Statistische Daten zu Flüchtlingen
Für die aktuelle Debatte, die in der Medienlandschaft und in der Politik unter den Stichworten "Flüchtlinge", "Schutzsuchende", "Asylsuchende", "Zuwanderer", "Migranten" u. ä. läuft, kann zu einzelnen Aspekten auf Daten des Statistischen Bundesamts zurückgegriffen werden. Informationen zur Zahl der gestellten Asylanträge und -entscheidungen, finden Sie im Internetangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Von den Statistiken des Statistischen Bundesamtes sind unter anderem die folgenden für die Thematik relevant: die Einwohnerzahlen der Bevölkerungsfortschreibung, die Wanderungsstatistik und die Ausländerstatistik. Dort werden Schutzsuchende und Asylbewerber in den Gesamtsummen berücksichtigt (beispielsweise in der Einwohnerzahl einer Gemeinde). Allerdings sind Schutzsuchende und Asylbewerber als Gruppe häufig nicht oder nur näherungsweise separat ausweisbar.
Asyldaten
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht monatlich aktualisierte Daten zur Entwicklung der gestellten Asylanträge und -entscheidungen. In seinem Wanderungsmonitor bietet es Informationen über ausländische Staatsbürgerinnen und -bürger, die sich in Deutschland zum Zweck der Erwerbstätigkeit aufhalten.
Eurostat
Daten zum Thema Asyl in der EU finden Sie in der Eurostat Datenbank. Die Eurostat-Daten für Deutschland können von den nationalen Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge abweichen.
Daten des Statistischen Bundesamtes
Ausländerstatistik
Die Ausländerstatistik nach dem Ausländerzentralregister (AZR) stellt Ausländerinnen und Ausländer unter anderem nach dem aufenthaltsrechtlichen Status dar (z. B. unbefristeter oder befristeter Aufenthaltsstatus, Duldung oder Aufenthaltsgestattung).
Es ist davon auszugehen, dass im AZR die im Jahr 2015 nach Deutschland gekommenen Schutzsuchenden untererfasst sind. Die Abgrenzung von Schutzsuchenden ist nur aufgrund ihres aufenthaltsrechtlichen Status möglich. Dieser ist erst dann vollständig, wenn sie ausländerrechtlich registriert sind, einen Asylantrag gestellt haben und ihnen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde. Registrierte Schutzsuchende, die noch keinen Asylantrag gestellt haben oder denen bislang keine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde, erscheinen unter der aufenthaltsrechtlichen Sammelkategorie "ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Gestattung" und können dort nicht von anderen Ausländerinnen und Ausländern unterschieden werden.
Wanderungsstatistik
In der Wanderungsstatistik werden Zuzüge und Fortzüge von Personen dargestellt (u. a. nach Herkunfts-und Zielländern, Staatsangehörigkeiten, Alter und Geschlecht), die sich nach den melderechtlichen Regelungen bei den zuständigen Meldebehörden an- beziehungsweise abgemeldet haben. Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie andere in Deutschland Schutzsuchende sind grundsätzlich meldepflichtig und demzufolge in der Wanderungsstatistik berücksichtigt; sie werden jedoch nicht gesondert erfasst und nachgewiesen, weil dies die gesetzliche Grundlage nicht vorsieht. Ersatzweise ist eine näherungsweise Bestimmung der Schutzsuchenden über Hilfsvariablen wie Staatsangehörigkeit und Herkunftsland möglich, auch unterjährlich.
In 2015 dürfte es eine Untererfassung der Schutzsuchenden gegeben haben, die nicht quantifiziert werden kann, da eine zeitnahe Erfassung aller Schutzsuchenden durch die Meldebehörden nicht möglich war. Wegen Fehlbuchungen, insbesondere in Zusammenhang mit der Verteilung der Schutzsuchenden innerhalb Deutschlands, können auch Doppelerfassungen vorgekommen sein.
Bevölkerungsfortschreibung
Die jährlichen Daten der Bevölkerungsfortschreibung weisen die Bevölkerung zum 31.12. eines Jahres nach den Merkmalen Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Alter (Einzeljahre) und Familienstand nach. Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden bei der Berechnung der Einwohner- und Bevölkerungszahlen berücksichtigt, aber nicht gesondert ermittelt. Die langfristigen Trends in der Bevölkerungsentwicklung werden durch die hohe Zuwanderung 2015 nicht in Frage gestellt.
Mikrozensus
Im Mikrozensus wird jährlich eine Stichprobe von rund 1 % der Bevölkerung zu seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Auch Informationen über den Teil der Bevölkerung, der seine Wurzeln im Ausland hat, stehen aus dem Mikrozensus grundsätzlich zur Verfügung. Bezüglich der Erfassung von Schutzsuchenden im Mikrozensus gelten jedoch folgende Einschränkungen:
In der Stichprobe des Mikrozensus ist von einer Untererfassung der vor allem im Jahr 2015 nach Deutschland gekommenen Schutzsuchenden auszugehen. Provisorisch errichtete Bauten, umgewandelte Gewerbeflächen, Turnhallen oder Ähnliches, in denen viele Schutzsuchende vorübergehend untergebracht sind, werden durch die Stichprobengrundlage nicht abgedeckt. Zusätzlich sind im Mikrozensus erfasste Schutzsuchende im Datenmaterial derzeit nicht eindeutig von anderen Zuwanderungsgruppen abgrenzbar. Im aktuellen Frageprogramm des Mikrozensus wird der Zuzugsgrund der Bevölkerung mit ausländischen Wurzeln nicht erfragt.
Sozialstatistiken
Im Themenbereich Sozialleistungen werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Angaben zum Bezug von Regelleistungen, besonderen Leistungen sowie zu den Ausgaben/Einnahmen nachgewiesen. Des Weiteren findet im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistiken zu den vorläufigen Schutzmaßnahmen eine Erfassung von Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen aus dem Ausland statt. Der aufenthaltsrechtliche Status der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger und ihre Staatsangehörigkeit wird auch in den Statistiken zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erfasst. Inhalte liegen zur Hilfe zum Lebensunterhalt vor, zur Grundsicherung sowie zu den Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII.
Kommunale Finanzen
Die kommunale Finanzstatistik bietet in der vierteljährlichen Kassenstatistik und in der Jahresrechnungsstatistik Informationen zu den Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. In beiden Statistiken werden die zahlungswirksamen Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für die Kinder- und Jugendhilfe separat nachgewiesen. Hierbei spielt eine Rolle, dass minderjährige Schutzsuchende Ansprüche auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben.
In der Jahresrechnungsstatistik, die circa zwei Jahre nach Ende eines Berichtsjahres vorliegt und umfassende Informationen über die Ausgaben und Einnahmen nach Aufgaben bereitstellt, werden unter der Aufgabe "Hilfen für Asylbewerber" neben den Sozialleistungen auch Erstattungen und Zuweisungen erfasst. Die Investitionen für Einrichtungen zur Unterbringung von Ausländern, Aussiedlern und Asylbewerbern sind in der Jahresrechnungsstatistik unter der Aufgabe "soziale Einrichtungen" subsumiert.
Bildungsstatistiken
Die Bildungsstatistiken weisen Informationen zum Bildungsniveau der Bevölkerung mit Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund sowie zu Studierenden, Auszubildenden und Schülern nach Staatsangehörigkeit aus.
Rechtspflegestatistik
In den Rechtspflegestatistiken werden einerseits Klagen von Asylbewerbern vor Verwaltungsgerichten gegen vom BAMF abgelehnte Asylanträge und Klagen zu Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor dem Sozialgericht nachgewiesen. Darüber hinaus erfasst die Strafverfolgungsstatistik rechtskräftig gewordene gerichtliche Aburteilungen untergliedert nach Staatsangehörigkeit und die Strafvollzugsstatistik einsitzende Strafgefangene nach Staatsangehörigkeit.







