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Wie setzen sich die Baukosten zusammen?
In der Bautätigkeitsstatistik werden als Kosten eines Bauwerkes folgende Positionen erfasst:
- die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung veranschlagten Kosten der Baukonstruktion (einschließlich Erdarbeiten),
- die Kosten der Installation und deren betriebstechnische Anlagen sowie
- die Kosten für betriebliche Einbauten und besondere Bauausführungen.
Die Umsatzsteuer ist in den veranschlagten Kosten enthalten.
Kosten für nicht fest verbundene Einbauten, die nicht Bestandteil des Bauwerkes sind, sind nicht einzubeziehen (z. B. Großrechenanlagen oder industrielle Produktionsanlagen).



