Europa Asyl in der Europäischen Union 2024

Anträge auf Asyl in der Europäischen Union

Bei Asylverfahren wird zwischen Erst- und Folge­anträgen unterschieden: Beantragen Asyl­suchende erstmals Asyl, liegt ein Erstantrag vor. Wird ein Asylantrag zurückgenommen oder abgelehnt, haben Asylsuchende die Möglichkeit, einen Folgeantrag zu stellen. Ob ein Folge­verfahren aufgenommen wird, entscheiden die Behörden im jeweiligen EU-Staat. Im Jahr 2024 stellten Staatsangehörige aus Syrien, Venezuela und Afghanistan die meisten Erstanträge in der EU. Während die Zahl der syrischen und afghanischen Antragstellerinnen und -antragsteller im Vergleich zum Vorjahr zurückging (-19 % bzw. -28 %), stieg die Zahl der Anträge von Personen aus Venezuela um 9 %.

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Asyl-Erstanträge im Zeitverlauf

Im Jahr 2024 stellten rund 912 800 Nicht-EU-Bürger einen erstmaligen Antrag auf Asyl in der EU. Das entsprach einem Rückgang um 13 % gegenüber dem Vorjahr (rund 1 049 500 Erstanträge). 

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Asyl-Erstanträge in den EU-Mitgliedstaaten

Die meisten Erstanträge wurden 2024 in den großen EU-Staaten Deutschland, Spanien, Italien und Frankreich gestellt. Auf Platz 5 rangierte Griechenland. In Relation zur Bevölkerung war die Zahl der Erstanträge in Zypern, Griechenland und Irland am höchsten und in Ungarn, der Slowakei und Tschechien am niedrigsten. Durchschnittlich wurden 2024 in der Europäischen Union bezogen auf 1 Million Einwohner/-innen 2 032 Erstanträge auf Asyl gestellt. Deutschland lag mit 2 752 Erstanträgen je 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern über dem EU-Durchschnitt.

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Antrag auf Schutz oder Asyl: Erstinstanzliche Entscheidungen

Das Statistische Amt der Europäischen Union, Eurostat, liefert auch Daten dazu, in wie vielen Fällen Anträge auf Schutz bzw. Asyl positiv entschieden werden. Zu den positiven Entscheidungen zählt neben dem Asylstatus auch der Schutz gemäß Genfer Konvention, subsidiärer Schutz oder ein humanitärer Rechtsstatus. Dabei divergierten die Anerkennungs­quoten in den EU-Staaten relativ stark. Dies liegt neben anderen Faktoren auch an unterschiedlichen Flucht­routen, an Unterschieden hinsichtlich der nationalen Asyl­gesetzgebung und daran, dass die Verteilung der Staats­angehörigkeiten der Antragssteller/-innen je nach EU-Staat voneinander abweicht. In Deutschland lag die Anerkennungs­quote in erster Instanz 2024 bei 45,1 %.

Quelle

Eurostat, Datenbankauszug 2.12.2025. Aktuelle Daten zu Asylanträgen und Anerkennungsquoten in der Eurostat Datenbank.

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