Europa Öffentliches Defizit 2025: Deutschland bleibt im Rahmen

Aktivierung der Ausweichklausel für höhere Verteidigungsausgaben

11. Mai 2026 - Die EU-Mitgliedstaaten sind im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes dazu verpflichtet, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. Demnach soll das öffentliche Defizit nicht mehr als 3 % des BIP erreichen, der öffentliche Schuldenstand den vereinbarten Referenz­wert von 60 % des BIP nicht übersteigen. Eine Überschreitung bestimmter Grenzwerte in einem Mitgliedstaat löst das sogenannte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit aus, an dessen Ende Geldbußen in Milliardenhöhe fällig werden können.

Öffentliches Defizit

Deutschland erreichte 2025 eine Defizitquote in Höhe von -2,7 % des BIP und blieb damit im vorgeschriebenen Rahmen. 2024 hatte die Defizitquote ebenfalls bei -2,7 % des BIP gelegen. Zehn EU-Staaten überschritten 2025 die 3 %-Grenze. Am höchsten war das öffentliche Defizit 2025 in Rumänien (-7,9 % des BIP), Polen (-7,3 % des BIP) und Belgien (-5,2 % des BIP). Auf der anderen Seite verzeichneten fünf EU-Staaten einen Finanzierungsüberschuss. Darunter waren Zypern (+3,4 % des BIP), Dänemark (+2,9 % des BIP), Irland (+1,8 % des BIP) sowie Griechenland und Portugal. Im EU-Durchschnitt blieb die Defizitquote von -3,1 % des BIP in 2025 auf dem Niveau von 2024.

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Öffentlicher Schuldenstand

Der öffentliche Schuldenstand stieg 2025 im EU-Durchschnitt auf 81,7 % des BIP (2024: 80,7 % des BIP). Den höchsten Schuldenstand verzeichnete Griechenland mit 146,1 % des BIP. Der Wert lag jedoch deutlich unter dem Vorjahr (2024: 154,2 % des BIP). Sehr hoch war die Schuldenstandquote 2025 auch in Italien (137,1 % des BIP) sowie in Frankreich (115,6 % des BIP). Beide Länder verzeichneten damit eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr. In Deutschland beliefen sich die Bruttoschulden 2025 auf 63,5 % des BIP (2024: 62,2 % des BIP). Den EU-weit niedrigsten Schuldenstand hatte 2025 Estland (24,1 % des BIP).

Aktivierung der Ausweichklausel

Der Rat der Europäischen Union hat im Juli 2025 die nationale Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) aktiviert. Damit können die EU-Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben erheblich erhöhen, ohne dass dadurch das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit eingeleitet wird.

Der EU-Rahmen für die haushaltspolitische Überwachung stützt sich auf europäische amtliche Statistiken, die auf dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) basieren. Für die Anwendung der Ausweichklausel hinsichtlich der Verteidigungsausgaben werden die Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen nach COFOG herangezogen. Zuletzt war die Ausweichklausel im Zuge der COVID-19-Pandemie aktiviert und Ende 2023 wieder deaktiviert worden.

Quelle

Eurostat, Datenbankauszug 11.05.2026. Die jeweils aktuellen Daten zum Finanzierungsdefizit/ -überschuss sowie öffentlichen Schuldenstand in der Eurostat Datenbank.

Letzte Aktualisierung des Texte

11. Mai 2026

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