Seit dem 1.1.2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro pro Stunde. Dies entspricht bei einer Vollzeitstelle rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 2 343 Euro brutto im Monat. Damit erreicht der Mindestlohn im Jahr 2026 rund 60 % des Bruttomedianverdienstes aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen. In der EU gibt es Bestrebungen, die nationalen Mindestlöhne auf mindestens 60 % des jeweiligen Bruttomedianverdienstes anzuheben.
Im Länderranking hat Deutschland damit 2026 den dritthöchsten Mindestlohn in der EU. Höhere Mindestlöhne als in Deutschland werden in der EU im 1. Halbjahr 2026 in Luxemburg (2 704 Euro) und Irland (2 391 Euro) gezahlt. Vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 900 Euro brutto verzeichneten eine Reihe osteuropäischer EU-Staaten. Am unteren Ende der Skala lagen laut Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat Bulgarien (620 Euro), Lettland (780 Euro) und Rumänien (795 Euro). Hingegen übertrafen die monatlichen Mindestlöhne der östlich gelegenen EU-Staaten Polen (1 139 Euro), Litauen (1 153 Euro) und Slowenien (1 278 Euro) mittlerweile die südeuropäischen Länder Zypern (1 088 Euro), Portugal (1 073 Euro) und Griechenland (1 027 Euro).
In fünf EU-Mitgliedstaaten galt kein nationaler Mindestlohn. Dazu zählten Dänemark, Italien, Österreich, Finnland und Schweden.
Anhebung der Lohnuntergrenze: Osteuropäische Staaten holen auf
In fast allen EU-Staaten mit Mindestlohn lag die Lohnuntergrenze im 1. Halbjahr 2026 zum Teil deutlich höher als im Vorjahreszeitraum. Deutliche Zuwächse gab es vor allem in den osteuropäischen Staaten. Die größte Steigerung verzeichneten Ungarn (+19 %) und Bulgarien (+13 %). In der Slowakei und Tschechien betrug das Plus jeweils rund 12 % und in Litauen rund 11 %. Damit holten die osteuropäischen Staaten langsam auf, die Unterschiede innerhalb der EU blieben aber deutlich.
Lohnunterschied verringert sich unter Berücksichtigung der Kaufkraft
Die Höhe des Mindestlohnes spiegelt die wirtschaftliche Leistungskraft, aber auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den EU-Staaten wider. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten etwas. Während die EU-weite Bandbreite bei den in Euro ausgedrückten Mindestlöhnen eine Größenordnung von 4:1 erreicht (das heißt der höchste nominale Mindestlohn war rund vier Mal höher als der niedrigste), verringerte sich dieses Verhältnis unter Berücksichtigung der Kaufkraft auf 2:1.
Zur Methodik
Der nationale Mindestlohn wird gesetzlich geregelt. Mindestlöhne sind Bruttobeträge, das heißt vor Abzug eventueller Abgaben wie zum Beispiel Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Solche Abzüge variieren von Land zu Land. Um die Höhe des Mindestlohns EU-weit vergleichen zu können, wurden Mindestlöhne auf Stundenbasis auf einen durchschnittlichen Monat hochgerechnet. Für Deutschland wurden dabei für eine Vollzeitkraft 38,8 Wochenstunden und eine durchschnittliche Wochenanzahl von 4,345 Wochen pro Monat unterstellt.
Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians des Bruttoverdienstes liegt jeweils die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse. Verglichen mit dem arithmetischen Mittel ist der Median weniger durch (mögliche) Ausreißereffekte verzerrt.
Um die Preisniveauunterschiede zwischen den EU-Staaten zu bereinigen, rechnet Eurostat mit dem Kaufkraftstandard (KKS), einer künstlichen Währungseinheit. Theoretisch kann mit einem KKS in jedem Land die gleiche Menge an Waren und Dienstleistungen erworben werden.
Weitere Informationen zum Mindestlohn in der EU in diesem Statistics Explained-Artikel.
Für Deutschland hat die Mindestlohnkommission in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2027 vorgeschlagen.
Quelle
Eurostat, Datenbankauszug 02.02.2026. Aktuelle Daten in der Eurostat Datenbank:
- Mindestlöhne im Verhältnis zum jeweiligen Bruttomedianverdienst
- Mindestlöhne in Euro sowie unter Berücksichtigung der Kaufkraft