Presse 17,2 Milliarden Euro Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Jahr 2017

Pressemitteilung Nr. 298 vom 13. August 2018

WIESBADEN – Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 17,2 Milliarden Euro (netto) für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sechsten Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 4,4 % gegenüber 2016.

In die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII flossen 3,4 Milliarden Euro (-10,7 %) und in die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel 1,5 Milliarden Euro (+3,8 %). Die Nettoausgaben für die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem Fünften, Achten und Neunten Kapitel SGB XII lagen zusammen bei 1,3 Milliarden Euro (+4,7 %).

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wurden, beliefen sich nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2017 auf 6,3 Milliarden Euro (+7,0 %).

Die Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen nach dem Dritten bis Neunten Kapitel SGB XII betrugen im Jahr 2017 insgesamt 29,7 Milliarden Euro (+2,9 %).

Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGB (ab dem Berichtsjahr 2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) können über die Tabellen "Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe" (22111) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Methodische Hinweise:

Begriffserläuterungen finden Sie im Glossar zu Sozialhilfe.

In der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII werden ab dem Berichtsjahr 2017 die Ausgaben und Einnahmen für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII nicht mehr erfasst. Hintergrund ist, dass der Bund die Kosten für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung seit 2014 den Ländern vollständig erstattet. Die Länder liefern dafür Nachweise an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und wurden von einer zusätzlichen Datenlieferung an die Statistischen Ämter entlastet. In den Berichtsjahren 2015 und 2016 erfolgte die Erfassung bereits lediglich auf Grundlage einer Übergangsregelung nach § 131 SGB XII.

Ausgaben (netto) für Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII „Sozialhilfe“ 2017
GebietInsge-
samt 1
DavonNachrichtlich
Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen
(6. Kapitel
SGB XII)
Hilfe zur Pflege
(7. Kapitel SGB XII)
Hilfe zum Lebens-
unterhalt
(3. Kap. SGB XII)
sonstige Leistungen
(5., 8. und 9. Kap.
SGB XII)
Grundsicherung
im Alter und bei
Erwerbsminderung
(4. Kapitel SGB XII)2
Millionen Euro

1Abweichungen in den Summen durch Rundungen der Zahlen. Stand der Datenlieferung: 02.08.2018. Spätere Korrekturlieferungen der Länder wurden nicht berücksichtigt.

2 Erstattungszahlungen des Bundes nach §46a SGB XII für Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an die Länder für das Kalenderjahr 2017; Datenstand: 26.07.2018); Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Deutschland23 36317 1873 3911 4901 2956 340
Früheres Bundesgebiet19 42914 2432 8561 2311 1005 232
Baden-Württemberg2 3041 684406100113609
Bayern3 4122 540528177167750
Bremen27620137201996
Hamburg7484361883886284
Hessen1 8871 331294148114584
Niedersachsen2 4871 964239162122649
Nordrhein-Westfalen5 9084 2648314323811 657
Rheinland-Pfalz1 1929181745447259
Saarland32922870171494
Schleswig-Holstein886676908436251
Neue Länder(einschließlich Berlin)3 9342 9445352591961 108
Berlin1 31282229483114497
Brandenburg548449473418131
Mecklenburg-Vorpommern395303453115117
Sachsen655519714421157
Sachsen-Anhalt548456393814123
Thüringen47639638281483

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