Die EU-Mitgliedstaaten sind im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes dazu verpflichtet, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. Demnach soll das öffentliche Defizit nicht mehr als 3 % des BIP erreichen, der öffentliche Schuldenstand den vereinbarten Referenzwert von 60 % des BIP nicht übersteigen. Eine Überschreitung bestimmter Grenzwerte in einem Mitgliedstaat löst das sogenannte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit aus, an dessen Ende Geldbußen in Milliardenhöhe fällig werden können.
Öffentliches Defizit
Deutschland erreichte 2024 eine Defizitquote in Höhe von -2,8 % des BIP und blieb damit im vorgeschriebenen Rahmen. 2023 hatte die Defizitquote bei -2,5 % des BIP gelegen. Mehrere EU-Staaten überschritten 2024 die 3 %-Grenze. Am höchsten war das öffentliche Defizit 2024 in Rumänien (-9,3 % des BIP), Polen (-6,6 % des BIP) und Frankreich (-5,8 % des BIP). Auf der anderen Seite verzeichneten sechs EU-Staaten einen Finanzierungsüberschuss. Darunter waren Dänemark (+4,5 % des BIP), Zypern, Irland (je +4,3 % des BIP) sowie Griechenland, Luxemburg und Portugal. Im EU-Durchschnitt sank die Defizitquote von -3,5 % des BIP in 2023 auf -3,2 % des BIP in 2024.
Öffentlicher Schuldenstand
Der öffentliche Schuldenstand stieg 2024 im EU-Durchschnitt auf 81,0 % des BIP (2023: 80,8 % des BIP). Den höchsten Schuldenstand verzeichnete Griechenland mit 153,6 % des BIP. Der Wert lag jedoch deutlich unter dem Vorjahr (2023: 163,9 % des BIP). Sehr hoch war die Schuldenstandquote 2024 auch in Italien (135,3 % des BIP) sowie in Frankreich (113,0 % des BIP). Beide Länder verzeichneten damit eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr. In Deutschland beliefen sich die Bruttoschulden 2024 auf 62,5 % des BIP (2023: 62,9 % des BIP). Den EU-weit niedrigsten Schuldenstand hatte 2024 Estland (23,6 % des BIP).
Aktivierung der Ausweichklausel
Im Frühling 2025 hat die EU-Kommission die Aktivierung der Ausweichklausel vorgeschlagen. Damit sollen die EU-Mitgliedstaaten ihre Verteidigungsausgaben erheblich erhöhen können, ohne dass dadurch das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit eingeleitet wird.
Der EU-Rahmen für die haushaltspolitische Überwachung stützt sich auf europäische amtliche Statistiken, die auf dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) basieren. Für die Anwendung der Ausweichklausel hinsichtlich der Verteidigungsausgaben werden die Staatsausgaben nach Aufgabenbereichen nach COFOG herangezogen. Zuletzt war die Ausweichklausel im Zuge der COVID-19-Pandemie aktiviert und Ende 2023 wieder deaktiviert worden.
Quelle
Die jeweils aktuellen Daten zum Finanzierungsdefizit/ -überschuss sowie öffentlichen Schuldenstand werden in der Eurostat Datenbank veröffentlicht.
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Letzte Aktualisierung: 29.04.2025