Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes (ohne Sonderzahlungen) der Frauen und Männer im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Er hat vielfältige Ursachen. So unterscheiden sich Frauen und Männer zum Beispiel in ihren Erwerbsbiografien und der Wahl der Berufsfelder. Dies führt häufig zu unterschiedlichen Karriereverläufen und Verdienstunterschieden. In Deutschland verdienten Frauen 2024 rund ein Sechstel weniger als Männer: Gemessen am durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der Männer lag der Gender Pay Gap bei 16 %.
In Luxemburg verdienen Frauen mehr als Männer
Auf EU-Ebene liegen bislang Daten bis zum Jahr 2023 vor. Mit rund 18 % hatte Deutschland im Jahr 2023 einen der EU-weit höchsten Verdienstabstände pro Stunde zwischen Frauen und Männern. Unter den 27 EU-Staaten wies Lettland mit 19 % den höchsten Gender Pay Gap auf. Neben Deutschland kamen auch Österreich, Tschechien und Ungarn auf einen Verdienstunterschied von jeweils rund 18 %. EU-Staaten mit geringen Unterschieden im Bruttostundenverdienst waren Belgien (1 %), Italien (2 %) und Rumänien (4 %). In Luxemburg verdienten Frauen im Jahr 2022 rund 1 % mehr als Männer.
Gender Pay Gap wird kleiner
Zwischen 2019 und 2023 ist der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im EU-Durchschnitt von 14 % auf 12 % gesunken, in Deutschland ging er im selben Zeitraum von 19 % auf 18 % zurück.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Prozentualer Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern, bezogen auf den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern.
Quelle
Eurostat, Verdienststrukturerhebung, Stand: 03.03.2025.
Aktuelle Daten
Eurostat Datenbank
Hinweise zur Interpretation
Bei den Daten handelt sich um den unbereinigten Gender Pay Gap. Aussagen zum Unterschied in den Verdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit gleichem Beruf, vergleichbarer Tätigkeit und äquivalentem Bildungsabschluss sind damit nicht möglich. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurden Ergebnisse zum Gender Pay Gap in Deutschland basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE) berechnet, die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die VSE durch die neue monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Dieser Wechsel in der Datenquelle schränkt die Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen in den Vorjahren ein.
Der unbereinigte Gender Pay Gap wird berechnet für alle NACE-Gruppen mit Ausnahme der Landwirtschaft, Fischerei, öffentliche Verwaltung, private Haushalte und exterritoriale Organisationen in Betrieben mit mindestens 10 Beschäftigten.
Die Grundgesamtheit besteht aus allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ohne Altersbeschränkung oder Einschränkung der Stundenzahl. Teilzeiterwerbstätige sind enthalten.
Der Gender Pay Gap für die Europäische Union errechnet sich als gewichtetes Mittel der Gender Pay Gap in den EU-Mitgliedstaaten, wobei mit der Anzahl der Beschäftigten in den Mitgliedstaaten gewichtet wird.
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