Erwerbstätige in Teilzeit, die gerne Vollzeit arbeiten würden aber auf dem Arbeitsmarkt keine entsprechende Stelle finden, werden als unfreiwillig Teilzeitbeschäftigte bezeichnet. Unfreiwillig Teilzeitbeschäftigte müssen häufig Einbußen beim Verdienst und bei der Altersvorsorge in Kauf nehmen.
Fast jede sechste Teilzeitkraft würde gern Vollzeit arbeiten
Im Jahr 2024 gingen EU-weit 18,8 % der Erwerbstätigen ab 15 Jahren einer Teilzeittätigkeit nach. Von ihnen wiederum betrachteten 17,2 % ihre Teilzeitarbeit als Notlösung. Sie gaben an, keine Vollzeitstelle zu finden. Der Anteil war unter teilzeitbeschäftigten Männern mit 19,7 % höher als unter den Frauen mit 16,3 %.
Anteil der Betroffenen rückläufig
In den letzten zehn Jahren ist der Anteil der unfreiwillig in Teilzeit Arbeitenden stetig gesunken. 2014 wünschten sich EU-weit noch 30,4 % der Teilzeitbeschäftigten lieber einen Vollzeitjob.
Familienpflichten für Frauen wichtigster Grund
Neben der unfreiwilligen Teilzeitarbeit gibt es noch weitere Gründe für Teilzeitbeschäftigung. So arbeiteten 2024 rund 30,9 % der Frauen wegen der Betreuung von Kindern oder anderen Angehörigen oder sonstigen familiären Verpflichtungen in Teilzeit. Von den Männern waren es 7,4 %. Inwiefern hier Teilzeitarbeit freiwillig ausgeübt wird, geht aus den Daten nicht hervor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Veränderungen bei Angeboten für Kinderbetreuung und Pflege die Wünsche nach Voll- oder Teilzeitarbeit stark beeinflussen.
Regionale Unterschiede in der EU
Der Anteil der unfreiwilligen Teilzeitarbeit variiert stark zwischen den Mitgliedstaaten der EU. In Rumänien (53,2 %) und Italien (50,1 %) waren 2024 mehr als die Hälfte unfreiwillig teilzeitbeschäftigt. In acht EU-Staaten lag der Anteil unfreiwillig Teilzeitbeschäftigter unter 10 %. Deutschland gehört mit 4,7 % ebenfalls dazu.
Informationen zum Indikator
Beschreibung/Definition
Anteil der Teilzeitbeschäftigten ab 15 Jahren, die keine Vollzeitstelle gefunden haben. Basis sind die Angaben der Befragten zum Hauptgrund für ihre Teilzeitbeschäftigung.
Methodische Hinweise
Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde in 2020 neugestaltet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Neuregelung des Mikrozensus 2020.
Quelle
Eurostat, Arbeitskräfteerhebung, Stand: 23.07.2025.
Aktuelle Daten
Eurostat Datenbank
Hinweise zur Interpretation
Als unfreiwillig Teilzeitbeschäftigte gelten alle Teilzeiterwerbstätigen, die als Hauptgrund für die Teilzeittätigkeit angeben, keine Dauerstelle gefunden zu haben. Diese Definition kann insofern verwirrend sein, als auch bei den anderen Gründen für die Ausübung von Teilzeittätigkeiten nicht zwangsläufig von einer "freiwilligen" Entscheidung ausgegangen werden kann, beispielsweise wenn die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen der Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung im Wege stehen.
Die Arbeitskräfteerhebung wurde in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Erfassung des Erwerbsstatus kontinuierlich methodisch verbessert. Dadurch sind Zeitvergleiche teilweise eingeschränkt.
Weitere Informationen
Unfreiwillig Teilzeitbeschäftigte in Deutschland
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