Europa Niedriglohnquote in der Europäischen Union

Die Niedriglohnquote gibt den Anteil der Beschäftigungs­verhältnisse an, die mit weniger als 60 % des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) aller Beschäftigungs­verhältnisse in einem Land entlohnt werden. In Deutschland lag die Niedriglohngrenze im April 2022 bei einem Bruttoverdienst von 12,50 Euro pro Stunde.

2022 wurden hierzulande in 19 % aller Beschäftigungsverhältnisse Niedriglohn gezahlt. Das war fast jeder fünfte Job. Der Anteil ist im Vergleich zu 2018 (21 %) gesunken.

Niedriglohn in 15 % aller Beschäftigungs­verhältnisse

Auf EU-Ebene liegen bislang Daten bis 2018 vor. Demnach wurden EU-weit in 15 % aller Beschäftigungsverhältnisse ein Bruttostundenverdienst unterhalb der Niedriglohngrenze gezahlt. Die Niedriglohnquote unterschied sich dabei deutlich zwischen den Mitgliedstaaten. Sehr hoch war sie in Lettland (24 % aller Beschäftigungsverhältnisse), Litauen, Estland und Polen (je 22 %), Bulgarien und Deutschland (je 21 %). Deutlich unter 10 % lag die Quote hingegen unter anderem in Schweden und Portugal (je 4 %) und Finnland (5 %).

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Weiblich, jung, befristet

Die Niedriglohnquote unterscheidet sich je nach Geschlecht und Alter stark. Unter Frauen lag sie 2018 im EU-Durchschnitt bei 18 %, unter Männern deutlich niedriger bei 13 %. Der deutliche Unterschied resultiert daraus, dass Frauen oft in gering bezahlten Berufen und Branchen arbeiten. Zudem sind Frauen häufiger in Teilzeit oder nur geringfügig beschäftigt als Männer.

Differenziert nach Altersgruppe wurden in der EU die unter 30-Jährigen relativ am häufigsten mit einem Bruttostundenverdienst unter der Niedriglohnschwelle entlohnt (26 %). In der Altersgruppe von 30 bis 49 Jahren lag die Quote lediglich bei 12 %.

Einen deutlichen Einfluss hat auch die Art des Arbeitsvertrages. Im EU-Durchschnitt wurde 2018 in befristeten Beschäftigungsverhältnissen deutlich häufiger ein Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle gezahlt (28 %) als in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen (13 %).

Informationen zum Indikator

Beschreibung/Definition

Die Niedriglohnquote zeigt den Anteil der Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) aller Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende) entlohnt werden. Der Median teilt die Verdienste in zwei Hälften, das heißt, eine Hälfte der Beschäftigten verdient weniger und die andere Hälfte mehr als diesen Wert. Als Verdienst wird der Bruttoverdienst je Arbeitsstunde zugrunde gelegt.

Eurostat berücksichtigt für den europäischen Vergleich alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende der Wirtschaftsabschnitte B bis S, ohne O (siehe WZ 2008), ohne Kleinstbetriebe mit Verdienstzahlung im April 2018.

Das Statistische Bundesamt berücksichtigt bei der Betrachtung der Beschäftigung unter der Niedriglohnschwelle in Deutschland hingegen die Beschäftigungsverhältnisse aller Wirtschaftszweige (A bis S) und aller Größenklassen. Auszubildende werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

Quelle
Eurostat, Verdienststrukturerhebung 2018

Aktuelle Daten
Eurostat Datenbank (Niedriglohnquote nach: Alter, Arbeitsvertrag, Geschlecht). Stand: 25.01.2023

Weitere Informationen
Niedriglohnquote in Deutschland (dort abweichende Definition: Beschäftigungsverhältnisse aller Wirtschaftszweige (A bis S) und aller Größenklassen, ohne Auszubildende)

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