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In 22 der 28 EU-Staaten galt 2018 ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn. Dabei verzeichneten die meisten der ehemals sozialistischen EU-Staaten sehr niedrige Mindestlöhne von weniger als 500 Euro brutto im Monat. Das Schlusslicht bildete Bulgarien mit 261 Euro. Slowenien hingegen übertraf mit einem monatlichen Mindestlohn von 843 Euro selbst die südeuropäischen Länder Portugal (677 Euro), Griechenland (684 Euro) und Malta (748 Euro). In Westeuropa galten deutlich höhere Mindestlöhne von über 1 000 Euro monatlich. Dazu zählten unter anderem Frankreich und Deutschland (jeweils 1 498 Euro). EU-weiter Spitzenreiter war Luxemburg mit einem gesetzlichen monatlichen Mindestlohn von 1 999 Euro.
Die Höhe des Mindestlohns spiegelt die wirtschaftliche Leistungskraft, aber auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den EU-Staaten wider. Berücksichtigt man die unterschiedliche Kaufkraft des Geldes, relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten etwas. Der Mindestlohn ist in den EU-Staaten unterschiedlich geregelt. In Deutschland gilt derzeit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Die Monatssumme von 1 498 Euro ergibt sich bei einer 39,1 Stunden-Woche*52 Arbeitswochen/12 Monate.
Weitere Kennzahlen zu den nationalen Arbeitsmärkten in der EU bietet die Broschüre "Arbeitsmarkt auf einen Blick: Deutschland und Europa".
Enzyklopädie europäischer Statistiken: Thema Arbeitsmarkt