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Für die aktuelle Debatte, die in der Medienlandschaft und in der Politik unter den Stichworten "Flüchtlinge", "Schutzsuchende", "Asylsuchende" u. ä. läuft, kann zu einzelnen Aspekten auf Daten des Statistischen Bundesamts zurückgegriffen werden.
Weitere amtliche Daten zum Thema:
Eurostat: Europäische Daten zu Asyl
Die Eurostat-Daten können von den nationalen Daten abweichen.
Die Ausländerstatistik nach dem Ausländerzentralregister (AZR) stellt Ausländerinnen und Ausländer unter anderem nach dem aufenthaltsrechtlichen Status dar (z. B. unbefristeter oder befristeter Aufenthaltsstatus, Duldung oder Aufenthaltsgestattung).
Das Ausländerzentralregister bietet außerdem Daten zu Schutzsuchenden. Es liegen unter anderem Informationen zur Zahl der Schutzsuchenden im Zeitverlauf, zur Verteilung nach Bundesländern, den Herkunftsregionen sowie dem Ersteinreisejahr der Schutzsuchenden vor.
In der Wanderungsstatistik werden Zuzüge und Fortzüge von Personen dargestellt (u. a. nach Herkunfts- und Zielländern, Staatsangehörigkeiten, Alter und Geschlecht), die sich nach den melderechtlichen Regelungen bei den zuständigen Meldebehörden an- beziehungsweise abgemeldet haben. Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie andere in Deutschland Schutzsuchende sind grundsätzlich meldepflichtig und demzufolge in der Wanderungsstatistik berücksichtigt; sie werden jedoch nicht gesondert erfasst und nachgewiesen, weil dies die gesetzliche Grundlage nicht vorsieht. Ersatzweise ist eine näherungsweise Bestimmung der Schutzsuchenden über Hilfsvariablen wie Staatsangehörigkeit und Herkunftsland möglich, auch unterjährlich.
Die jährlichen Daten der Bevölkerungsfortschreibung weisen die Bevölkerung zum 31.12. eines Jahres nach den Merkmalen Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Alter (Einzeljahre) und Familienstand nach. Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden bei der Berechnung der Einwohner- und Bevölkerungszahlen berücksichtigt, aber nicht gesondert ermittelt. Die langfristigen Trends in der Bevölkerungsentwicklung werden durch die hohe Zuwanderung 2015 nicht in Frage gestellt.
Im Mikrozensus wird jährlich eine Stichprobe von rund 1 % der Bevölkerung zu seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Auch Informationen über den Teil der Bevölkerung, der seine Wurzeln im Ausland hat, stehen aus dem Mikrozensus grundsätzlich zur Verfügung. Bezüglich der Erfassung von Schutzsuchenden im Mikrozensus gelten jedoch folgende Einschränkungen:
In der Stichprobe des Mikrozensus ist von einer Untererfassung der vor allem im Jahr 2015 nach Deutschland gekommenen Schutzsuchenden auszugehen. Provisorisch errichtete Bauten, umgewandelte Gewerbeflächen, Turnhallen oder Ähnliches, in denen viele Schutzsuchende vorübergehend untergebracht sind, werden durch die Stichprobengrundlage nicht abgedeckt. Ab dem Jahr 2017 sind im Mikrozensus erfasste Schutzsuchende im Datenmaterial von anderen Zuwanderungsgruppen abgrenzbar. Im aktuellen Frageprogramm des Mikrozensus wird der Zuzugsgrund der Bevölkerung mit ausländischen Wurzeln erfragt.
Im Themenbereich Sozialleistungen werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Angaben zum Bezug von Regelleistungen, besonderen Leistungen sowie zu den Ausgaben/Einnahmen nachgewiesen. Des Weiteren findet im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistiken zu den vorläufigen Schutzmaßnahmen eine Erfassung von Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen aus dem Ausland statt. Der aufenthaltsrechtliche Status der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger und ihre Staatsangehörigkeit wird auch in den Statistiken zu den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erfasst. Inhalte liegen zur Hilfe zum Lebensunterhalt vor, zur Grundsicherung sowie zu den Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII.
In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind alle Ausgaben, Kosten und Erträge rund um das Thema "Schutzsuchende" enthalten. Bei der Berechnung des Bruttoinlandsprodukts werden grundsätzlich alle öffentlichen und privaten Ausgaben und Investitionen für die Migration von Schutzsuchenden erfasst. Auch die Konsumausgaben von Schutzsuchenden werden in diesem Zusammenhang berücksichtigt. Die quantitativen Auswirkungen des Zuzugs von Schutzsuchenden auf das Bruttoinlandsprodukt und seine Komponenten sind jedoch schwierig zu bestimmen: So werden in den Basisstatistiken, die den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zugrunde liegen, Schutzsuchende in der Regel nicht gesondert erfasst. Zudem können die erhöhenden Auswirkungen der Zuwanderung von Schutzsuchenden auf das Bruttoinlandsprodukt auch deshalb nicht quantifiziert werden, da man nicht genau bestimmen kann, inwiefern im Gegenzug staatliche Ausgaben für andere Zwecke reduziert werden.
Auch in der Gesamtzahl der Erwerbstätigenrechnung sind Schutzsuchende prinzipiell enthalten. Da die Erwerbstätigenrechnung keine sozio-demographischen Einzelwerte auswertet, ist ein separater Nachweis der Schutzsuchenden aber nicht möglich. Gleiches gilt für das Arbeitnehmerentgelt und dessen Komponenten.
Die kommunale Finanzstatistik bietet in der vierteljährlichen Kassenstatistik und in der Jahresrechnungsstatistik Informationen zu den Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände. In beiden Statistiken werden die zahlungswirksamen Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie für die Kinder- und Jugendhilfe separat nachgewiesen. Hierbei spielt eine Rolle, dass minderjährige Schutzsuchende Ansprüche auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben.
In der Jahresrechnungsstatistik, die circa zwei Jahre nach Ende eines Berichtsjahres vorliegt und umfassende Informationen über die Ausgaben und Einnahmen nach Aufgaben bereitstellt, werden unter der Aufgabe "Hilfen für Asylbewerber" neben den Sozialleistungen auch Erstattungen und Zuweisungen erfasst. Die Investitionen für Einrichtungen zur Unterbringung von Ausländern, Aussiedlern und Asylbewerbern sind in der Jahresrechnungsstatistik unter der Aufgabe "soziale Einrichtungen" subsumiert.
Die Bildungsstatistiken weisen Informationen zum Bildungsniveau der Bevölkerung mit Unterscheidung nach Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund sowie zu Studierenden, Auszubildenden und Schülern nach Staatsangehörigkeit aus.
In den Rechtspflegestatistiken werden einerseits Klagen von Asylbewerbern vor Verwaltungsgerichten gegen vom BAMF abgelehnte Asylanträge und Klagen zu Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor dem Sozialgericht nachgewiesen. Darüber hinaus erfasst die Strafverfolgungsstatistik rechtskräftig gewordene gerichtliche Aburteilungen untergliedert nach Staatsangehörigkeit und die Strafvollzugsstatistik einsitzende Strafgefangene nach Staatsangehörigkeit.