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Gibt es Daten zum Einkommen von Ärzten?
Die Ergebnisse der Kostenstrukturerhebung von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten finden Sie in der Fachserie 2 Reihe 1.6.1. Dort stehen Ihnen Daten zu den Einnahmen, Aufwendungen und zum Reinertrag von Arztpraxen zur Verfügung.
Methodischer Hinweis zu diesen Daten:
Der Reinertrag wird nach Facharztbezeichnung und Praxisform aufgeschlüsselt veröffentlicht. Dieser Ertrag ist nicht identisch mit dem Einkommen der Ärzte. Er stellt zwar das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar, berücksichtigt aber unter anderem nicht die Aufwendungen für die Praxisübernahme und die Aufwendungen privater Natur für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und deren Familienangehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen der Praxisinhaber.
Dieser im Rahmen der Kostenstrukturerhebung bei Arztpraxen errechnete Reinertrag ist somit nicht mit einem Gehalt bzw. Bruttojahreseinkommen eines niedergelassenen Facharztes gleichzusetzen.



