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Transport & Verkehr
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Als Straßenverkehrsunfälle werden alle Unfälle erfasst, die von der Polizei registriert wurden und bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen oder Plätzen entweder Personen getötet oder verletzt wurden oder Sachschaden entstanden ist.
Auskunftspflichtig sind die Polizeidienststellen, deren Beamtinnen und Beamte den Unfall aufgenommen haben. Unfälle, zu denen die Polizei nicht hinzugezogen wurde, werden folglich nicht nachgewiesen. Die Polizeidienststellen melden die Daten an die amtliche Statistik. Nachgewiesen werden die Straßenverkehrsunfälle nach dem Inlandskonzept. Dies bedeutet, es werden – unabhängig von der Nationalität der Unfallbeteiligten – nur die Unfälle registriert, die sich auf deutschen Straßen ereigneten, bzw. nur die Verunglückten erfasst, die hier zu Schaden kamen.
Seit 2005 bieten wir zu allen Bundesstatistiken Qualitätsberichte an. Dieses Medium stellt den Nutzerinnen und Nutzern in einheitlicher Form Informationen zu den verwendeten Methoden und Definitionen sowie zur Qualität statistischer Ergebnisse zur Verfügung. Diese Informationen dienen dazu, Daten sachgerecht interpretieren und die Aussagefähigkeit der ermittelten Daten besser einschätzen zu können.
In der amtlichen Statistik bezeichnet Revision eine Überarbeitung bereits veröffentlichter Ergebnisse, weil neue, bisher nicht verfügbare Daten hinzukommen und in die Berechnung einbezogen werden oder indem methodische und konzeptionelle Änderungen (auch rückwirkend) vorgenommen werden.
Lesen Sie in unserer allgemeinen Revisionspolitik mehr zur Definition von Revisionen, zu verschiedenen Typen von Revisionen sowie zu deren Grundsätzen und Gründen. Revisionszyklen für einzelne Statistiken sind im Revisionskalender veröffentlicht.
Häufig gestellte Fragen
Begriffe
Methoden