Anträge auf Asyl in der Europäischen Union
Bei Asylverfahren wird zwischen Erst- und Folgeanträgen unterschieden: Beantragen Asylsuchende erstmals Asyl, liegt ein Erstantrag vor. Wird ein Asylantrag zurückgenommen oder abgelehnt, haben Asylsuchende die Möglichkeit, einen Folgeantrag zu stellen. Ob ein Folgeverfahren aufgenommen wird, entscheiden die Behörden im jeweiligen EU-Staat. Im Jahr 2024 stellten Staatsangehörige aus Syrien, Venezuela und Afghanistan die meisten Erstanträge in der EU. Während die Zahl der syrischen und afghanischen Antragstellerinnen und -antragsteller im Vergleich zum Vorjahr zurückging (-19 % bzw. -28 %), stieg die Zahl der Anträge von Personen aus Venezuela um 9 %.
Asyl-Erstanträge im Zeitverlauf
Im Jahr 2024 stellten rund 912 800 Nicht-EU-Bürger einen erstmaligen Antrag auf Asyl in der EU. Das entsprach einem Rückgang um 13 % gegenüber dem Vorjahr (rund 1 049 500 Erstanträge).
Asyl-Erstanträge in den EU-Mitgliedstaaten
Die meisten Erstanträge wurden 2024 in den großen EU-Staaten Deutschland, Spanien, Italien und Frankreich gestellt. Auf Platz 5 rangierte Griechenland. In Relation zur Bevölkerung war die Zahl der Erstanträge in Zypern, Griechenland und Irland am höchsten und in Ungarn, der Slowakei und Tschechien am niedrigsten. Durchschnittlich wurden 2024 in der Europäischen Union bezogen auf 1 Million Einwohner/-innen 2 032 Erstanträge auf Asyl gestellt. Deutschland lag mit 2 752 Erstanträgen je 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern über dem EU-Durchschnitt.
Antrag auf Schutz oder Asyl: Erstinstanzliche Entscheidungen
Das Statistische Amt der Europäischen Union, Eurostat, liefert auch Daten dazu, in wie vielen Fällen Anträge auf Schutz bzw. Asyl positiv entschieden werden. Zu den positiven Entscheidungen zählt neben dem Asylstatus auch der Schutz gemäß Genfer Konvention, subsidiärer Schutz oder ein humanitärer Rechtsstatus. Dabei divergierten die Anerkennungsquoten in den EU-Staaten relativ stark. Dies liegt neben anderen Faktoren auch an unterschiedlichen Fluchtrouten, an Unterschieden hinsichtlich der nationalen Asylgesetzgebung und daran, dass die Verteilung der Staatsangehörigkeiten der Antragssteller/-innen je nach EU-Staat voneinander abweicht. In Deutschland lag die Anerkennungsquote in erster Instanz 2024 bei 45,1 %.
Quelle
Eurostat, Datenbankauszug 2.12.2025. Aktuelle Daten zu Asylanträgen und Anerkennungsquoten in der Eurostat Datenbank.