Basisregister für Unternehmen
Zentraler Baustein zur Realisierung einer modernen Registerlandschaft
Das sich im Aufbau befindende Basisregister für Unternehmen schafft erstmals die Möglichkeit, Unternehmensbasisdaten an einer zentralen Stelle abzurufen, und bietet damit ein hohes Bürokratierückbaupotenzial innerhalb der deutschen Verwaltung.
Das Basisregister unterstützt das Once-Only-Prinzip: Unternehmensdaten werden einmal erhoben und können für verschiedene Verwaltungsprozesse mehrfach genutzt werden. Dadurch wird der Bürokratieaufwand reduziert und die Datenqualität verbessert.
Hinweis:
Unternehmen müssen keine Daten an das Basisregister übermitteln. Die Daten werden aus bereits bestehenden Verwaltungsregistern an das Basisregister für Unternehmen beim Statistischen Bundesamt gemeldet. Das Basisregister ist kein öffentlich einsehbares Register. Zugriff haben nur gesetzlich berechtigte Stellen.
Aktuelles vom Basisregister für Unternehmen
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum Basisregister für Unternehmen. Dazu gehören Beiträge zu Veranstaltungen, Messeauftritten, Entwicklungen sowie Einblicke in den aktuellen Stand und die Weiterentwicklung des Basisregisters.
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Historie
Das durch gesellschaftlichen, technologischen und demografischen Wandel geprägte Aufgabenspektrum der öffentlichen Verwaltung stellt eine immer größer werdende Herausforderung dar. Um diese zu bewältigen, gilt es die Verwaltung kontinuierlich zu modernisieren. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) aus dem Jahr 2017 sieht vor, dass Bund, Länder und Kommunen Verwaltungsleistungen digitalisieren, um künftig deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher zu sein.
Im Dezember 2019 beauftragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Statistische Bundesamt mit der Ausarbeitung eines Fachkonzepts und eines Gesetzesentwurfs für ein Basisregister für Unternehmensbasisdaten verbunden mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer. Das Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) ist am 15. Juli 2021 in Kraft getreten. Ergänzend konkretisiert die Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten (UBRegV) die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Als Registerbehörde ist das Statistische Bundesamt benannt. Das Basisregister für Unternehmen ist räumlich, organisatorisch und personell getrennt von den Bereichen, die Aufgaben der Bundesstatistik wahrnehmen.
Funktion
Mit der Einführung eines Basisregisters für Unternehmen wird ein wichtiger Baustein für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft geschaffen. Es ist die Grundlage dafür, die über 100 einzelnen Register mit Unternehmensbezug in Deutschland stärker zu vernetzen. Bislang sind viele Unternehmen in mehreren Registern mit ihren Daten und teilweise unterschiedlichen Identifikationsnummern parallel erfasst. Dies führt nicht nur zu einem erhöhten Bedarf an Datenpflege, sondern auch zu einem erheblichen Bürokratieaufwand sowohl für die Unternehmen selbst, als auch für die Verwaltung.
Das Basisregister speichert zentral die Stammdaten aller Unternehmen einschließlich ausgewählter Identifikationsnummern anderer Register und führt eine eineindeutige bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer ein. Die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer (beWiNr.) basiert auf der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) nach § 139c der Abgabenordnung. Die Zuordnung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer erfolgt durch das Statistische Bundesamt. Die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer ermöglicht die registerübergreifende eindeutige Identifikation von Unternehmen. Dies schafft die Voraussetzungen für effiziente Datenaustausche in der Verwaltung.
Grundlage für die Aufnahme eines Unternehmens im Basisregister ist die Führung in mindestens einem Verwaltungsregister, das die erforderlichen Informationen für Aufbau und Pflege des Basisregisters liefert ("Quellregister"). Quellregister sind neben der Wirtschaftsidentifikationsnummerndatenbank (W-IdNr.-DB) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) noch das Zentrale Unternehmerverzeichnis der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie die Register der Landesjustizverwaltungen (Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister und Gesellschaftsregister). Darüber hinaus ist die Legal Entity Identifier Datenbank ein Quellregister, um den Legal Entity Identifier von der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) als Identifikationsnummer zu ergänzen.
Mit dem Zugriff auf das Basisregister erhalten zahlreiche angebundene Verwaltungsstellen die Möglichkeit, aktuelle Stammdaten zu Unternehmen abzurufen. Hierzu zählen unter anderem das Organisationskonto zum OZG, das Unternehmensregister des Bundesanzeigers, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Bundesbank aber auch das Bundesamt für Justiz. Auch das statistische Unternehmensregister (URS) im Statistischen Bundesamt erhält künftig aktuelle Daten aus dem Basisregister.
Langfristig können somit Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden (Once-Only-Prinzip). Gleichzeitig wird mit dem Basisregister für Unternehmen die Qualität der Registerdaten in den angeschlossenen Verwaltungen und der amtlichen Statistik verbessert. Innerhalb des Registers werden Unternehmensbasisdaten erfasst, wie zum Beispiel Name, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig sowie ausgewählte Identifikationsnummern, unter anderem der European Unique Identifier (EUID). Die Unternehmensbasisdaten werden im Basisregister geprüft, in ein einheitliches Format gebracht, miteinander abgeglichen und zu konsistenten Unternehmensstammdaten zusammengeführt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt über standardisierte Schnittstellen, sodass angebundene Register die Daten automatisiert abrufen können.
Das Statistische Bundesamt als registerführende Stelle leistet mit dieser neuen Aufgabe einen wesentlichen Beitrag zur Register- und Verwaltungsmodernisierung in Deutschland. Das Basisregister für Unternehmen befindet sich derzeit im Aufbau und in der technischen Umsetzung.
Weiterentwicklung
Das Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) normiert die erste Ausbaustufe des Basisregisters für Unternehmen. Diese soll insbesondere durch die perspektivische Anbindung weiterer unternehmensbezogener Register in Deutschland fortentwickelt werden.
Fünf Jahre nach Inkrafttreten des UBRegG sieht die Gesetzgebung eine Evaluierung der definierten Maßnahmen vor. Hierbei sollen Erkenntnisse über die mögliche Ablösung der bislang in den Registern und öffentlichen Stellen geführten Identifikationsnummern durch die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer gewonnen werden. Weiter gibt die Evaluierung Aufschluss darüber, ob perspektivisch eine ausschließlich zentrale Speicherung von Unternehmensstammdaten durch die Registerbehörde zu realisieren ist. Die Evaluierung ist derzeit in Arbeit.
Häufig gestellte Fragen
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Vernetzung und Kontakt
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