Pressemitteilung Nr. N015 vom 11. April 2024
- Dry January und Veganuary: Im Januar 2024 wurden 26,4 % weniger Alkohol und 5,1 % weniger Fleisch gekauft als im Schnitt der Monate Februar bis Dezember 2023
- In der Fastenzeit 2024 setzten Supermärkte 5,6 % weniger Süßigkeiten ab als in der fastenfreien Zeit seit Ostern 2023
WIESBADEN – In der Fastenzeit von Aschermittwoch bis Ostersamstag verzichten viele traditionell auf Fleisch, Alkohol oder andere Genussmittel wie Süßigkeiten. Das hat sich auch dieses Jahr im Einkaufsverhalten vieler Menschen an den Kassen großer Supermarktketten gezeigt. In der Fastenzeit 2024 wurden 9,4 % weniger Alkohol und 3,6 % weniger Fleisch gekauft als in der vorangegangenen fastenfreien Zeit seit Ostern 2023. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer aktuellen Auswertung sogenannter Scannerdaten zum Absatz im Lebensmitteleinzelhandel mit.
Auch Süßigkeiten wurden in der jüngsten Fastenzeit weniger gekauft: Ihr Absatz fiel zwischen Fastnacht beziehungsweise Karneval und Ostern 2024 um 5,6 % geringer aus als in der vorangegangenen fastenfreien Zeit seit Ostern 2023. Dabei wurden nur die fünf vollständig in der Fastenzeit liegenden Kalenderwochen betrachtet. Die Fastnachtswoche mit Rosenmontag und Fastnachtsdienstag sowie die Osterwoche mit Karfreitag als erstem Osterfeiertag werden hier nicht zur Fastenzeit gezählt.
Schon in der Fastenzeit 2023 fiel der Rückgang beim Alkoholabsatz mit -10,2 % gegenüber der fastenfreien Zeit davor am größten aus. Der Verzicht auf Fleisch war mit -1,9 % in der Fastenzeit 2023 etwas geringer als in der diesjährigen Fastenzeit (-3,6 %). Dagegen wurden in der Fastenzeit 2023 sogar mehr Süßigkeiten gekauft (+3,5 %) statt weniger wie in der Fastenzeit 2024 (-5,6 %).
Verzicht auf Fleisch, Alkohol und Süßigkeiten im Januar 2024 noch größer
Zu noch mehr Verzicht als in der traditionellen Fastenzeit scheinen jedoch die guten Vorsätze zu Beginn eines neuen Jahres zu veranlassen. Aktionen wie der „Dry January“ (trockener Januar) oder der „Veganuary“ (veganer Januar) machen sich beim Absatz von alkoholischen Getränken und Fleisch bemerkbar. Im Januar 2024 war der Absatz alkoholischer Getränke gut ein Viertel niedriger (-26,4 %) als im Durchschnitt der Monate Februar bis Dezember 2023. Große Supermarktketten und andere Lebensmitteleinzelhändler verkauften im Januar 2024 zudem 5,1 % weniger Fleisch als im Schnitt der Monate Februar bis Dezember 2023.
Am größten fiel der Verzicht auf Süßigkeiten zu Jahresbeginn aus: Im Januar 2024 wurde gut ein Drittel (-35,6 %) weniger Schokolade, Fruchtgummis oder Speiseeis gekauft als im Schnitt der Monate von Februar bis Dezember 2023. Neben Neujahrsvorsätzen und Aktionen wie dem „Dry January“ oder dem „Veganuary“ dürften saisonale Schwankungen im Konsumverhalten etwa aufgrund ausbleibender Feste, Feiern und Veranstaltungen im Januar ein weiterer Grund für den niedrigen Absatz von Alkohol, Fleisch oder Süßigkeiten sein.
Ein Drittel weniger Süßes und ein Viertel weniger Alkohol: Januar-Verzicht in den letzten Jahren nahezu konstant
Vor allem beim Verzicht auf Süßigkeiten und Alkohol im Monat Januar zeigt sich über die letzten Jahre ein relativ stabiles Muster im Konsumverhalten. So sank der Absatz von Süßigkeiten auch im Januar 2023 um gut ein Drittel (-35,1 %) und der von Alkohol um gut ein Viertel (-26,0 %) gegenüber dem Durchschnitt der elf Monate davor. Der Verzicht auf Fleisch fiel mit -10,3 % im Januar 2023 dagegen noch größer aus als im Januar 2024 (-5,1 %).
Methodische Hinweise:
Die Absatzangaben basieren auf neuen Datenquellen und Methoden. Ausgewertet wurden digitale Transaktionsdaten, sogenannte Scannerdaten. Die zugrunde liegenden Daten basieren auf einer Vielzahl an Filialen von verschiedenen Lebensmitteleinzelhändlern aus ganz Deutschland. Scannerdaten zum Absatz im Lebensmitteleinzelhandel können auf Monatsbasis und auf Wochenbasis ausgewertet werden. Auswertungen dieser Art haben experimentellen Charakter und sind Teil eines Projekts im Bereich „EXSTAT“, mit dem das Statistische Bundesamt neue Datenquellen und Methoden erprobt. Detaillierte methodische Hinweise erhalten Sie in der Methodenbeschreibung.
Auch wenn die traditionelle, christlich geprägte Fastenzeit von Aschermittwoch bis Ostersamstag insgesamt 46 Tage dauert (beziehungsweise 40 Tage ohne die Sonntage), wurden hier nur die fünf vollständig in dieser Zeit liegenden Kalenderwochen betrachtet. Die Fastnachtswoche mit Rosenmontag und Fastnachtsdienstag sowie die Osterwoche mit Karfreitag als erstem Osterfeiertag zählen nach der hier gewählten Abgrenzung also nicht zu der für den Einzelhandel im engeren Sinne relevanten Fastenzeit. Für den Vergleich der Fastenzeit mit der jeweils vorangegangenen fastenfreien Zeit wird daher der Wochenschnitt der fünf vollständig in der Fastenzeit liegenden Kalenderwochen betrachtet und dem Wochenschnitt der vorangegangenen Kalenderwochen seit Ostern des Vorjahres gegenübergestellt.
Die Absatzindizes für Fleisch, Alkohol und Süßigkeiten sind Aggregate von Warengruppen, gegliedert nach der Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualverbrauchs (COICOP: Classification of Individual Consumption by Purpose). Sie umfassen folgende Warengruppen:
Fleisch: Rind- und Kalbfleisch, Schweinefleisch, Lammfleisch, Geflügelfleisch, Innereien, Wildfleisch, Wurst und andere Fleischwaren
Alkohol: Liköre, Spirituosen, Wein und Bier
Süßigkeiten: Schokoladentafeln, Riegel oder andere Erzeugnisse aus Schokolade, Pralinen, Bonbons, Kaugummi, Fruchtgummis oder ähnliches und Speiseeis
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse zu Absatzentwicklungen von Warengruppen im Lebensmitteleinzelhandel auf der Basis von Scannerdaten finden Sie, jeden zweiten Freitag aktualisiert, auf der Destatis-Website unter destatis.de/scandat.