Presse April 2020: 13,3 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im April 2019

Vorläufige Angaben für eröffnete Regelinsolvenzverfahren im Juni 2020: -8,6 %

Pressemitteilung Nr. 256 vom 9. Juli 2020

WIESBADEN – Im April 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 1 465 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 13,3 % weniger als im April 2019. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten  Unternehmensinsolvenzen  wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausgesetzt ist. 

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im April 2020 mit 249 Fällen im Baugewerbe (April 2019: 280). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 231 Insolvenzanträge (April 2019: 284). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 163 (April 2019: 194) und im Gastgewerbe 159 (April 2019: 189) Insolvenzanträge gemeldet. 

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für April 2020 auf knapp 3,2 Milliarden Euro. Im April 2019 hatten sie bei knapp 1,7 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im April 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im April 2019. 

Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 4 857 übrige Schuldner im April 2020 Insolvenz an. Das waren 34,2 % weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 3 283 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-40,1 % gegenüber April 2019) sowie 1 257 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. 

Dieser sehr große Rückgang der Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern erklärt sich zum einen durch den eingeschränkten Betrieb der zuständigen Insolvenzgerichte während der Corona-Pandemie und einer damit verlängerten Bearbeitungszeit. Zum anderen haben Verbraucherinnen und Verbraucher den Zeitpunkt ihres Insolvenzantrages aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich nach hinten verschoben. 

Juni 2020: Trend hält an - Weniger eröffnete Regelinsolvenzverfahren als im Vorjahr 

Auch für den Juni 2020 zeigen die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen in Deutschland  wie bereits in den vorangegangenen Monaten eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum Juni 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 8,6 %. Diese vorläufigen Angaben veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März. 

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Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:

Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, sind nach dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020 von der Insolvenzantragspflicht befreit. Auch bei Insolvenzanträgen, die von Gläubigerseite gestellt werden, wird in diesem Gesetz vorausgesetzt, dass der Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) bereits am 1. März 2020, also vor der Corona-Pandemie, vorlag.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 %). Enthalten sind weiterhin Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder die Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständige Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.

Methodische Hinweise:

Die vorläufigen monatlichen Angaben, hier für Juni 2020, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht die Entwicklung der eröffneten Regelinsolvenzverfahren in Deutschland während der Corona-Krise monatlich auf der Corona-Sonderseite des Statistischen Bundesamtes.

 

Beantragte Unternehmensinsolvenzen nach Wirtschaftszweigen
in Deutschland
April 2020
WirtschaftszweigVerfahren insgesamt
Anzahl
Insgesamt1 465
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei11
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden1
Verarbeitendes Gewerbe148
Energieversorgung8
Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen1
Baugewerbe249
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz231
Verkehr und Lagerei107
Gastgewerbe159
Information und Kommunikation47
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen29
Grundstücks- und Wohnungswesen40
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen163
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen145
Erziehung und Unterricht8
Gesundheits- und Sozialwesen34
Kunst, Unterhaltung und Erholung32
Sonstige Dienstleistungen52

 

Beantragte Insolvenzverfahren in Deutschland
 April 2020Januar bis April 2020
AnzahlVeränderung
gegenüber
April 2019
in %
AnzahlVeränderung
gegenüber
Vorjahreszeitraum
in %
1 Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren.
Insgesamt6 322-30,331 677-12,1
Unternehmen1 465-13,36 148-6,1
Übrige Schuldner4 857-34,225 529-13,5
davon:
– Verbraucher3 283-40,118 378-16,8
– natürliche Personen als Gesellschafter31-35,4157-14,2
– ehemals selbstständig Tätige11 257-18,35 916-2,2
– Nachlässe und Gesamtgut286-9,81 078-9,2

Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 4.1, die im Themenbereich abrufbar ist.

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