, Streikstatistik, Nürnberg, April 2013“ unter methodische Hinweise. Bundesagentur für Arbeit, Statistik.



