Erläuterungen zur Statistik
Am 1. Januar 2003 ist das Energiestatistikgesetz (EnStatG) in Kraft getreten. Mit diesem neuen Gesetz wurden die amtlichen Energiestatistiken aus verschiedenen Rechtsgrundlagen zusammengeführt und an die veränderten Informationsbedürfnisse der Nutzer angepasst.
Informationen hierzu sowie über die Herausforderung für die amtliche Energiestatistik durch die sich ständig wandelnden Energiemärkte finden Sie in den Aufsätzen zum Thema Energie.
Revisionen in der amtlichen Statistik
In der amtlichen Statistik bezeichnet Revision eine Überarbeitung bereits veröffentlichter Ergebnisse, weil neue, bisher nicht verfügbare Daten hinzukommen und in die Berechnung einbezogen werden oder indem methodische und konzeptionelle Änderungen (auch rückwirkend) vorgenommen werden.
Lesen Sie in unserer allgemeinen Revisionspolitik mehr zur Definition von Revisionen, zu verschiedenen Typen von Revisionen sowie zu deren Grundsätzen und Gründen. Revisionszyklen für einzelne Statistiken sind im Revisionskalender veröffentlicht.








