Europa Aufgaben und Aufbau

Das Europäische Statistische System (ESS) ist eine Partnerschaft zwischen Eurostat, den nationalen statistischen Ämtern und anderen staatlichen Stellen, die für die Erstellung europäischer Statistiken zuständig sind.

Das Europäische Statistische System gewährleistet, dass die in allen EU-Mitgliedstaaten erstellten europäischen Statistiken zuverlässig sind, auf einheitlichen Kriterien und Definitionen beruhen und zwischen den verschiedenen EU-Ländern vergleichbar sind.

Derzeit wird das ESS als solches durch das Europäische Statistik­gesetz geregelt, das im Jahr 2009 durch die Verordnung (EG) 223/2009 (wurde zuletzt im Jahr 2015 in größerem Umfang revidiert, um der Bedeutung des ESS besser gerecht werden zu können) des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedet wurde.

Statistiken der Europäischen Union werden sowohl im Europäischen Statistischen System (ESS) als auch im Europäischen System der Zentral­banken (ESZB) vorbereitet, erstellt und verbreitet.

Kernelement des ESS ist der Ausschuss für das Europäische Statistische System (AESS). Hierin vertreten sind Eurostat und die Leiter der nationalen statistischen Ämter der EU- und EFTA-Staaten. Dieser Ausschuss bietet fachliche Orientierung für die Planung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken und ist am Prozess der Entwicklung und Verabschiedung von Standards zur Weiterentwicklung des europäischen Statistik­rechts beteiligt.

Das ESS arbeitet auf Grundlage eines Europäischen Statistischen Programms, das die statistische Planung für einen Fünf-Jahres-Zeitraum umfasst. Dieses Programm wird durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedet. Um die Berücksichtigung der Nutzer­bedürfnisse bei der Aufstellung des Europäischen Statistischen Programms sicherzustellen, wurde der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik ins Leben gerufen. Er vertritt Nutzer, Auskunftsgebende, wissenschaftliche und gesellschaftliche Institutionen sowie die EU-Verwaltung.

Die Arbeits­planung erfolgt zwar gemeinsam durch die Nationalen Statistischen Ämter und Eurostat, jedoch ist die Produktion harmonisierter nationaler Statistiken Aufgabe der Mitgliedstaaten, während Eurostat die von den Staaten zur Verfügung gestellten Daten zusammenstellt, sie auswertet und auf deren Grundlage vergleichbare und harmonisierte Zahlen anbietet. Die harmonisierten Vergleichs­daten sind eine wichtige Voraussetzung für die Festlegung, Umsetzung und Auswertung gemeinsamer EU-Politikziele.

Darüber hinaus verpflichtet sich Eurostat, die für ein Funktionieren dieses komplexen Systems erforderliche Koordinierung (verschiedene Sprachen, höchst unterschiedliche Formen der Verwaltungs­organisation, spezifische Klassifikationen und so weiter) sowie die Kohärenz und Qualität der Daten sicherzustellen.

Partner im ESS: Nationale Statistikämter Europas