Europa Ukrainische Staatsangehörige in der EU: Flucht und Migration

Flucht

Mit Beginn des russischen Angriffskrieges im Februar 2022 suchten Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer Schutz außer Landes. Um die Aufnahme von Geflüchteten einheitlich zu regeln, hat die EU erstmals die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie in Kraft gesetzt. Hierzu veröffentlicht Eurostat die monatlichen Daten in der Tabelle "Erstinstanzliche Entscheidungen zur Gewährung vorübergehenden Schutzes" und "Begünstigte des vorübergehenden Schutzes". Schon nach der völkerrechtswidrige Annexion der Krim 2014 und dem Krieg im Donbass hatten ukrainische Staatsbürgerinnen und –bürger verstärkt Asyl in der Europäischen Union beantragt.

Migration

Bereits vor Beginn des russischen Angriffskrieges im Jahr 2022 kamen viele ukrainische Staatsangehörige in die Europäischen Union. Ihre Zahl ist zuletzt jedoch deutlich gesunken: Wurden 2021 EU-weit noch insgesamt rund 874 000 erstmalige Aufenthaltstitel (ab 3 Monate) an Ukrainerinnen und Ukrainer vergeben, waren es 2022 mit 373 000 deutlich weniger. Unverändert wurden die meisten Titel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erteilt (72 %), 10 % aus familiären Gründen, 4 % zu Bildungszwecken. Hauptziel war das Nachbarland Polen, wo 71 % bzw. rund 264 000 aller im Jahr 2022 in der EU vergebenen Aufenthaltstitel ausgestellt wurden. Es folgten Italien (21 000, 6 %) und Tschechien (19 000, 5 %). Deutschland lag mit 2 % bzw. 9 000 erstmals erteilten Aufenthaltstiteln nach Ungarn und der Slowakei in der Rangfolge auf Platz 6.

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Datenbankauszug 10.10.2023.

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